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Ballstädt-Prozess Immer wieder milde Urteile für Neonazi-Täter:innen

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Allzu oft werden Verfahren gegen Aktivist:innen aus der rechtsextremen Szene verschleppt, was zum Teil auch an der enormen Auslastung vor Gericht liegt. Das Zeichen das damit gesendet wird ist allerdings fatal (Quelle: KA)

Am Montag, den 17. Mai hatte vor dem Erfurter Landgericht der zweite Prozess gegen Neonazis wegen eines Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft im Februar 2014 im Landkreis Gotha begonnen. Die Urteile aus einem ersten Prozess 2017 gegen die Angeklagten zu Freiheits- und Bewährungsstrafen hatte der Bundesgerichtshof im Frühjahr 2020 aus formalen Gründen wieder kassiert. Nun soll den angeklagten Neonazis ein Deal angeboten werden.

Der brutale Überfall auf die Kirmesgesellschaft in Ballstädt

In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2014 hat eine Gruppe von bis zu 20 Neonazis mehr als zehn Menschen einer Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Thüringen) brutal überfallen. Zehn Menschen wurden dabei teils schwer verletzt. Das Gemeindehaus wurde dabei komplett verwüstet. Vor dem Überfall engagierten sich viele Bewohner:innen als Teil einer demokratischen Zivilgesellschaft gegen das so genannte „Gelbe Haus“ im Zentrum des Ortes. Das Haus wurde 2013 durch Thüringer Neonazis gekauft und zum Treffpunkt für die national und international vernetzte lokale Neonaziszene.

Erstes Urteil wurde wegen Formfehler aufgehoben

2017 verurteilte das Landgericht Erfurt zehn Angreifer:innen wegen schwerer Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen, einer bekam Bewährung. Die Urteile fielen härter aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert, allerdings wurde das rechte Tatmotiv nicht berücksichtigt, es sei „keine Nazi-Tat“ gewesen, so der Richter damals, trotz rechtsextremer Symboliken der Angeklagten im Gericht. Das Verfahren war eines der größten Prozesse gegen Neonazi-Gewalttäter*innen der letzten Jahre. Die Angeklagten legten nach dem Urteil Rechtsmittel ein. Anfang 2020 hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Formfehler auf. Die Neonazis blieben im Ort wohnen, genau wie einiger der Opfer des Angriffs von 2014. Und schon bald gingen im „Gelben Haus“ wieder polizeibekannte Neonazis ein und aus.

Die zweite Auflage des Ballstädt-Prozesses findet seit Montag in einem Saal in der Erfurter Messe statt. Wegen der hohen Kosten, der langen Zeitspanne seit der Tat und des Zeitaufwands für das Verfahren, möchte das Landgericht das Verfahren abkürzen. Den angeklagten Neonazis wurde daher ein sogenannter Deal vorgeschlagen. Zehn Angeklagten bot das Gericht an, Haftstrafen zur Bewährung auszusetzen, sollten sie ihre mutmaßliche Beteiligung an dem Überfall gestehen.

Fatale Zeichen an die Nazi-Szene und an die Zivilgesellschaft

Die angeklagten Rechtsextremen dürften sich über diesen Deal freuen. Damit würde wieder einmal das Signal in die neonazistische Szene gesandt, dass sie schalten und walten kann wie sie mag, ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen. Auch nach so einer brutalen Gewalteskalation wie auf die Kirmesgesellschaft bleiben polizeibekannte und in die Szene gut vernetzte Neonazis auf freiem Fuß. Für die demokratische Zivilgesellschaft ist dieser Deal fatal: Er ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer des Übergriffs.

Eine Betroffene des Angriffs von 2014 schreibt: „Die Täter laufen weiterhin stark und selbstbewusst durch unseren Ort. Jederzeit ist mit einem erneuten Angriff zu rechnen, sie fühlen sich stark und erfahren keine Konsequenzen.“ Einen sogenannten Deal mit den angeklagten Neonazis, der beinhalten könnte, dass Haftstrafen in Bewährungsstrafen umgewandelt werden, um das Verfahren abzukürzen, kann sie unter keinen Umständen nachvollziehen. „Die haben den Tod in Kauf genommen. Es ist absolut unverständlich, dass die Täter:innen damit überhaupt noch auf freiem Fuß sein können.“

Dabei ist der Ballstädt-Prozess bei Weitem nicht der einzige Fall von Bummel- und Kuscheljustiz gegen rechtsextreme Täter:innen.

„Aktionsbüros Mittelrhein“: Der größte Neonazi-Prozess Deutschlands steht immer wieder vor dem Aus

Das „Aktionsbüro Mittelrhein“ war ein Zusammenschluss mehrerer rechtsextremer Kameradschaften. Im „braunen Haus“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler sollen die jährlich stattfindenden Naziaufmärsche in Remagen organisiert worden sein, die an die an angebliche Kriegsverbrechen gegen Deutsche in den Rheinwiesenlagern der Alliierten erinnern sollen . Im Sommer 2012 wurde vor dem Landgericht Koblenz Anklage gegen insgesamt 26 Personen aus dem Umfeld des „Aktionsbüros Mittelrhein“ erhoben. Der Vorwurf lautet Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

Während des Prozesses wurden die Verfahren von neun Angeklagten vom Hauptprozess getrennt und zwei Richter für befangen erklärt. Es gab zwei Stinkbomben-Attacken auf den Prozess – Täter:innen konnten nicht festgestellt werden, es handelte sich um ungefährliches, allerdings abgelaufenes, Knoblauchöl – und einer der Schöffen musste, nachdem er den Staatsanwälten Schoko-Nikoläuse auf ihre Tische stellte, wegen Befangenheit gehen. Weil der zuständige Richter 2017 in Rente ging, wurde das Verfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt und 2018  wiederaufgenommen. Ende 2018 wurde das Verfahren erneut unterbrochen und im Februar 2019 erneut aufgenommen.

Connewitz: Justizmarathon führt zu milden Urteilen

Am 11. Januar 2016, zum Jahrestag des islamfeindlichen „Pegida“-Ablegers „Legida“ griffen etwa 250 rechte Hooligans im alternativen leipziger Szeneviertel Connewitz zahlreiche Ziele an. Sie zerstörten Schaufensterscheiben von Läden und Gaststätten, griffen Passant:innen an, drangen in ein Restaurant ein und setzten eine Dachgeschosswohnung in Brand. Es sollte ein Fanal gegen das als links geltende Stadtviertel, sowie die staatliche Migrationspolitik werden. Der Polizei gelang es an jenem Abend, über 200 Tatverdächtige festzunehmen: neben einer Reihe an rechter Politprominenz aus Sachsen vor allem Hooligans aus fast allen Fanszenen der Region.

Über zwei Jahren nach dem Angriff, im August 2018, beginnen die Prozesse gegen die mutmaßlichen Täter:innen. Das Verfahren wurde ein Justizmarathon, weshalb immer Verhandlungen gegen zwei Angeklagte zugleich geführt werden. 202 Tatverdächtige werden in Leipzig in insgesamt 85 Verfahren zu jeweils zwei Personen angeklagt. Allen Angeklagten wird schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, zum Teil werden auch zusätzliche Tatvorwürfe verhandelt. Die Mindeststrafe bei schwerem Landfriedensbruch liegt bei sechs Monaten. Die Angeklagten profitieren vom langen Abstand zwischen Tat und Urteil. Die bereits Verurteilten kamen bislang mit relativ milden Strafen davon. Die meisten davon erhielten Bewährungsstrafen zwischen einem und eineinhalb Jahren.

Mildes Urteil für „Faust des Ostens“

Erst vergangene Woche, am Dienstag den 11. Mai, hat das Landgericht Dresden in einem Prozess gegen drei frühere Mitglieder der rechtsextremen Hooligan-Gruppe „Faust des Ostens“ (FdO) ein mildes Urteil gesprochen. Die FdO war eine Hooligan-Gruppe von bis zu 80 Personen im Umfeld des Fußballverein Dynamo Dresden. Sie verübten gemeinsam gewaltsame Übergriffe auf Mitglieder anderer Fußballmannschaften, Polizeibeamt:innen und migrantisch gelesene Personen. Das am 11. Mai 2021 gefällt Urteil ist der Abschluss eines Verfahrens, dessen Dauer viel Unverständnis und Unmut erzeugt hat. Schließlich stammte die Anklage bereits aus dem Jahr 2013.

Fretterode: Neonazi-Jagd auf Journalisten bleibt bisher ohne Konsequenzen

Am 29. April 2018 waren zwei 26-jährige Journalisten vor dem Grundstück des NPD-Funktionärs Thorsten Heise in Fretterode, im Landkreis Eichsfeld, um Fotos zu Recherche-Zwecken zu machen. Als die beiden Göttinger Journalisten bemerkt wurden, stürmten zwei Neonazis aus Heises Haus auf die beiden zu. Es begann eine wilde Verfolgungsjagd mit dem Auto durch die Region. Die Neonazis gingen bewaffnet mit einem Baseballschläger, einem Messer, einem etwa 40 Zentimeter großen Schraubenschlüssel und Pfefferspray direkt zum Angriff über. Ein Angreifer schlug mit einem Schraubenschlüssel auf den Kopf eines Journalisten, der erlitt eine blutende Platzwunde. Der andere Journalist trug eine Stichverletzung am Oberschenkel davon, als er vergebens versuchte, seine Kamera von den Rechtsextremen zu schützen. Die beiden Journalisten wurden in einem Krankenhaus ambulant behandelt.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte erst zehn Monate nach der Tat, Anfang Februar 2019, Anklage gegen die damals 18 und 25 Jahre alten Tatverdächtigen erhoben. Die Vorwürfe: schwerer gemeinsamer Raub, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Beide mutmaßlichen Täter sind bis heute auf freiem Fuß. Keiner von ihnen saß bisher wegen der Tat in U-Haft. Das ist ungewöhnlich für eine Tat dieser Schwere. Ein Gerichtsverfahren wurde in diesem Jahr schon zweimal verschoben.

Wehrhahn-Prozess: Freispruch trotz erdrückender Indizien

Bei einem Sprengstoffanschlag in Düsseldorf, dem sogenannten Wehrhahn-Anschlag, am 27. Juli 2000, explodierte am Bahnhof Düsseldorf Wehrhahn eine mit TNT gefüllte Rohrbombe. Dabei wurden zehn Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt, eine im fünften Monat schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Der Anschlag galt einer Gruppe von russischen, jüdischen Sprachschüler*innen am S-Bahnhof Wehrhahn. Erst am 25. Januar 2018 startete der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter, Ralf S., am Landgericht Düsseldorf. Im Juli 2018 ist Ralf S. aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Dabei war die Indizienlage erdrückend.

Fatale Zeichen

All diese Beispiele, zu nennen wäre auch der  NSU-Prozess, zeigen, dass wegen einer trägen Justiz Neonazis oftmals nur mit milden Strafen für ihre Vergehen rechnen müssen. Allzu oft werden Verfahren gegen Aktivist:innen aus der rechtsextremen Szene verschleppt, was zum Teil auch an der enormen Auslastung vor Gericht liegt. Das Zeichen das damit gesendet wird ist allerdings fatal: Rechte Gewalttaten bleiben zu oft ungesühnt. Rechtsterroristische Kreise werden sich durch solch milde Urteile bestärkt fühlen. Unterdessen bleibt die Zivilgesellschaft ungeschützt. 

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