Wegen des Angriffs auf die Fernsehjournalistin wurde der als Neonazi geltender Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden. Das Gericht befand den 33-jährigen Angeklagten für schuldig, die Frau im November 2006 attackiert und verletzt zu haben. Es habe mit seinem Urteil den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im minderschweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung bestätigt, sagte ein Gerichtssprecher. Das Verfahren gegen den 23 Jahre alten zweiten Angeklagten wurde abgetrennt, weil dessen Beteiligung an dem Vorfall bisher unklar ist.
Zwar bestritt der Verurteilte, die Frau zu Boden gestoßen und geschlagen zu haben, räumte aber seine Tatbeteiligung ein. Sein Angebot, 1000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen, lehnte die als Nebenklägerin auftretende Journalistin ab. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Gericht vergeblich die Zahlung von 800 Euro zum Vergleich vorgeschlagen.
Normalerweise werde eine gefährliche Körperverletzung mit einem halben Jahr Freiheitsstrafe geahndet, erläuterte der Gerichtssprecher nach der rund fünfstündigen Sitzung am Abend. Wegen des hier angenommenen minderschweren Falls sei jedoch auch eine Geldbuße – 100 Tagessätze à 30 Euro – möglich gewesen. Die Körperverletzung habe das Gericht wegen des gemeinschaftlichen Vorgehens – zuerst zu dritt, dann zu zweit – als gefährlich gewertet.
Im Supermarkt niedergeschlagen
Andrea Röpke und ihr Kollege wollten über eine Zusammenkunft der HDJ in einem Lokal in Blankenfelde berichten. Sie beobachteten die Veranstaltung, an der etwa 200 Rechtsextreme teilnahmen, aus etwa 100 Meter Entfernung. Als sie bemerkt wurden, flüchteten beide in einen Supermarkt. Dort wurde Frau Röpke von mehreren Angreifern zu Boden gestoßen und ins Gesicht geschlagen. Ihr Kollege wurde geschubst und gewürgt.
Obwohl die Journalistin das Berliner Landeskriminalamt im Vorfeld über die Veranstaltung informiert hatte, traf die Polizei erst 45 Minuten nach der Attacke ein. Angeblich soll es Probleme bei der Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden in Brandenburg und Berlin gegeben haben. Andrea Röpke bat Augenzeugen darum, Zeugenaussagen zu machen. Aus Angst fand sich niemand dazu bereit.
Der HDJ droht inzwischen ein Verbot durch das Bundesinnenministerium. Anfang Oktober wurden bundesweit Wohnungen und Geschäftsräume von rund 100 Personen durchsucht. In Brandenburg sollen Ermittler dabei Beweise dafür gefunden haben, dass der Verein eine Nachfolgeorganisation der seit 1994 verbotenen „Wiking Jugend“ sei. Die HDJ beschreibt sich selbst als „aktive volks- und heimattreue Jugendbewegung für alle deutschen Mädel und Jungen“. Sie führt Zeltlager durch, organisiert Reisen und andere Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, um Nachwuchs für die rechtsextreme Szene zu rekrutieren.
Quellen: dpa/www.opferperspektive.de
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf dem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ erschienen (2002-2022).