Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat das CH am 7. Mai 2008 verboten. Das Verbot betrifft den Verein „Collegium Humanum“ einschließlich seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e.V.“ sowie den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“.
„Das Verbot erfolgt gemäß § 3 des Vereinsgesetzes. Beide Vereine richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und verstoßen durch ihre fortgesetzte Leugnung des Holocaust gegen geltendes Recht“, so die Begründung des Ministeriums.
Das Haus „Collegium Humanum“ in hatte rund 50 Betten und Räume für etwa 150 Personen. Die Vorsitzende Ursula Haverbeck-Wetzel ist eine verurteilte Holocaustleugnerin und zugleich stellvertretende Leiterin des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV). Sowohl der VRBHV als auch die rechtsextreme ?Reichsbürgerbewegung? und neonazistische ?Kameradschaften? nutzten das CH regelmäßig als Tagungsstätte. Auch Auftritte rechtsextremer Bands fanden dort statt. Mehrfach wurde der Rechtsextremist Horst Mahler für Vorträge eingeladen.
Die vom CH herausgegebene Zeitschrift ?Stimme des Gewissens? mit rund 3000 Exemplaren enthält laut Verfassungsschutz ?zahlreiche revisionistische Aufsätze?. 2003 wurden zwei Ausgaben wegen Holocaustleugnung beschlagnahmt.
Als besonders fragwürdig galt die angebliche Gemeinnützigkeit des CH. Spätestens seit 1994 konnte das CH durch den Status als gemeinnütziger Verein beträchtlich Steuern sparen und seinen Geldgebern Spendenquittungen ausstellen. Dies wurde von Experten als ?staatlich geförderte Holocaust-Leugnung? kritisiert.
Anfang 2008 wurde im Bundestag ein Verbotsantrag gegen das CH gefordert. Im Mai 2008 wurde das Verbot von Schäuble durchgesetzt. ?Als Veranstaltungsort spielt das Collegium Humanum für die ultrarechte Szene eine wichtige Rolle?, sagte Monika Lazar von Bündnis 90/Die Grünen in der Begründung des Verbotsantrages. ?Das Collegium Humanum ist nach Ansicht aller Experten nichts anderes als ein Sammelbecken organisierter Holocaustleugner. Seine Vereinsliegenschaften dienen Revisionisten und Neonazis als Anlaufpunkt.?, betonte Kristina Köhler (CDU).
Dass das Verbot des CH wirkungsvoll sein kann, wird von Experten bezweifelt. Sie gehen davon aus, dass das CH bereits Tarnvereine gegründet hat, um auch nach einem Verbot weiterarbeiten zu können. ?Mit dem Collegium Humanum würde man nur eine leere Hülle verbieten?, sagte Gerd Alt vom Verein ?Argumente und Kultur gegen Rechts?. Seiner Meinung nach gibt es bereits mehrere ?Auffang-Vereine?. An diese Vereine könnte das Vermögen des Collegiums trotz des Verbots überschrieben werden.
| Das Thema in der ZDF heute-Sendung
Zum Thema
| Kurzbiografie von Ursula Haverbeck-Wetzel
| Was steckt hinter dem „Collegium Humanum“?
| Verfassungsschutz zum Collegium Humanum
| Die CH-Teilorganisation „Bauernhilfe e.V.“
| Der Verein „Gedächtnisstätte e.V.“
Weblinks
| Verbotsantrag der Bundestagsfraktion Die Grünen von Februar 2008