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Das AfD-Programm für Thüringen Schon jetzt verfassungsfeindlich?

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Björn Höcke bei einer Veranstaltung am 3. Oktober. (Quelle: picture alliance/Nicolas Armer/dpa)

Die AfD behauptet von sich, eine „normale“ demokratische Partei zu sein und eine „bürgerliche“ Kraft auf dem Weg zu einer „Volkspartei“. Dabei grenzt sie sich an anderer Stelle von den übrigen demokratischen Parteien ab, die sie als „System“- oder „Altparteien“ tituliert. Im politischen Raum herrschen erhebliche Zweifel, ob die AfD als verfassungskonforme politische Kraft zu bezeichnen ist. Allianzen mit ihr werden daher in den allermeisten Fällen ausgeschlossen. Das nunmehr vorgelegte Landeswahlprogramm der AfD für Thüringen zeigt, dass radikale Tendenzen sich nicht nur bei einzelnen Personen, Äußerungen und „Flügeln“ der Partei zeigen, sondern dass verfassungsfeindliche Tendenzen sich auch in der Programmatik selbst abbilden und damit die Landespartei der AfD an sich charakterisieren. Zwar dürften diese Tendenzen in der Programmatik rechtlich nicht ausreichen, um auf der Basis von Art. 21 GG ein Parteiverbot auszusprechen, da das Programm weder durchgehend verfassungsfeindlich ist noch ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen gegen die Verfassung im Programm dekretiert wird. Sie bestätigen allerdings, dass die vom deutschen Verfassungsschutz bereits im Januar 2019 in einem Gutachten festgestellten Verdachtsmomente im Hinblick auf eine Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sich auch im neuen Landeswahlprogramm der AfD finden lassen.

  • Die AfD Thüringen bezeichnet sich als „natürliche Verbündete aller konservativ-patriotischen Protestbewegungen und Bürgerinitiativen“ (Landeswahlprogramm S. 5). Obgleich sich Björn Höcke in letzter Zeit von der Thügida zu distanzieren versucht, enthält das Wahlprogramm keine klare Abgrenzung von rechtsextremistischen Bewegungen.
  • Die Thüringer AfD betont an nur zwei Stellen im Landeswahlprogramm, eine „bürgerliche“ Kraft zu sein (S. 6 und indirekt S. 30), was wenig ist. An einer Stelle wird der Begriff des Bürgerlichen sogar ironisiert („politische Korrektheit im bürgerlichen Ton“, S. 5). Das Bekenntnis zu bürgerlicher Politik bleibt verbal schwach und ambivalent. Dass man die AfD in den Medien zum Teil bereits als bürgerliche Partei tituliert hat, erscheint also voreilig, da die AfD hier selbst zwiegespalten ist.
  • Die Thüringer AfD wendet sich gegen „multireligiöse und multiethnische Schmelztiegel wie in Westdeutschland“ (S. 6). Ethnische und religiöse Vielfalt sind aber Kernbestandteile unserer Verfassung. Die „hypermoralischen Besserwisser“ (S. 6), die man hier kritisiert, sind also in letzter Instanz die Gründerväter/-mütter des Grundgesetzes: ein kaschierter fundamentalistischer Angriff auf die liberale Demokratie.
  • Die Thüringer AfD spricht von der „sogenannten Zivilgesellschaft“ (S. 7): Es gibt kein klares Bekenntnis zur demokratischen Zivilgesellschaft, der Begriff taucht nur zweimal im Wahlprogramm auf, beide Male in negativer Konnotation. Die AfD verwahrt sich gegen Proteste anderer Menschen gegen sie (S. 7). Zudem wird das „Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft“ in Jena als „Nebengeheimdienst“ scharf angegriffen (S. 19). Die Botschaft lautet nicht: „Wir sind doch auch Zivilgesellschaft!“, sondern: „Die Zivilgesellschaft greift uns an!“ Es entsteht das Bild einer Konfrontation AfD vs. Zivilgesellschaft. Damit zeigt die AfD Ansätze eines Gesellschaftsverständnisses, das anti-pluralistisch und gegen die Meinungsfreiheit gerichtet ist (die an anderer Stelle für die Partei selbst in Anspruch genommen wird).
  • Die Bestrebungen der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) u.U. als „Rundfunkangebote“ zu werten und damit in die medienrechtliche Regulierung einzubeziehen, werden abgelehnt (S. 11). Versuche der Regierung, Hass im Internet stärker zu sanktionieren und damit Sprach- und Realgewalt einzudämmen, die damit verbunden sein können (mehr als 160 rassistische Morde seit der Wiedervereinigung), werden nicht nur nicht gewürdigt, sondern das Internet wird tendenziell als rechtsfreier Raum betrachtet. Natürlich kritisieren auch andere politische Kräfte das Netzdurchleitungsgesetz, aber man sollte von einer politischen Partei erwarten können, dass sie dem Extremismus im Netz den Kampf ansagt und Alternativvorschläge macht, wie vernünftige Regulierung erfolgen kann. Das Wahlprogramm zeigt einen zweifelhaften Umgang mit Rechtsstaatlichkeit im Bereich der Medienpolitik.
  • Der Thüringer Verfassungsschutz wird im Wahlprogramm angegriffen und mit dem MfS verglichen (S. 17ff.). Die Verfolgung des Rechtsextremismus – etwa im Rahmen der Aufarbeitung der NSU-Morde – wird nicht erwähnt und im Gegenteil ein kompletter Umbau des Amtes verlangt, sodass hier die Gefahr sichtbar wird, dass eine AfD-Regierung dem Rechtsextremismus Tür und Tor öffnet.
  • Das gewaltfreie Eintreten für ein „ethnopluralistisches Weltbild“ (S. 19) wird nicht als verfassungsfeindlich, sondern als legitim dargestellt. Der Ethnopluralismus ist jedoch eine Reinheitsideologie, die von verfassungsfeindlichen Gruppen wie der Identitären Bewegung Deutschlands (IBD) vertreten wird. An die Stelle des von der AfD bekämpften Multikulturalismus tritt also hier bereits eine hohe Akzeptanz gegenüber einer radikalen und fundamentalistischen Kulturauffassung.
  • Im Kontext der Wissenschaftspolitik ist hervorzuheben, dass die Genderforschung als „Pseudowissenschaft“ tituliert wird (S. 26). Da es sich hier nicht um Wahlkampfpolemik handelt, für die rechtlich ein erweiterter Freiraum der Meinungsäußerung gilt, sondern um eine offizielle Parteiprogrammatik, ist diese Position als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit zu werten. Von einer AfD-Regierung müsste befürchtet werden, dass sie die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt.
  • Der Islam gilt als generell unvereinbar mit der Verfassung (S. 30) – einer Welt-religion wird damit generell der Status der Religionsfreiheit verwehrt. Dies ist ein direkter Angriff auf die Grundlagen der Verfassung. Da der moderne Rassismus auf kulturell-religiösen Stereotypen beruht, zeigt sich hier auch die Islamfeindlichkeit und damit der Rassismus, der die Partei in ihren programmatischen Grundfesten – und nicht nur radikale Flügel – auszeichnet. Während Islamfeindlichkeit von anderen Parteien des Mitte-Links-Spektrums programmatisch bekämpft wird, wird sie hier legitimiert.

Professor Dr. Kai Hafez ist habilitierter Politikwissenschaftler und seit 2003 Inhaber der Professur Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt Vergleich von Mediensystemen und Kommunikationskulturen an der Universität Erfurt, Forschungsschwerpunkte sind u.a. Rassismus und Islamfeindlichkeit- Professor Hafez hat an zahlreiche Forschungsprojekte für die Bundesregierung, DFG, Volkswagen-Stiftung, Bertelsmann-Stiftung usw. mitgearbeitet. Er ist Mitglied im Rat für Migration.

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