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Der Verfassungsschutz zu rechtsextremistischen Bands und Liedermacher

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Der Kult­ und Märtyrerstatus der Band „Landser“ und ihres Sängers Michael Regener alias Lunikoff ist nach der Verurtei­lung der Bandmitglieder wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ungebrochen hoch. Dies zeigt sich zum einen in zahlreichen Tonträgerveröffentlichungen, auf de­nen Lieder von „Landser“ beziehungswei­se der Band „Die Lunikoff Verschwörung“ ? einem Projekt Regeners mit der rechts­extremistischen Musikgruppe „Spree­geschwader“ ? gecovert werden. Zum anderen werden diese Titel durch eine Vielzahl von Bands bei rechtsextremisti­schen Konzerten vorgetragen. Am 21. Oktober nahmen an einer von der NPD angemeldeten Demonstration vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin­Tegel, in der Regener derzeit seine Freiheitsstrafe verbüßt [red.Anm. 29.02.08 aus Haftanstalt entlassen], über 700 Personen teil. Bei der Kundgebung unter dem Motto „Freiheit für Lunikoff ? lasst unsere Kameraden raus“ traten neben dem
NPD­ Vorsitzenden Udo Voigt und anderen Rednern auch zwei rechtsextremistische Musikgruppen auf.
Auch 2006 waren Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder rechts­extremistischer Bands anhängig. Das Landgericht Stuttgart verurteilte am 22. November vier Mitglieder der Musikgruppe „Race War“ unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch ? StGB) zu Freiheitsstrafen zwischen 17 und 23 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wur­den. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Band hatte in den Jahren 2003 bis 2005 mehrere Tonträger mit volksverhetzenden, antisemitischen und den National­sozialismus glorifizierenden Liedtexten veröffentlicht. So heißt es in dem 2005 erschienen Lied „Furchtlos und Treu“:

„Wir haben den Eid auf den Führer geschworen. Für dieses Land sind wir auserkoren. Für die Reinheit dieser Rasse werden wir es wagen. Wir werden die Feinde aus dem Lande jagen.“

Bei „Race War“ handelt es sich, nach „Landser“, um die zwei­te rechtsextremistische Musikgruppe, deren Mitglieder wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurden.

Im Jahr 2006 ging die Zahl der neu produzierten Tonträger deut­scher rechtsextremistischer Bands mit strafbarem Inhalt wei­ter zurück. Insbesondere in Deutschland ansässige Bands und Produzenten rechtsextremistischer CDs bemühen sich, Liedtexte unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit zu veröffentlichen, und lassen sie vor der Produktion meist anwaltlich prüfen. Damit ver­folgen sie mehrere Ziele: Zum einen sollen Strafverfahren und Indizierung der CD vermieden werden; zum anderen sind ? aus Sicht der Szeneaktivisten ? Lieder, die nicht offen, sondern un­terschwellig rassistische, antisemitische und demokratiefeind­liche Stimmungen verbreiten, besser geeignet, szenefremde Jugendliche für rechtsextremistische Positionen zu interessieren.

Rechtsextremistische Bands haben die Fußballweltmeisterschaft 2006 zum Anlass genommen, Lieder mit Fußball­ beziehungs­weise Hooliganbezug einzuspielen und unter dem Titel „Zu Gast bei uns ? Der Fußballsampler“ zu veröffentlichen. Aufgrund des gewaltverherrlichenden und volksverhetzenden Inhalts unter­ liegt die CD einem allgemeinen Beschlagnahmebeschluss. Die Mehrzahl der strafrechtlich relevanten Tonträger, die Ver­breitung in der deutschen Szene finden, wird aber wie bereits in den Vorjahren durch Vertriebe im Ausland produziert und angeoten. Diese CDs haben volksverhetzende, häufig antisemitische beziehungsweise fremdenfeindliche Inhalte, wie zum Beispiel das Album „Keine Gnade“89 der Band „Mass Destruction“ (vgl. Kap. VII). Auf dem ebenfalls im Ausland produzierten Tonträger „Blood & Honour Division Deutschland ? Voices of Solidarity“ ruft die Band „Angriff“ zu Gewalttaten auf. In dem Titel „Hängt sie auf“ heißt es:

„Hängt sie auf, die Volksverräter, an Laternen oder Baum ? Ausländerpack und Synagogen, raus, raus, raus. ? Das deutsche Volk in Ost und West wird sich bald befreien ?“

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht 2006

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