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Der Verfassungsschutz zu rechtsextremistischen Musikvertrieben

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Die Kommerzialisierung hat auch in der rechtsextremistischen Szene Einzug gehalten. Neue Trends wurden von rechtsextremis­tischen Versandhändlern erkannt und übernommen. Dies macht sich insbesondere in einem breiteren Angebot an Szenetextilien bemerkbar, die Aufdrucke und Logos mit Bezug zur rechtsextre­mistischen Szene beziehungsweise zur nationalsozialistischen Ideologie aufweisen.
Die deutschen Anbieter erzielen ihren Umsatz weitgehend mit dem Verkauf und der Produktion legaler rechtsextremistischer CDs. Die nach deutschem Recht strafbaren Tonträger werden aufgrund abweichender gesetzlicher Bestimmungen meist im Ausland von dort ansässigen Labels produziert, im (Internet­)Handel angeboten und in unauffälligen Lieferungen nach Deutschland versandt. Besonders US-­amerikanische Firmen ha­ben sich auf den deutschen Markt ausgerichtet und besitzen für Produktion und Vertrieb volksverhetzender, antisemitischer und den Nationalsozialismus verherrlichender CDs deutscher Musikgruppen große Bedeutung. Wegen der Produktion und Einfuhr eines volksverhetzenden Tonträgers wurde der langjährige Vertreiber und Produzent Thorsten Heise am 23. Februar vom Amtsgericht Northeim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ferner ordnete das Gericht die Einziehung der 3.000 sicherge­ stellten CDs sowie von circa 15.000 Euro als Wertersatz an, die Heise als Gewinn der ersten 3.000 bereits verkauften CDs erzielt hatte. Heise ist Mitglied des NPD­Bundesvorstands.

Auch 2006 konnten die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungen rechtsextremistische Tonträger und Pro­pagandamaterialien sicherstellen, unter anderem in Bremen, Mecklenburg­ Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein­west­falen, Baden­-Württemberg, Bayern, Sachsen­-Anhalt, Sachsen und Thüringen.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht 2006

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