Geschichte: Der Begriff Euthanasie findet sich bereits in der griechisch-römischen Antike; er bezog sich jedoch nicht auf das Eingreifen eines Menschen in den Sterbeverlauf. Erstmals F. Bacon (1605) sah die Schmerzlinderung bei Sterbenden als eine ärztliche Aufgabe an. In den Kreisen des Monistenbundes begann 1913 die Diskussion um die Straffreiheit einer Euthanasie mit gezielter Lebensverkürzung als Tötung auf Verlangen von Sterbenden und unheilbar Kranken. Das Recht des Individuums auf einen angenehmen Tod ist auch Programmpunkt der seit den 1930er-Jahren v. a. in den angelsächsischen Ländern entstehenden Euthanasiegesetze.
Unter der irreführenden Tarnbezeichnung „Euthanasie“ führte die nationalsozialistische Regierung in Deutschland ein Programm (1940?45) zur systematischen Tötung missgebildeter Kinder (Gehirnfehlbildung) und erwachsener geistig Behinderter durch. Sie stützte sich dabei auf eine sozialdarwinistisch geprägte Humangenetik, die unter der Bezeichnung „Rassenhygiene“ bereits in der Zeit der Weimarer Republik vertreten worden war (K. Binding, A. Hoche: „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“, 1920). Die „Tötung lebensunwerten Lebens“ ? so auch die nationalsozialistische Terminologie ?, die seit 1938 offen propagiert wurde, ging auf eine Zustimmung Hitlers zur Gewährung des „Gnadentodes durch namentlich zu bestimmende Ärzte“ zurück, die auf den 1. 9. 1939 datiert wurde. Zwischen Anfang 1940 und dem 23. 8. 1941, dem Zeitpunkt, an dem die Mordaktion aufgrund kirchlicher Proteste (v. a. des Bischofs Graf von Galen, 1941) gestoppt wurde, fielen dem nationalsozialistischen Euthanasieprogramm bis zu 100 000 Menschen zum Opfer. Unter strengerer Geheimhaltung wurde die Mordaktion von September 1941 bis Mitte 1944 (in einigen Anstalten bis April 1945) fortgesetzt; ihr fielen noch einmal 20 000 bis 30 000 Menschen zum Opfer. Nach Kriegsende erfolgte in zahlreichen Fällen eine Verurteilung von Ärzten und Pflegepersonal.