Sylvia Stolz ist Vegetarierin. Seit gut 20 Jahren hat sie kein Fleisch mehr angerührt, seit damals, als sie noch die Zeit hatte, sich intensiv mit dem Tierschutz zu beschäftigen. Sie hat nur wenig Hunger an diesem Mittag beim Kroaten in der Turmstraße in Berlin-Moabit. Es ist ein ziemlich düsteres, ziemlich verräuchertes Lokal, keine zwei Fußminuten entfernt vom Landgericht. Eher lustlos stochert sie in ihrem kleinen gemischten Salat herum, der, offenkundig vom langen Stehen in der Küche, schon kräftig Wasser gezogen hat. Sie sagt: „Hitler war auch Vegetarier.“
Nicht, dass es einen kausalen Zusammenhang gäbe; Stolz will damit etwas wie eine Seelenverwandtschaft beschrieben wissen, die gemeinsame Liebe zum Tier.
Sylvia Stolz, 42 Jahre alt, ist Anwältin. Seit einiger Zeit schon hat sie ein neues Lebensthema, und wenn man sie fragt, wie sie darauf gekommen ist, dann sagt sie, dass dies in gewisser Weise auch mit ihrem Engagement für den Tierschutz zu tun habe. Ihr neues Lebensthema ist der Holocaust. Sie glaubt nicht, dass es ihn gegeben hat. „Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.“ Sylvia Stolz sagt: „Die Deutschen an sich neigen nicht dazu, andere zu quälen.“
Sie sagt das am Ende einer kurzen Ausführung, in der es um Fremdbestimmung und Gerechtigkeit gegangen ist. In ihrer Stimme ist jetzt Emphase. „Man kann das nicht von jedem Volk sagen aufgrund der Erfahrungen.“ Nach ein paar Nachfragen wird klar: Sylvia Stolz will das von keinem anderen Volk sagen.
Vor dem Mannheimer Landgericht verteidigt die zierliche Anwältin mit der hellen Mädchenstimme derzeit den notorischen Holocaust-Leugner Ernst Zündel, einen fanatischen Judenhasser, der im März vergangenen Jahres von Kanada in die Bundesrepublik abgeschoben wurde. Sie verteidigt mit Inbrunst und innerer Überzeugung, vor allem aber nach einem Drehbuch, das der Rechtsextremist Horst Mahler geschrieben hat und das dieser „Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocausts“ nennt. Mahler hätte gerne, dass Deutschland mit Tausenden solcher Prozesse überzogen würde. Er hofft, dass so aus den „Verfolgten“ Verfolger werden. Sylvia Stolz hofft das auch. So etwa vor fünf, sechs Jahren ist sie auf Mahler aufmerksam geworden, damals hatte sie dessen offenen Brief an den Historiker Daniel Goldhagen („Hitlers willige Helfer“) gelesen und Mahler als einen „klugen Mann mit Biss“ identifiziert. Im Zündel-Prozess hat sie versucht, Mahler, der den Anwaltsberuf nicht mehr ausüben darf, als ihren Assistenten auf die Verteidigerbank zu holen. Das Gericht ließ sich darauf nicht ein.
Das Verfahren gegen Ernst Zündel ist gegenwärtig der spektakulärste Prozess wegen Volksverhetzung, und dass er so spektakulär ist, hat auch mit der Art zu tun, mit der Stolz dem Vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen im Gerichtssaal immer wieder über den Mund fährt. Mal wirft die Anwältin dem Richter vor, sich als „Feind der Deutschen“ erwiesen zu haben, mal hält sie ihm „unbändigen Hass gegen alles Deutsche“ vor. Im Wesentlichen aber spricht sie dem Gericht die Legitimation ab, den Prozess überhaupt führen zu dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland, argumentiert sie, sei nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“, das Deutsche Reich existiere weiter. Es ist eine Formulierung Carlo Schmidts, auf die sie sich beruft. Das Anliegen von Sylvia Stolz ist es, „die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs wieder herzustellen“.
Das alles hat ihr in der rechtsextremen Szene mittlerweile einen Ruf wie Donnerhall eingebracht, viel fehlt nicht mehr zum Ikonen-Status ? „Der Kontrast zu diesem Richter, einer armseligen Kreatur mit Namen Meinerzhagen“, heißt es auf einschlägigen Internetseiten, „könnte nicht größer sein.“ Ein anderer äußert sich wohlwollend, dass auch das äußere Erscheinungsbild von „Fräulein Stolz“ stimmig sei. Die Anwältin trägt, nicht nur bei ihren Auftritten im Mannheimer Landgericht, den Thorshammer um den Hals, ein Amulett, das in rechtsextremen Kreisen sehr beliebt ist. Sylvia Stolz sagt, sie kenne die Bedeutung, sie habe es sich ja deshalb vor ein paar Jahren gekauft: „Gott Thor schützt das, was zu beschützen ist.“ Dann sagt sie noch: „Wie definieren Sie rechtsextrem?“ Und: „Was meinen Sie mit Szene?“ Sylvia Stolz fragt häufig danach, wie man etwas definiert.
Durch den Mannheimer Prozess ist der Popularitätsschub für die Anwältin mittlerweile so enorm, dass im heimischen Ebersberg das Telefon kaum noch still steht, aus ganz Deutschland, erzählt sie, meldeten sich Ratsuchende und Ermunterer. Für ihre Verhandlungsführung gab es obendrein ein ausgesuchtes Lob von Zündels Ehefrau Ingrid Rimland-Zündel ? Sylvia Stolz, schreibt Rimland-Zündel, habe „ein Rückgrat aus Stahl und die Schönheit einer Mangrove“.
Am kommenden Montag könnte die zierliche Anwältin mit dem stählernen Rückgrat der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland zumindest eine weitere Fußnote hinzufügen: Das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet darüber, ob die Zündel-Verteidigerin von dem Mannheimer Verfahren ausgeschlossen werden kann. Es wäre ein ungewöhnlicher Schritt, der in Deutschland höchst selten vorkommt. Der Vorsitzende Richter Meinerzhagen hatte den Ausschluss von Stolz gefordert und dies unter anderem damit begründet, dass eine normale Verhandlung wegen der von ihr andauernd gestellten „verteidigungsfremden Anträge“ nicht möglich sei.
Es wird ein wichtiger Tag für die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, und egal, wie es ausgeht, er wird für sie gut enden. Sylvia Stolz lächelt sanft, wenn sie auf Karlsruhe zu sprechen kommt. Entweder sie dürfe ihre Beweisanträge verlesen, sagt sie, dann könne sie im Mannheimer Gerichtssaal ihre Überzeugungsarbeit fortsetzen. Oder sie werde vom Verfahren ausgeschlossen, was ein weiterer Beweis dafür sei, dass dort ein Scheinprozess, nein, besser: ein Geheimprozess geführt werde.
An diesem Morgen hat sie vor dem Amtsgericht Potsdam ihren Klienten Dirk Reinecke verteidigt, der bei einer Anti-Mahler-Demonstration in Kleinmachnow mit dem Satz „Den Holocaust hat es nicht gegeben“ provoziert haben soll. Die Beweisaufnahme ist zäh, zumal nach Darstellung von Sylvia Stolz Reinecke lediglich während eines Disputs den Satz gesagt habe: „Welchen Holocaust meinen Sie, meinen Sie Dresden?“
Für die Verhandlung ist an diesem Tag nur eine Stunde vorgesehen. Sie beginnt um 10 Uhr. Sylvia Stolz ist dafür in dem gut 600 Kilometer entfernten Ebersberg in aller Herrgottsfrühe aufgebrochen, hat den Kofferraum ihres alten Fords voll gepackt mit Akten. Es ist ziemlich anstrengend, aber sie beklagt sich nicht darüber. Sie sagt: „Wenn man von etwas überzeugt ist, kann man keine Rücksicht nehmen.“ Ihren Mandanten begrüßt sie vor der Verhandlung mit einer Umarmung und einem angedeuteten Kuss. Der kleine Saal 304.2 im zweiten Stock des Potsdamer Amtsgerichts reicht für den Andrang der Getreuen nicht aus. In der ersten Zuschauerreihe wird trotzdem ein Platz für Horst Mahler freigehalten. Mahler kommt spät, Sylvia Stolz wird während der Verhandlung gelegentlich Blickkontakt zu ihm suchen. Bevor der Prozess beginnt, hat einer seinen selbst gestrickten Schal auf einem Tisch im Gerichtssaal drapiert. Er ist schwarz, weiß und rot. Es sind die Farben des Deutschen Reichs. Es sieht ein wenig danach aus, als hätte jemand eine zusammengefaltete Flagge des Deutschen Reichs auf den Tisch gelegt. Am Nachmittag wird der Schal über der Brüstung im Saal B 136 im Amtsgericht Moabit hängen, auch dort läuft ein Verfahren wegen Volksverhetzung, auch dort steht ein Klient von Stolz vor Gericht. Fast alle Zuschauer, die morgens in Potsdam waren, haben sich auch nachmittags in Moabit eingefunden, Schlachtenbummler.
Im Potsdamer Amtsgericht, Saal 304.2, spult Stolz an diesem Tag ihr Routineprogramm herunter. Mit sanfter Stimme kommt sie auf das Thema „Offenkundigkeit des Holocausts“ zu sprechen. Sylvia Stolz sagt: „Dass der Regen von oben nach unten fällt ? dafür braucht kein Gericht einen Beweis zu erheben. So offenkundig soll auch der Holocaust sein?“ Das Gericht sei verpflichtet, das Richtige zu tun, die Wahrheit, die Gerechtigkeit zu finden ? und nicht nur den Schein dessen. Es sind die tragenden Säulen im Argumentationsgebäude der Anwältin, sie beantragt, Sachverständige zu laden. Da gibt es genug, „Spezialisten“, die die Aufnahmekapazität der Gaskammern von Auschwitz bestreiten, die Wirkung von Zyklon B, Chemiker, Fachleute. Sylvia Stolz zweifelt deren Urteil nicht an. Man merkt der jungen Amtsrichterin an, dass sie sich und dem Prozess die Sachverständigen gerne ersparen würde, aber Sylvia Stolz ist in dieser Angelegenheit stur: Die Sachverständigen sollen klären, ob und wenn ja, wie die Judenvernichtung stattgefunden habe, ob aus vielen Einzeltatbeständen „das Weltbild beziehungsweise die Meinung zu bilden ist, ob der Holocaust stattgefunden hat“. In den Zuschauerreihen ist an dieser Stelle schweres Schnaufen zu vernehmen. Dirk Reinecke sagt: „Es ist eines der wichtigsten Themen der Bundesrepublik.“
Nachmittags in Moabit, Saal B 136, gleiches Muster. Wieder Volksverhetzung. Wolkig kommt einer der drei Angeklagten vom Hundertsten ins Tausendste, nichts auslassend, seinen Alkoholkonsum nicht, nicht seine Homosexualität. Eine Rede für die Galerie, eine gute Stunde lang, einmal sagt er: „Ihr Verfolgungswahn, Herr Staatsanwalt, gefährdet die Juden in Deutschland, da können Sie Gift darauf nehmen, aber nehmen Sie nicht Zyklon B, da haben wir bessere Gifte.“
Später, wieder beim Kroaten vis à vis vom Gericht, ist Sylvia Stolz zufrieden, obwohl der Richter die Verhandlung eine Stunde früher als erwartet geschlossen hat. „Jeder Prozess kann den Durchbruch schaffen, wenn wir einen überzeugen“, sagt sie. Es ist mittlerweile früher Abend, das Gespräch dreht sich darum, ob man sich für einen Moment vorstellen möge, die Nazizeit ohne den Holocaust zu bewerten. Bitte, sagt Sylvia Stolz, was bleibt dann noch?
Einen Tag später ruft sie noch einmal an. Am Abend zuvor war das Gespräch auch um Euthanasie gegangen. „Es ist behauptet worden“, sagt eine sanfte Stimme am Telefon, „dass die Nazis Behinderte mit Autoabgasen vergiftet hätten. Wussten Sie, dass Dieselabgase gar nicht tödlich sind?“
Erschienen in DER TAGESSPIEGEL vom 25.032006