Das grundlegende Merkmal des Lebens sei der „Kampf“, so eine der Überzeugungen von Rechtsextremisten. In diesem „Lebenskampf“ setze sich stets nur der Beste oder Befähigste durch. Wie nur das „beste Volk“, die „stärkste Rasse“ überlebensfähig sei (siehe: Rassismus), so müsse dieses Prinzip auch für Individuen innerhalb eines Volkes und einer Rasse gelten. Staatliche Organisation müsse also zuvörderst die begabtesten Köpfe innerhalb des Volkes fördern. Der Einzelne setze sich nicht durch Wahl und andere vernunftgeleitete Auswahlverfahren durch, sondern allein im Kampf.
Im Krieg erringe nicht das Volk mit der breitesten Masse den Sieg, sondern solche, die die fähigsten Führer an ihre Spitze stellen und deren Mitglieder willens sind, sich unter die Entscheidungen ihrer Führer unterzuordnen.
Oberstes Gebot nationalsozialistischer Weltanschauung sei daher das „Persönlichkeitsprinzip“, schreibt Adolf Hitler in seiner Schrift „Mein Kampf“. Nicht die Erfindung sei für das Gemeinwohl wertvoll, sondern ihr Erfinder. Es gelte Persönlichkeiten zu formen und in Entscheidungspositionen zu bringen nach dem Motto: „Autorität jedes Führers nach unten und Verantwortung nach oben.“ Als staatliche Ordnung ist das Führerprinzip wie eine Pyramide aufgebaut: An der Spitze steht der „Führer“, der Verantwortung für das Ganze trägt. Ihm verantwortlich und zu strengem Gehorsam verpflichtet sind untergeordnete Führungspersönlichkeiten, die ihrerseits nach unten Befehle weitergeben und Gehorsam erwarten können, usw.
Wo in den Parlamenten das Mehrheitsprinzip wirksam sei, dort werde „das ganze Leben“ vergiftet. Hitler wollte darin das „jüdische Prinzip“ erkannt haben, das es sich zur Aufgabe gemacht habe, „die Bedeutung der Person bei seinen Gastvölkern zu unterhölen“ (siehe: Antisemitismus). Den Parlamenten billigte er allenfalls beratende Funktionen zu und die Aufgabe, geeignete Persönlichkeiten für Führungsfunktionen zu selektieren.
Das Führerprinzip duldet keinen Ungehorsam und fordert unbedingte Disziplin von den Untergebenen. Alle anderen Aufgaben, Funktionen und Einrichtungen des Staates, bis hin zur Staatsverfassung, seien ihm unterzuordnen, so rechtsextreme Überzeugung. Konkret bedeutet das beispielsweise, dass das Recht unter die subjektiven Entscheidungen Einzelner gestellt wird, die, so die Argumentation, Einblick in übergeordnete Erfordernisse haben und daher nicht auf Grundlage eines verbindlichen Gesetzeskatalog Recht sprechen, sondern aufgrund „höherer Interessen“. Diese Auffassung war die Basis des nationalsozialistischen Unrechtsstaates (siehe: Nationalsozialismus). Sie widerspricht diametral demokratischen Vorstellungen vom Rechtsstaat, in dem jeder einzelne Bürger in Form eines verlässlichen Gesetzeskatalog seine Rechte und Pflichten kennt (kennen kann) und, wo er sie verletzt sieht, einklagen kann.
Das Führerprinzip steht im grundsätzlichen Widerspruch zu zentralen demokratischen Ideen und Mechanismen: Volkssouveränität, Pluralismus, Parlamentarismus, Minderheitenrechte, Rechtstaat, Gewaltenteilung.
Dieser Text wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung