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Handlungsmöglichkeiten der Praxis Feindschaft gegenüber Geflüchteten im Team

Symbolbild Kita. (Quelle: pixabay.com / CC0 Creative Commons)

 

Der Text ist ein Auszug aus der Broschüre „Ene, mene, muh – und raus bist du! – Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“ der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung (September 2018). 

 

Ebene III: Arbeit im Team und mit Träger

Fall III.1: Feindschaft gegenüber Geflüchteten

 

Sie laden als Leiterin einer Kita das Team zu einem gedanklichen Austausch ein. Sie kündigen an, dass in Absprache mit dem Trägerverein nach den Sommerferien geflüchtete Kinder aufgenommen werden sollen. Sie möchten hierzu mit den Kolleg*innen in den fachlichen Austausch treten. Unmittelbar nach Ihrer Ankündigung äußert sich eine Kollegin emotional: »Wenn hier Flüchtlinge reinkommen, dann werde ich sofort schwanger oder kündige.« Die Kollegin erhält Unterstützung von einer anderen langjährigen Mitarbeiterin. Gegenwind wird deutlich, als der neue Praktikant von der Hochschule durchaus ebenso emotional äußert, dass er dies äußerst rassistisch finde und in solch einer Kita nicht arbeiten wolle. 

 

Hier zeigt sich ein Konflikt im Team. Als Leitungskraft sind Sie herausgefordert, unmittelbar auf zwei Ebenen zu reagieren: Zum einen ist es unabdingbar, Rassismus und Geflüchtetenfeindlichkeit zurückzuweisen – grundsätzlich und in der Form, wie es in der Aussage deutlich wird. Zum anderen ist es wichtig, dies auf eine Art und Weise zu tun, die es ermöglicht, mit der Kollegin im Gespräch zu bleiben. Hilfreich wäre unmittelbar nachzufragen, warum sie diese Aussage trifft und welche Erfahrungen damit konkret verbunden sind. Hier geht es darum, Dialogbereitschaft zu signalisieren, das Thema aber auf eine sachliche Ebene zu bringen. Gleichzeitig wird kenntlich gemacht, dass problematische Aussagen nicht hingenommen, stehengelassen oder gar geteilt werden.

Je nachdem, wie die Kollegin sich äußert, kann es verschiedene weitere Schritte erfordern. Handelt es sich um eine spontane, möglicherweise eine auf Überforderung zurückzuführende Aussage, die nicht ideologisch gefestigt ist, so ist es wichtig, sachliche Informationen zum Thema Flucht und der Situation geflüchteter Kinder sowie über pädagogische Konzepte zu geben. Auch weiterhin ist es nötig, mit der Kollegin in Kontakt und kontinuierlich über das Thema im Dialog zu bleiben. Die Informationen können zum Beispiel über (interne) Fortbildungen, fachliche Weiterbildungen und pädagogische Strategien in der Arbeit mit geflüchteten Kindern vermittelt werden. Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, auf diskriminierende Aussagen so zu reagieren, dass man nach konkreten Erfahrungen mit realen Menschen fragt. In den allermeisten Fällen lässt sich hinsichtlich der Antwort herausstellen, dass es sich um Gerüchte und Mythen handelt oder um Aussagen, die in unzulässiger Weise verallgemeinern. Der Bezug auf gemachte Erfahrungen ermöglicht insofern eine Entmystifizierung und verpflichtet auf die konkrete Praxis.

In der konkreten Reaktion ist es sinnvoll, den Praktikanten inhaltlich zu bestärken und auf seine kritische Haltung positiv zu verweisen. Es kann sinnvoll sein, seine Aussage berufsethisch und menschenrechtlich weiter auszuformulieren. Das kann beinhalten, darauf zu verweisen, dass alle Menschen und damit auch alle Kinder gleichwertig und gleichberechtigt sein sollten und ein Recht auf gleiche Chancen, auf Bildung und Partizipation in der Gesellschaft haben sollten. Sollte im Verlauf dieser Diskussion (oder auch darauf folgenden) deutlich werden, dass die betreffende Fachkraft von Hass geprägt ist und ihre Aussagen auf eine rassistische Ideologie bzw. entsprechende Weltanschauung deuten, bedarf es weiterer Schritte. Hierzu ist es sinnvoll, den Träger um Unterstützung zu bitten. Eine Vorbereitung hierfür besteht darin, im Protokoll der Sitzung oder des gedanklichen Austausches mit der Kollegin die Kontroverse mit konkreten Aussagen (Wortlaut) festzuhalten. Dies sollte für alle Teilnehmenden transparent sein. Perspektivisch sollte ein Gespräch zwischen Trägerleitung und der Fachkraft anberaumt werden, in dessen Verlauf deutlich wird, dass die geäußerte Meinung konträr zu den fachlichen Standards und dem demokratischen Leitbild der Kita (vgl. Ebene IV) steht. Für das weitere Vorgehen sollten für diesen Fall u.U. arbeitsrechtliche Schritte in Betracht gezogen werden (siehe dazu die folgenden Fälle).

Die Fallbeschreibung zeigt, dass eine weitere Kollegin der Aussage zustimmt. Was sich hier andeutet, ist eine Situation, die uns in unserer Beratungstätigkeit seit 2016 häufiger begegnet: Kita-Leitungen oder Kolleg*innen erleben Situationen, in denen sie nicht mehr selbstverständlich von einem menschenrechtlichen Konsens im Team (oder auch in Elternversammlungen) ausgehen können. Dies ist eine Herausforderung und es gibt hierfür keine einfachen Lösungen. Es empfiehlt sich, sich im Team über das Selbstverständnis auszutauschen und Raum für Bedenken und Ängste zu geben. Als Einrichtungsleitung sollte man sich darüber bewusst sein, dass mediale Diskurse auch auf die Mitarbeiter*innen in der Einrichtung einwirken. Nur wenn Vorurteile und Ressentiments geäußert werden, können sie bearbeitet werden. Es ist daher sinnvoll, durch Schulungen mehr Wissen zu vermitteln über die Situation von Geflüchteten in Deutschland und den Herkunftsländern, die Asylpolitik und Regelungen sowie Alltag von Unterbringungen.

Durch Wissen und Empathie lassen sich Vorurteile abbauen. Leider gehört dazu auch, sich auf Angriffe flüchtlingsfeindlicher Akteur*innen im Sozialraum vorzubereiten oder darauf zu reagieren, ebenso auf Vorurteile und Äußerungen von Eltern. Nicht selten werden soziale Anliegen, z.B. die Ausstattung in Kindertagesstätten, durch rechtspopulistische Akteur*innen instrumentalisiert – unter dem Motto »zuerst an unsere Kinder denken«. Eine Kita, die sich offen zu ihrer Willkommenskulturbekennt, kann feindlichen Angriffen und Vorwürfen ausgesetzt sein. In solchen zugespitzten Situationen ist es notwendig, Expert*innen aus der Rechtsextremismusprävention hinzuzuziehen und ggf. über Schutzkonzepte zu sprechen.

 

MEHR FALLANALYSEN UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN IN DER PRAXIS:

Ebene I: Pädagogisches Handeln mit Kindern

Fall I.1: »Morgenkreis«

Fall I.2: »Nationalsozialistische Symbole und problematisches Verhalten«

Fall I.3: »Kinder aus völkischen Elternhäusern«

Ebene II: Elternarbeit

Fall II.1: »Frühzeitiges Erkennen von Rassismus«

Fall II.2: »Bildung für das eigene Kind«

Fall II.3: »Besorgte« Mutter und Vielfaltserziehung 

Ebene III: Arbeit im Team und mit Träger

Fall III.1: »Feindschaft gegenüber Geflüchteten«

Fall III.2: »Wahrnehmung von Rassismus«

Ebene IV: Umgang mit rechtsextrem engagierten Kolleg*innen und arbeitsrechtliche Fragen

Fall IV. 1 und 2: »Aktivistinnen in der Kita«

Fall IV.3: »Flüchtlingsfeindliche Postings«

 

MEHR AUS DER BROSCHÜRE AUF BELLTOWER.NEWS:

Kindertagesbetreuung in Zeiten rechtspopulistischer Mobilisierung (Einleitung)Handlungsempfehlungen aus unserer Arbeit für die Pädagogik

 

INHATE DER FACHSTELLE GENDER, GMF UND RECHTSEXTREMISMUS AUF BELLTOWER.NEWS

http://www.belltower.news/category/lexikon/gender

 

DIE BROSCHÜRE ALS PDF ZUM DOWNLOAD:

http://www.gender-und-rechtsextremismus.de/w/files/pdfs/fachstelle/kita_internet_2018.pdf

Weiterlesen

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