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NS-Vergangenheit „Ich dachte, das war ein Kinderheim“

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(Quelle: Foto: Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ-Uckermark)

Dass es in dem nationalsozialistischen Konzentrationslagersystem auch Lager für Jugendliche gab, ist bis heute nur Wenigen bekannt. Die drei Hauptlager waren Mohringen für männliche Minderjährige (1940), Uckermark für weibliche Minderjährige (1942), und Łódz, das so genannte Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt, für polnische Kinder und Jugendliche, wo ab Dezember 1942 Kinder im Alter von zwei bis 17 Jahren inhaftiert wurden. Im Sinne der „Volksgemeinschaft und Rassenhygiene“ vollzog sich hier die Praxis der Aussonderung und Vernichtung schon bei den Jüngsten – unterschieden wurde zwischen „Minderwertigen“ und „Höherwertigen“, zwischen förderungswürdigen und aussichtslosen Fällen. Das Stigma, das den Jugendlichen angelastet wurde: „asozial“.

Insgesamt 5.000 bis 6.000 Häftlinge ermordet

Das Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark wurde etwa 90 km nördlich von Berlin in unmittelbarer Nähe des Frauen-KZ Ravensbrück errichtet. Insgesamt waren zwischen 1942 und Anfang 1945 etwa 1.200 Mädchen und junge Frauen sowie einige Jungen inhaftiert worden. Anfang 1945 wurden die meisten Häftlinge nach Ravensbrück überstellt. Auf einem Teil des Uckermark-Geländes entstand ein Vernichtungslager für Frauen des Konzentrationslagers Ravensbrück. Im April 1945 wurde das Vernichtungslager aufgelöst, die überlebenden Frauen kamen in das KZ Ravensbrück und wurden von dort aus auf die Todesmärsche geschickt. Bis zur Befreiung durch die Rote Armee Ende April 1945 wurden insgesamt 5.000 bis 6.000 Häftlinge ermordet.

Haftgrund „Asozial“

Die Gründe, aus denen Mädchen und junge Frauen in das „Jugendschutzlager Uckermark“ gebracht wurden, lassen sich mit Ausgrenzung aufgrund von Nichtanpassung an die nationalsozialistische Volksgemeinschaft zusammenfassen. Der auf die Inhaftierten angewendete Haftgrund „asozial“ war äußerst dehnbar und ließ sich je nach Umständen auf immer wieder neue Personengruppen anwenden, die gesellschaftlich unerwünscht waren und von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden sollten. Ein wechselnder Wohnort, Zeiten ohne Arbeitsnachweis, die Verweigerung des Dienstes beim BDM (Bund Deutscher Mädel), Verhältnisse mit den „falschen“ Männern und lesbische Beziehungen konnten Beschuldigungen wie „Herumtreiberei“ oder „sexuelle Verwahrlosung“ nach sich ziehen und zur Einweisung in ein KZ führen. Eine „Überstellung“ ins Konzentrationslager konnte auch dann erfolgen, wenn Mädchen sich unmenschlichen Arbeits- und
Lebensbedingungen widersetzten. Viele Inhaftierte hatten vor ihrer Überstellung ins KZ schon in Arbeitshäusern Zwangsarbeit leisten müssen. Der Vorwurf der „sexuellen Verwahrlosung“ war ein spezifisch weiblicher Haftgrund. Und noch in den 1950er- bis 1970er-Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland von geltenden gesellschaftlichen Normen abweichendes Verhalten oder auch das Erleiden sexuellen Missbrauchs zum Anlass genommen, Mädchen als „sexuell verwahrlost“ in Erziehungsheime einzuweisen.

Die Einweisung in das Konzentrationslager erfolgte in Kooperation mit Jugendämtern, Fürsorgebehörden und kriminalpolizeilichen Stellen. Durch den Grunderlass über „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Oktober 1937 konnten Jugendliche bei „Gefahr im Verzug“ in Blitzaktionen verhaftet werden. Auch Jugendliche, die Jugendkulturen wie z. B. den „Swing Kids“ angehörten und Jazz hörten, wurden festgenommen. Zu den Häftlingsgruppen gehörten darüber hinaus auch junge slowenische Partisaninnen, Sinti und Zeuginnen Jehovas.

Das Leben im Lager

Der Begriff ‚Jugendschutzlager’ suggeriert einen Erziehungsauftrag der Lagerunterbringung zum Schutz der Mädchen und jungen Frauen (Arbeitsdienst, Betreuung, Pflege…), den es in KZs zu keiner Zeit gegeben hat. Der Alltag im „Jugendschutzlager Uckermark“ entsprach dem anderer KZs und war von Ausbeutung durch Arbeit, Hunger, Kälte, Gewalt etc. geprägt. Der Lageralltag begann um 5 Uhr mit „Frühsport“. Die Mädchen und jungen Frauen mussten nur mit einem Hemd bekleidet um die Baracken laufen und Liegestütze machen – auch bei Regen und Kälte. Darauf folgte der „Bettenbau“. Nach dem Frühstück, das aus einem wässrigen Kaffee-Ersatz und einem Stückchen Brot bestand, musste zum Appell angetreten werden. Anschließend erfolgte die Einteilung in Arbeitskommandos. Die Häftlinge wurden zur Zwangsarbeit für kriegswichtige Produktionen eingeteilt, so zum Beispiel im Rüstungslager Dallgow-Döberitz oder im angrenzenden Siemenswerk, das ein integraler Bestandteil des Lagerkomplexes war. Sie mussten die Lastkähne an der Havel be- und entladen, Sumpfgebiete entwässern, in der umliegenden Land- und Forstwirtschaft Zwangsarbeit verrichten und in der lagereigenen Kaninchenzucht, in der Küche, der Näherei oder Strickerei arbeiten. Einige wurden zur Hausarbeit in den Häusern der KZ-Aufseherinnen herangezogen. Viele Überlebende berichteten von einem 24-stündigen Redeverbot. Die einzelnen Baracken waren mit Stacheldraht umzäunt, so dass es schwierig war, überhaupt mit anderen Häftlingen in Kontakt zu treten.

„voll assi“ – Kontinuitäten des Stigmas „asozial“

Bis heute lebt das Stigma „asozial“ weiter. Das zeigt sich u.a. im unreflektierten Sprachgebrauch, der auf eine fehlende Auseinandersetzung und fehlendes Problembewusstsein verweist. In der Konsequenz sprachen viele Überlebenden nicht über den Terror, den sie erfahren hatten. Oft sahen sie ihre ehemaligen Aufseherinnen in Ämtern der Fürsorge oder anderen staatlichen Institutionen wieder. Keine der ehemaligen Aufseherinnen wurde zur Rechenschaft gezogen. Sie arbeiteten meist nahtlos in ihren Berufen als Kriminalbeamtinnen, Fürsorgerinnen und Sportlehrerinnen weiter. Entschädigungen für die Überlebenden wurden zunächst gar nicht, dann nur schleppend und in sehr geringem Umfang gezahlt. Das so genannte „Jugendschutzlager Uckermark“ wurde erst 1970 als Konzentrationslager anerkannt.

Für einen würdigen Gedenkort Uckermark

Trotz unmittelbarer Nähe gehört Uckermark nicht zur Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. Ein Teil des Geländes wurde ab 1945 zunächst von der Roten Armee und später von den GUS-Truppen genutzt und überbaut. Diese Überbauungen prägen auch heute noch stark das Bild des Gedenkortes Uckermark. Zudem gibt es kaum Archivmaterial, und Akten sind nicht vorhanden bzw. bis heute unauffindbar. Erst seit 1997 gibt es Bemühungen, die Geschichte des Lagers zu erforschen und einen würdigen Gedenkort zu schaffen. Maßgeblich ist daran die „Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ-Uckermark“ beteiligt. Dafür erhielt sie im Jahr 2010 den Hans-Frankenthal-Preis, der Gruppen, Initiativen und Institutionen auszeichnet, die im Sinne des Auschwitz-Komitees Aufklärungs- und Bildungsarbeit gegen das Vergessen und gegen nationalsozialistische und neofaschistische Bestrebungen leisten.

So organisierte die Initiative 2005 die erste Befreiungsfeier, die je auf dem Gelände stattfand. 2009 wurde auf Wunsch der Überlebenden ein Gedenkstein realisiert. Jährlich stattfindende internationale antifaschistische feministische Bau- und Begenungscamps arbeiteten an der Sichtbarmachung und Zugänglichkeit des Ortes und seiner Geschichte mit der Bereitstellung von Informationsmaterialien, Schildern und künstlerischen Mitteln.

Kontakt, Hinweise auf Termine, aktuelle Diskussionsstände, die Möglichkeit eine Wanderausstellung zu leihen und vieles mehr sind zu finden auf der Webseite der Initiative.

Der Beitrag der Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark e.V. ist ursprünglich auf dem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ erschienen (2002-2022).

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