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Illegale Parteispenden für die AfD? Meuthen und die Gelder aus der Schweiz

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„Swiss Connection“: Schweizer Goal AG finanzierte Anzeigen und Plakate für AfD-Politiker (Quelle: Screenshot ZDF)

Nach Recherchen des ZDF Magazins Frontal 21 und des Recherchezentrums Correctiv hat die Schweizer PR-Agentur Goal AG eine Großplakat- und Anzeigenkampagne für den AfD-Sprecher Jörg Meuthen finanziert und dazu sein Einverständnis erhalten. Nach Einschätzung von LobbyControl handelt es sich dabei um eine Sachspende im Sinne des Parteienrechts. Es besteht der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung.

Die Goal AG hat bereits die AfD-Politiker Markus Pretzell und Guido Reil mit Geldzahlungen beziehungsweise Plakaten unterstützt. Im Fall von Pretzell hatte Goal-Chef Alexander Segert gesagt, dass das Geld von einem Kunden der Agentur stamme. Reil wiederum hat ausgesagt, dass die Goal AG für die Großplakate im NRW-Wahlkampf einen „Auftraggeber“ gehabt hätte.

 

AfD profitiert seit Langem von dubioser Wahlkampfhilfe

Das Parteiengesetz verbietet anonyme Spenden, auch anonyme Sachspenden. „Guido Reils eigene Aussagen legen nahe, dass es sich hier um verbotene Strohmann-Spenden handelt“, sagt Ulrich Müller von LobbyControl. Angesichts der Parallelen zwischen den Unterstützungsaktionen für Jörg Meuthen und Guido Reil dränge sich der Verdacht auf, dass auch im Falle der Kampagne für Meuthen das Geld von anonymen Dritten kam.

„Meuthen muss jetzt vollständig aufklären, welche Maßnahmen die Goal AG zu seinen Gunsten durchgeführt hat, wie er darin eingebunden war und was er über die Finanzierung wusste. Es geht hier um keine Kleinigkeit: Die AfD profitiert seit Langem von millionenschwerer, höchst dubioser Wahlkampfhilfe – und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wer dahinter steht“, sagt Müller. Die Goal AG hat bislang nicht auf eine Anfrage von LobbyControl geantwortet, von wem ihre Unterstützung von Jörg Meuthens Wahlkampf 2016 bezahlt wurde.

 

Meuthen versuchte, Kooperation mit Goal AG zu verschleiern

Bereits im Mai hatte Frontal 21 gezeigt, dass die Goal AG die Meuthens Webseite für die Landtagswahl erstellt hatte (jmeuthen.de, bereits länger offline). Damals hatte Meuthen dies LobbyControl gegenüber als „unentgeltlichen“ Freundschaftsdienst von Alexander Segert bezeichnet. Auf die Frage nach weiteren Projekten der Goal AG für ihn hatte Meuthen damals geantwortet, dass er die Goal AG nicht mit Projekten beauftragt habe und keine geschäftliche Beziehungen zu der Agentur hatte. „Meuthen hat noch im Mai versucht, das Ausmaß der Unterstützung durch die Goal AG zu verschleiern. Das ist nicht akzeptabel“, kritisiert Müller.

Gegenüber Frontal21 hat Meuthen die Anzeigen und Großplakate eingeräumt und behauptet, dass die Aktionen der Goal AG „nach eingeholter sorgfältiger juristischer Beurteilung weder eine Parteispende für die AfD noch eine Spende für mich persönlich“ darstellen würden. „Solange Meuthen nicht erklärt, auf welcher Basis diese Einschätzung beruht, ist seine Aussage nur als unbelegte Schutzbehauptung zu werten“, so Müller.

 

Bundestagsverwaltung prüft den Fall bereits

„Mit der Unterzeichnung einer Freistellungserklärung hat Meuthen an den Unterstützungsaktionen mitgewirkt und sie akzeptiert. Er kann sich deshalb nicht darauf berufen, dass es sich um eine unabhängige Aktion der Goal AG gehandelt habe“, erläutert Müller. „Meuthen sollte seine juristische Stellungnahme für die Bundestagsverwaltung veröffentlichen.“ Diese prüft bereits, ob die von der Goal AG erstellte Webseite als Parteispende zu verstehen ist.

Das Thema Wahlwerbung aus anonymen Quellen hat damit unwiderruflich den AfD-Vorstand erreicht. „Mit Meuthen wusste ein AfD-Vorstandsmitglied von Anfang an, dass die Goal AG im Verborgenen den Wahlkampf der AfD unterstützte“, so Müller.

 

Einen ausführlicheren Text finden Sie bei LobbyControl

 

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