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Kommentar Hauptsache verboten…

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Anetta Kahane ist Vorsitzende des Vorstands der Amadeu Antonio Stiftung (bis Ende März 2022); Foto: MUT

Sie ist wieder da! Wie der lange erwartete Frühling kommt sie immer wieder: die Diskussion um ein NPD-Verbot. Diesmal war es das Land Sachsen-Anhalt, das ein neues Verbotsverfahren fordert. Aber wieso eigentlich? Die NPD ist doch nicht in den Landtag gekommen. Diese Tatsache reicht meist schon aus, um das Thema Rechtsextremismus vorerst landespolitisch ad acta zu legen. Was also ist der Grund für die Wiederholung der Diskussion? Bestenfalls Hilflosigkeit, darf man vermuten. Und sie wirkt umso hilfloser, je öfter die Diskussion wieder aufgewärmt wird.

Peinlich oder beängstigend

Der 1. Mai steht vor der Tür und damit zu erwartende Nazidemonstrationen, die in einigen Gemeinden dazu führen, dass ein weiteres Mal eine Art politischer Ausnahmezustand entsteht. Entweder gibt es nicht genug Leute, die gegen den Naziaufmarsch protestieren oder es sind zu viele. Im ersten Fall ist es peinlich und im zweiten beängstigend. Denn wo Anti-Nazi-Demonstranten sind, ist der vermutete Linksextremismus auch nicht weit und die Polizei erhält Anweisung sich auf rechts-links-Kämpfe vorzubereiten. Nach der aktuellen politischen Sicht auf das Thema Rechtsextremismus muss ja auch der Linksextremismus mit gebotener Äquidistanz aus der vermuteten Mitte heraus betrachtet werden.

Kostenlose Werbung für die NPD

Das alles ist anstrengend für alle Beteiligten, außer natürlich für die NPD, die sich über kostenlose Werbung freut und darüber, dass die Demokraten, die ihr verfassungsfeindliches Handeln bekämpfen, von anderen Demokraten, denen das nicht so wichtig ist, mit allerlei unnützem Kram belastet werden. So findet gerade eine Art Gefecht der Gutachter statt. Die einen sagen, dass Demokratieinitiativen nicht verpflichtet werden können, die Gesinnung ihrer Partner zu überprüfen selbst wenn sie sich – im Gegensatz zu anderen, staatlich geförderten NGOs wie verschiedene Heimatvertriebenenorganisationen mit NPD-Anhängerschaft – zur Verfassung bekennen. Die anderen Gutachter sagen, sie müssen sich und andere einer Gesinnungsprüfung unterziehen, weshalb auch nicht, wenn sie Geld vom Staate beziehen. Das ist natürlich alles sehr wichtig und bringt die Gesellschaft in der Klärung ihrer gesellschaftspolitischen Identität voran. Aber ob es dem Kampf gegen echte Nazis hilft, darf wohl bezweifelt werden.

Verbieten und gut ist!

Doch genau das ist das Problem. In Deutschland hofft man immer einen archimedischen Punkt zu finden, auf den man nur zu drücken braucht und ein Problem größeren Ausmaßes ist gelöst. Im Fall Rechtsextremismus weiß zwar jeder, dass seine Bekämpfung keine Abkürzung durch die steinigen und langen Wege langsamer Veränderungen des gesellschaftlichen Klimas in den Kommunen kennt, aber versucht wird es allemal. NPD verbieten und gut ist! Dann gibt es keine nervenden Diskussionen um Rechts- oder Linksextremismus, keine Nazidemos mit all ihren Wirkungen und kein mühsames Aufbauen guter Projektpraxis, die immer wieder gepflegt und erhalten werden muss. Dann gibt es auch keine Zivilgesellschaft, die dauernd meckert, dass nicht genug oder sogar das Falsche getan wird gegen Rassismus und Antisemitismus, beides Befunde, die sich auch in der „neutralen Mitte“ finden lassen. All dies ist anstrengend und wie großartig wäre es doch, den ganzen Misch-Masch abzustellen und die Nazis einfach zu verbieten.

Kann das bitte mal jemand sagen?

Ab dem 1. Mai wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Polen gelten. Schon jetzt heizt sich die Stimmung gegen Osteuropäer auf. Das hat eine unselige Tradition und ist gefährlich. Polenfeindschaft mischt sich mit wieder aufkommenden Gefühlen für die ehemaligen, deutschen Ostgebiete. Mit Verboten ist hier sicher nichts zu machen. Kann das bitte mal jemand den hilflosen Politikern sagen? Wir kümmern uns schon, am liebsten gemeinsam mit staatlichen Stellen. Nur wäre es hilfreicher dabei Steine aus dem Weg geschafft zu bekommen als das Gegenteil. Es wäre in unser aller Interesse!

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf dem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ erschienen (2002-2022).

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