Anti-Extremismus-Erklärung: Vier Seiten Beipackzettel, aber keine Klarheit
Weil die geplante „Anti-Extremismus-Klausel“ der Bundesprogramme gegen Extremismus von Projekten, Politikern und Rechtswissenschaftlern als zu ungenau gerügt wurden, fügt das Bundesfamilienministerium der Erklärung nun eine vierseitige Anlage bei. Die ist beim wichtigsten Kritikpunkt, der Verpflichtung zur umfassenden „Bespitzelung“ von Partner-Projekten, allerdings nicht viel genauer.