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Lexikon: Hatecrime

Hate crimes (dt. Hassverbrechen, Hasskriminalität) bezeichnen menschenfeindliche Straftaten, bei denen der Täter das Opfer aufgrund einer zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit auswählt – etwa antisemitisch oder rassistisch motivierte Straftaten oder Straftaten gegen obdachlose, behinderte oder queere Menschen.

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Hatecrime

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Tat ohne Motiv

Sommer 2007: Im brandenburgischen Pritzwalk wird ein Restaurant verwüstet. Die Täter: Mitglieder der extrem rechten Szene. Der Geschädigte: ein tunesischer Wirt. Das Motiv „Fremdenfeindlichkeit“ mag das Gericht aber nicht zweifelsfrei erkennen, denn der Wirt hatte nicht alle rassistischen Beschimpfungen verstanden.

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Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern fordern vom Bundestag: Wie in den USA sollen die Urteile bei rassistischer Gewalt künftig generell verschärft werden. Doch die Front der Ablehnung gegen diese Initiative ist überraschend breit – sie reicht von CDU/CSU bis zu den Grünen. Auch Opferberater halten andere Probleme für drängender.

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