Lexikon: Volksverhetzung
Volksverhetzung ist nach §130 StGB strafbar. Als Volksverhetzung gelten verschiedene Handlungen, die sich gegen bestimmte nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen bzw. Bevölkerungsteile richten. Eine solche Handlung ist z. B. das Aufstacheln zu Hass oder die Aufforderung zu Gewalt gegen diese Personen.