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Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus Symbolisch wichtig, praktisch kompliziert

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Horst Seehofer (CSU), Bundesminister für Inneres, Heimat und Bau, steht zwischen Christine Lambrecht (SPD, l), Bundesjustizministerin, sowie Franziska Giffey (SPD), Bundesfamilienministerin, zu Beginn bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Kabinettsbeschluss der Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Hasskriminalität. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)

Innenminister Horst Seehofer (CSU) ist bei der Pressekonferenz am 30.10.2019 in Berlin ein Punkt besonders wichtig: Die Bundesregierung wolle nach Attentaten wie dem Mord an Walter Lübcke und dem antisemitischen Anschlag von Halle nicht nur „schwätzen“, sondern etwas tun, und zwar so schnell wie möglich. Das Ergebnis ist ein Maßnahmenpaket gegen Extremismus, das etliche wichtige Impulse aufnimmt, an anderen Stellen nicht zum Ziel der Umsetzbarkeit gelangen wird.

Verschärfung des Waffenrechts

Seehofer stellt zu Recht den sinnvollsten und überfälligen Punkt in den Vordergrund: Die Verschärfung des Waffenrechts mit dem Ziel: „Keine Waffen in die Hände von Extremisten! Und wenn sie die Waffen schon haben, eine Grundlage zuschaffen, sie ihnen wieder zu entziehen.“ Wer einen Waffenschein beantragt, über den oder die wird in Zukunft eine Regelanfrage an der Verfassungsschutz gestellt, und wenn der Verfassungschutz Erkenntnisse über extremistische Bestrebungen hat, gibt es keinen Waffenschein. Darüber hinaus werden Großmagazine für halbautomatische Waffen verboten. Darüber wundert sich dann auch nur der Journalist der neurechten „Jungen Freiheit“. Seehofer macht klar: „Sportschützen sollen weiter ihrem Sport nachgehen, aber die brauchen keine Magazine mit 25 Schuss und mehr. Und keiner wird unter Generalverdacht gestellt, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass keine legalen Waffen in die Hände von Verbrechern und Extremisten gelangen.“

Verschärfung des NetzDG

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat vor allem die Verschärfung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungegesetzes (NetzDG) im Gepäck. Bisher werden Netzwerkbetreiber über dieses Gesetz unter anderem verpflichtet, Inhalte, die sie selbst als strafrechtlich relevant erachten, von der Plattform zu nehmen und zu löschen. In Zukunft sollen sie die Beiträge auch noch proaktiv beim BKA anzeigen, „um eine Strafverfolgung und Ermittlungen möglich zu machen“. Die schon zuvor bestehende Kritik am NetzDG, dass eine Privatisierung der Rechtssprechung betrieben wird, würde damit noch verschärft, eine Überprüfung der Einhaltung erscheint utopisch und das Ausmaß an Strafanzeigen, die bei Umsetzung zu erwarten wären, ist unüberschaubar. Sie wird zu einer weiteren Überlastung der für Online-Hasskriminalität ohnehin bisher schlecht geschulten Strafverfolgungsbehörden führen. Und warum das alles? „Wir wollen zeigen, dass das Internet keine rechtsfreier Raum ist“, sagt Christine Lambrecht, „Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt.“ Dies wäre allerdings auch mit der konsequenteren Anwendung bisher geltendem Rechts und besser geschulten Strafverfolgungsbehörden möglich. Keine Erläuterungen gab es zum angestrebten Punkt, das NetzDG auf weitere Plattformen auszuweiten – was ein konsequenter Schritt wäre, da die radikalisierten Communities beständig weitere Plattformen erschließen, wenn sie auf den etablierten zu viel Gegenwehr erhalten. Außerdem ist schon jetzt nicht verständlich, warum Plattformen, die eigentlich bereits jetzt unter NetzDG-Richtlinien fallen – etwa das in Russland begründete und in Dubai gehostete VK-Netzwerk oder große Gaming-Communities wie Steam – bisher nicht vom Gesetz erfasst werden. Opferschutz wird leider nur als „wir prüfen Möglichkeiten“ erwähnt.

Unstrittig sinnvoll dagegen ist die Erweiterung von Schutzmöglichkeiten für Kommunalpolitiker*innen und Ärzt*innen und die Erleichterung von Melderegistersperren für alle, die für ihr zivilgesellschaftliches und demokratisches Engagement bedroht werden.

Verstetigung, aber keine Stärkung der Präventionsarbeit

Neben der Verbesserung der Schutzmaßnahmen, so betonten alle Minister*innen, sei der Bereich der Prävention und der politischen Bildung besonders wichtig. Neuerungen sind dort allerdings nicht zu verzeichnen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stellte es als Erfolg da, dass die akutell für die Prävention bewilligten Mittel von 115,5 Millionen Euro nun bis 2023 gesichert seien. Dies ist allerdings der Stand, der bisher bereits bekannt war, keine Erhöhung der Gelder oder Erweiterung der Maßnahmen. Ein Demokratiefördergesetz, dass eine langfristige Finanzierung bewährter Präventionsprojekte ermöglichen soll, wurde bisher von der CDU/CSU abgelehnt – allerdings ließ Horst Seehofer auf der Pressekonferenz Gesprächsbereitschaft erkennen. Überhaupt betonte er: „Die jetzt vorgestellten Maßnahmen werden nicht die letzten Maßnahmen in diesem Bereich sein. Es sind die, die sich jetzt schnell umsetzten lassen. Eine Novelle des Verfassungsschutz-Gesetzes etwa ist ein längerer Prozess.“

Auf der Wunschliste der Zivilgesellschaf ständen auch dringend notwendige Qualifizierungsmaßnahmen von Strafverfolgungsbehörden zum Umgang mit Volksverhetzung und rechtsextremem Hass im Internet, die Verbesserung des Schutzes von Opfern rechtsextremer Gewalt – sei sie real oder digital – und eine Ausweitung von politischer Bildungsarbeit zu Demokratie, Debattenkultur und Medienkompetenz.

Mehr im Internet:

Twitter-Thread des Sozialwissenschaftlers Matthias Quent zum verwendeten Begriff der Hasskriminalität:

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Pressemitteilung der Amadeu Antonio Stiftung:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.amadeu-antonio-stiftung.de zu laden.

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Radikalisierung melden

Wer Radikalisierung oder Gewaltaffinität im Zusammenhang mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beobachtet, kann sich jetzt neu an ein „Hinweistelefon“ des Verfassungsschutzes wenden. Immerhin gibt es auch eine E-Mail-Adresse:

Telefon: +49(0)221/792-3344
E-Mail: RechtsEX@bfv.bund.de

Mehr: https://www.verfassungsschutz.de/de/hinweistelefon-rechtsex

 

Die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/10/kabinett-beschliesst-massnahmen-gg-rechtsextrem-u-hasskrim.html

Das Maßnahmenpaket im Wortlaut hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/massnahmenpaket-bekaempfung-rechts-und-hasskrim.html

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