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Möller, Axel

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Der Stralsunder Axel Möller blickt auf eine wechselhafte politische Karriere zurück. Während seiner Schulzeit war er Agitator der SED-Jugendorganisation FDJ. Seit 1992 ist er in der rechten Szene aktiv: Erst ist er Mitglied der Deutschen Volksunion (DVU), dann der Republikaner und zuletzt der NPD gewesen. Dort hat er es bis zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stralsunder Kreisverbandes gebracht – Möller galt als intellektueller Kopf mit starkem Geltungsbedürfnis und Führungsanspruch. Im Streit verließ er schließlich auch die NPD und bezeichnet sich seitdem als „freien Nationalisten“.

Seit Gründung des rechtsextremen Portals Störtebeker-Netz 1997 (das inzwischen als deutsche Ausgabe der internationalen Plattform Altermedia erscheint) gilt Möller als deren Betreiber. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet die Seite in seinem Jahresbericht 2007 als „eine der bundesweit bedeutsamsten Informationsbörsen“, sie greife „die wesentlichen Diskussionen innerhalb des Rechtsextremismus auf und betätigt sich schwerpunktmäßig als rassistisch/antisemitisches Hetzorgan“. „Die veröffentlichten Artikel werden offenbar im wesentlichen von Axel Möller verfasst“, hieß es im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2000. Immer wieder werden auf der Seite auch interne Konflikte der Szene aufgegriffen oder peinliche Interna veröffentlicht und vom „Hauptschriftleiter“ hämisch kommentiert. Obwohl Möller gegenüber Journalisten mit seiner Urheberschaft prahlt und auch die NPD ihn offen als Macher des Störtebeker-Netzes bezeichnet, konnte ihm dies weder von Ermittlungsbehörden noch von Gerichten je nachgewiesen werden. Die Portale arbeiten ohne Impressum und liegen auf Internet-Servern in den USA, wo weder die Leugnung des Holocaust noch das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole strafbar ist.

Mehrfach schon geriet Möller in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Wegen Volksverhetzung wurde er bereits mehrere Male zu Geld- und Haftstrafen verurteilt; Einmal wegen antisemitischer Äußerungen in einem Diskussionsforum des Online-Dienstes haGalil. Ein anderes mal hatte er in einem Flugblatt die Existenz und die Kapazitäten von Gaskammern im KZ Ravensbrück in Zweifel gezogen. Hierfür wurde er neben Volksverhetzung auch noch wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener rechtskräftig verurteilt. Die CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern verklagte Möller 2007 wegen Beleidigung und Verletzung des Urheberrechts; auf Störtebeker-Netz/Altermedia wurden ohne Genehmigung Fotos zweier CDU-Landespolitiker veröffentlicht und die beiden beleidigt. Das Landgericht Berlin belegte Möller mit einer einstweiligen Verfügung und einer Strafandrohung von 50.000 Euro oder sechs Monaten Haft. Gegen diesen Beschluss legte Möller Widerspruch ein. Trotz reichhaltiger Indizien konnte ein gesicherter Nachweis nicht geführt werden und der Beschluss musste aufgehoben werden.

Im Juni 2010 wurde durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag Mecklenburg-Vorpommern bekannt, dass Axel Möller als Administrator des Neonazi-Infoportals „Altermedia“ im März vom Amtsgericht Stralsund wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 150 Tagessätzen verurteilt wurde.  Die Verurteilung geht zurück auf drei Anklagen aus den Jahren 2008 und 2009, in denen dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, „durch 14 selbstständige Taten als redaktionell Verantwortlicher auf den genannten Internetseiten Artikel verbreitet zu haben, in denen der Holocaust verharmlost, gebilligt oder geleugnet, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt, ein anderer Beleidigt, Gewalt verherrlicht und ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dargestellt wird.“

Ergänzung August 2012: Der redaktionell verantwortliche Betreiber, Axel Möller, wurde im März 2011 zu einer Geldstrafe von 3.000 € verurteilt worden. Im August 2011 wurde zudem die in den USA registrierte Domain der Webseite „Altermedia Deutschland“ abgeschaltet, eine neue musste registriert werden. Im Oktober 2011 wurden Möller und ein weiterer „Schriftleiter“ der Plattform, Robert Rupprecht, zu Haftstrafen von 30 und 27 Monaten verurteilt. Zu den Anklagepunkten zählten unter anderem Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Aufrufe zu Straftaten. Die Strafe gegen Möller wurde im März 2013 wegen weiterer volksverhetzender Straftaten um ein Jahr verlängert. Möller saß sie in der JVA Stralsund ab.

Ergänzung Mai 2015: Gelegentlich wurden auf Altermedia Berichte Möllers veröffentlicht, die er aus dem Gefängnis heraus verfasste. Darin wiederholte er mehrfach, dass er sich dem verhassten System nicht anbiedern werde und jegliche Kooperation mit den Behörden verweigere. Eine vorzeitige Entlassung war hinfällig. Im Mai 2015 wurde Möller aus der Haft entlassen (ER).

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