Die Veröffentlichung eines großen Konvoluts von Adressen und Daten von Politiker*innen der demokratischen Parteien wirft ein Schlaglicht auf das Thema digitale Gewalt. Wer online die Kontrolle über seine privaten Daten verliert, weil sie gestohlen und veröffentlicht werden („Doxing“), erlebt Angst in der Offline-Welt – und dies nicht zu Unrecht. Werden etwa von politisch engagierten Menschen Wohnorte, Familieninformationen und anderes veröffentlicht, führt das bestenfalls zu Trollanrufen und Posts mit unangenehmen, gefährlichen oder Spam-Inhalten, oder aber zu „Hausbesuchen“ mit immanenter Gewaltandrohung oder schlimmstenfalls zu physischer Gewalt. Das persönliche Sicherheitsempfinden kann durch Doxing so stark beeinträchtigt werden, dass dies Einschränkungen in der digitalen oder analogen Lebenswelt zur Folge hat. Oft sehen sich die Angegriffenen gezwungen, ihr persönliches Umfeld zu ändern. Dies kann von der Änderung sozialer Accounts bis zur Melderegister-Auskunftssperrung, Kitawechsel der Kinder und Umzug führen.
Doxing-Opfer klagen zusätzlich über enormen Aufwand, die veröffentlichten Daten wenigstens an den prominenten Stellen aus dem Internet zu bekommen – sofern Kontaktstellen der Netzwerke dafür überhaupt existieren. Darüber hinaus bereitet die Anzeige des Datendiebstahls Probleme, da auf Grund mangelnder Ausbildung der Polizei dieser oft nicht ernst genommen wird oder nicht geholfen werden kann. Auch eine*n Psycholog*in zu finden, die bei entsprechender Traumatisierung durch Doxing und digitale Gewalt bei der Bewältigung helfen kann, ist nach wie vor nicht einfach.
Die Amadeu Antonio Stiftung fordert eine bessere Unterstützung von Opfern digitaler Gewalt.
- Aufbau von Beratungs- und Hilfestrukturen für Opfer digitaler Gewalt, die bei Kontakten zu Sozialen Netzwerken, Anzeigen bei Polizei und Datenschutzbehörden und bei der Suche nach psychologischer Unterstützung helfen können.
- Verbesserungen der Kommunikationsstrukturen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Datenschutzbehörden und Sozialen Netzwerken. Hier sind trotz NetzDG keine großen Veränderungen zu erleben, die den Opfern helfen würden.
- Fortbildungen für Polizist*innen, um digitale Gewalt zu erkennen und angemessene Strafverfolgung einleiten zu können.
- Finanzielle Unterstützung für Opfer digitaler Gewalt zur Bewältigung von Folgebelastungen (z.B. Umzugskosten).
- Verbesserte Medienbildung für Nutzer*innen zur Vorbeugung – Medienkompetenz hilft, um sich diesen Gefahren nicht ahnungslos auszusetzen.
„Der Umgang mit digitaler Gewalt braucht erweiterte Kenntnisse in der Beratung, die bisher nicht abgedeckt werden können. Ähnlich wie für Opfer rechtsextremer Gewalt sind hier fachkundige Beratungsstellen nötig, die sich auf digitale Gewalt spezialisieren“, sagt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung. Diese fehlen denjenigen, die online angegriffen werden, schon seit Jahren. „Selbst die aktuell angegriffenen prominenten Menschen müssen die Erfahrung machen, wie schwierig es ist, gedoxxte Daten selbst auf den großen, reichweitenstarken Netzwerken wieder löschen zu lassen Noch schlimmer ist es für privat Engagierte, wenn Daten gestohlen und veröffentlicht werden. Hier ist politisches Handeln nötig, um die digitale Welt für alle zugänglich zu halten“, sagt Reinfrank.
Die Amadeu Antonio Stiftung setzt sich für eine demokratische Zivilgesellschaft ein – sowohl online als auch offline. Sie berät sie Akteur*innen der demokratischen Zivilgesellschaft im Umgang mit Hate Speech, Desinformation und Rechtsextremismus online. Kontakt: simone.rafael@amadeu-antonio-stiftung.de
Strafbarkeit von Doxing
Zwei Sachverhalte sind beim Doxing, also dem Veröffentlichen privater, geschützter Informationen in der Internet-Öffentlichkeit, strafbar:
1) Die Informationsbeschaffung. Sich Daten zu beschaffen, die durch Passwörter oder Schutz-Programme gesichert sind, ist strafbar nach 202 a StGB – Ausspähen von Daten. Hiernach wird jeder bestraft, der sich oder einem Dritten unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und gegen einen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahren. Der Paragraph wurde erst im Jahr 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt (Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität), vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
2) Verbreitung der Daten
Auch das Verbreiten der Daten ist nach § 42 BDSG strafbar. Hiernach wird auch mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahre bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder um einen anderen zu schädigen, vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html. Das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) ist gerade erst im Rahmen der DSGVO neu gefasst worden.
Am Rande relevant ist des weiteren noch § 201 a III StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen. Wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.
Tipps zur Vorbeugung von Doxing
- Chats und SMS regelmäßig löschen. Gerade auch bei Messengern, die die Nachrichten auf einen zentralen Server speichern, um sie von mehreren mobilen Endgeräten abrufen zu können. E-Mails ggf auch. Google Mail hat mehr oder weniger unbegrenzten Speicherplatz.
- Fotos et cetera auch regelmäßig löschen.
- Handy verschlüsseln. Wer sein Android unverschlüsselt verliert, der gibt damit auch gleich sein Google Mail Passwort preis. Ebenso auch sein Telefonadressbuch.
- Regelmäßig Passwörter ändern und nicht immer das gleiche Passwort auf allen Accounts verwenden.
Mehr im Internet:
Privatsphäre: Eine Waffe namens Doxing