29.09.2014
Gerichtsnotorischer Hetzredner Dieter Riefling
Das Landgericht Aachen hat den Neonazi Dieter Riefling wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße verurteilt. Sowohl das Amtsgericht (AG) Eschweiler und das LG Aachen hatten es als erwiesen angesehen, dass Riefling in einer Rede am 7. April 2012 bei einem fremdenfeindlichen Aufmarsch in Stolberg den öffentlichen Frieden gestört und den Hass auf Bevölkerungsgruppen geschürt habe. Der bundesweit als Redner und Mitorganisator von Aufmärschen fungierende Neonazi aus Niedersachsen wetterte dabei besonders gegen türkische Migranten als „Abschaum“. Diese Menschen würden dereinst zudem mit Flugzeugen und Zügen außer Landes gebracht, hetzte Riefling seinerzeit vor den rund 260 Neonazis. (Blick nach rechts).
25.09.2014
Justiz: Verurteilt – nicht wegen Rassismus
Zwei Polizisten, die in Zivil und völlig betrunken mehrere Schwarze im Görlitzer Park körperlich angriffen, sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 7.500 Euro verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatten. Allerdings blieb sie mit ihrem Urteil unter dem Plädoyer des Staatsanwalts, der elfmonatige Haftstrafen auf Bewährung gefordert hatte. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Beamten stark alkoholisiert waren. Gegen die Polizisten ist außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Nach der Schilderung des Nebenklägers Liam G. spielte sich der Vorfall folgendermaßen ab: Er habe am Morgen des 2. September 2013 im Görlitzer Park die beiden Männer dabei beobachtet, wie sie einen Schwarzen verfolgten und angriffen. Daraufhin versuchten er und mehrere andere Zeugen, dem Mann zu helfen, worauf die beiden Männer Liam G. angriffen und verprügelten. Dabei sollen sie Affenlaute gemacht und die Opfer beschimpft haben. Als Umstehende die Polizei rufen wollten, zückten die beiden ihre Dienstmarke und gaben sich als Polizisten zu erkennen, schlugen jedoch zunächst weiter zu. Erst durch dazukommende Streifenpolizisten sei der Angriff beendet worden (taz).
Landgericht Bautzen verkürzt Haftstrafe für Neonazi, der Paar in Hoyerswerda bedrohte
Ein Neonazi erhält trotz massiver Bedrohung eines jungen Paares in Hoyerswerda ein noch milderes Urteil als bislang angenommen. In einer Berufungsverhandlung habe das Landgericht Bautzen am Mittwoch entschieden, dass für den Täter die zunächst verhängte Strafe von einem Jahr und fünf Monate Freiheitsentzug auf 14 Monate verkürzt wird, teilte ein Sprecher des Gerichtes am Mittwoch an Anfrage des Evangelischen Pressedienstes in Bautzen mit. Der Prozess gegen insgesamt acht Rechtsextreme, die ihre Opfer massiv bedrohten, hatte für Aufsehen gesorgt. Die im Januar verhängten Strafmaße waren dabei als zu milde kritisiert worden (ND).
24.09.2014
Kriminelles Neonazi-Portal „Thiazi“ – Prozess beginnt Ende November
Vor dem Landgericht Rostock müssen sich ab Ende November vier Personen wegen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem „Thiazi“-Forum verantworten. Das Portal, eine der wichtigsten Neonazi-Websites Deutschlands, wurde im Sommer 2012 zerschlagen. Am 28. November beginnt in Rostock der Prozess gegen vier Angeklagte, denen im Zusammenhang mit dem neonazistischen „Thiazi“-Forum die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Vor dem Landgericht Rostock müssen sich in über 30 Verhandlungstagen der 1981 geborene Erzieher, Klaus R. aus Barth, als Hauptmoderator „WPMP3“, die ein Jahr jüngere Technikerin des Forums, Daniela W. aus Untereisesheim sowie zwei Betreuer aus dem Musikbereich, darunter Dominik S. aus Karlsruhe, verantworten. Bis zu seiner Zerschlagung im 2012 hatten sich fünf Jahre lang mehr als 30 000 Benutzer auf dem bedeutendsten Neonazi-Portal getummelt (Blick nach rechts).
23.09.2014
Amtsgericht Merseburg: Angeklagter gibt Angriff auf Somalier zu
Im Prozess gegen zwei Männer, die im Februar in Merseburg einen Somalier im Bahnhof überfallen haben sollen, hat einer der Angeklagten den Angriff zugegeben. Ja, er habe den 23 Jahre alten Somalier vor die Brust getreten, sodass er umfiel, sagte der 19-Jährige Angeklagte am Montag bei Prozessbeginn. Beleidigt habe er den Afrikaner aber nicht. Der zweite Angeklagte – sein 24 Jahre alter Bruder – bestritt, an dem Übergriff beteiligt gewesen zu sein. Er sei überhaupt nicht vor Ort gewesen, sondern bei seiner Freundin. Ein anderer Bekannter sei mit am Bahnhof gewesen. Das Opfer war laut Anklage im Februar 2014 im Merseburger Bahnhof von zwei Männern mit rassistischen Äußerungen beschimpft, geschlagen und getreten worden. Es erlitt Verletzungen an Kopf, Rücken und Beinen. Den beiden Tätern wurde in der Anklageschrift Beleidung und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sie wurden in Handschellen vorgeführt. Der Geschädigte saß selbst als Nebenkläger im Saal, ein Dolmetscher übersetzte für ihn. Er sei bis heute in medizinischer Behandlung, sagte seine Anwältin am Rande des Prozesses. Er leide an den psychischen Folgen der Attacke. Der junge Mann soll im Laufe des Prozesses selbst als Zeuge aussagen. Er wird seit Monaten von der Opferberatung Süd beraten und betreut. Diese geht von einem rassistischen Überfall aus (mdr).
22.09.2014
Neonazis im Wuppertaler Flohmarkt-Prozess zu Haftstrafen verurteilt
Vor dem Gericht mussten sich die Rechtsextremisten Matthias D., Rene H., Michele D. und Mike D. verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der brutale Überfall durch die Angeklagten auf Besucher des Flohmarktes in der Nacht vom 24. auf den 25. September 2011 in Wuppertal-Vohwinkel keine spontane Tat war, sondern auf einem vorgefassten Plan beruht habe. In seiner Urteilsbegründung sprach der vorsitzende Richter von regelrechten Jagdszenen in der Tatnacht. Demnach habe ein Faustschlag von Michele D. am Anfang des Tatplans gestanden, dem dann nahtlos ein koordinierter Überfall gefolgt sei. Aus heiterem Himmel habe eine Gruppe vermummter und teils bewaffneter Mitglieder der extremen Rechten vermeintliche politische Gegner angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Als dringend Tatverdächtige waren 15 Neonazis noch vor Ort in Gewahrsam genommen worden, nur vier wurden angeklagt. Im dritten Anlauf des Berufungsverfahrens wurde damit das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 15. März 2013 für drei der Angeklagten erhöht (njuuz.de).
18.09.2014
Jagd auf polnische Spargelstecher: Menschen wie Tiere behandelt
Das Urteil im Kremmener Selbstjustiz-Fall gegen polnische Spargelstecher ist gesprochen. Die Richterin sah keinen rassistischen Hintergrund – die Nebenklageanwältin schon (pnn.de).
16.09.2014
Verwaltungsgericht Bremen: NPD-Funktionär darf keine Waffen besitzen
Das Verwaltungsgericht Bremen hält es für richtig, dass das Stadtamt NPD-Mitglieder „entwaffnet“. Darunter ist auch ein Funktionär der Rechtsextremen, dem die Behörde mehrere Waffen wegnahm und ihm auch den Besitz verbot. Der NPD-Mann klagte zwar dagegen, ist damit aber jetzt gescheitert, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts. 2008 hatte der Rechtsextreme aus Bremen eine Waffenbesitzkarte erhalten und legte sich danach sieben Jagdgewehre und zwei Pistolen zu. Vor knapp drei Jahren allerdings zog das Stadtamt seine Waffen und die Munition ein und verhängte zugleich ein Waffenverbot gegen ihn. Der Grund: Es bestünden Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, weil er seit Jahren in der rechten Szene aktiv ist. Von 2010 bis 2013 war der Mann zudem Kreisvorsitzender der Nationaldemokratischen Partei (NPD) in Bremen (Radio Bremen, juristische Details: lto.de)
12.09.2014
Geplatzter Pastörs-Prozess: Viele Fragen offen
Vor einigen Wochen hatte die Hanauer Staatsanwaltschaft und das dortige Amtsgericht das Abgeordnetenmandat von NPD-Chef Udo Patörs übersehen – deshalb platzte der Prozess gegen den 61-Jährigen. Trotz hohen Interesses der Öffentlichkeit sind nach wie vor viele Fragen offen, etwa warum selbst dem Justizministerium dieser Fehler nicht aufgefallen war (Endstation rechts).
Piraten-Abgeordneter in Berlin verliert Immunität wegen Anzeige von Neonazi
Ein Pirat verliert wegen Ermittlungen gegen ihn seine Immunität. Grund ist ein angeblicher Übergriff auf Neonazis. Solche Anzeigen sind allerdings auch ein beliebter Trick von Neonazis, um an Adressen von politischen Gegnern zu gelangen (taz).
11.09.2014
Sozialstunden und Jugendarrest für Brandanschlag auf Köpenicker Flüchtlingsheim
Sie hatten im Notausgang eines Köpenicker Flüchtlingsheims Feuer gelegt und dabei den Hitlergruß gezeigt – jetzt erging gegen zwei junge Männer das Urteil: Ein Täter erhielt eine Bewährungsstrafe und 100 Stunden soziale Arbeit, sein Komplize Jugendarrest. Ihr Argument, sie seien betrunken gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. Nach einem Brandanschlag auf eine Notunterkunft für Flüchtlinge in Berlin-Köpenick sind die beiden Täter verurteilt worden. Gegen einen 21-Jährigen ergingen am Mittwoch vier Monate Haft auf Bewährung. Er soll zudem 100 Stunden soziale Arbeit leisten. Sein 20-jähriger Komplize muss für zwei Wochen in den Jugendarrest (rbb, taz).
10.09.2014
Berufung: Müchelner Imbiss-Überfall wieder vor Gericht
Der Überfall auf einen Döner-Imbiss in Mücheln im Februar 2012 wird seit Dienstag neu verhandelt. Vor dem Landgericht Halle müssen sich erneut drei Männer im Alter von 57, 25 und 22 Jahren verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den türkischen Gastwirt angegriffen und ihm in Anspielung auf die NSU-Mordserie mit dem Tode gedroht zu haben. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung (mdr).
08.09.2014
Gerichtsentscheidung: NPD darf Helene-Fischer-Song öffentlich spielen
Im Streit um das Abspielen von Songs populärer Künstler und Bands auf Wahlkampfveranstaltungen hat die Thüringer NPD einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Erfurt entschied am Freitag, dass sich Schlagerstar Helene Fischer gefallen lassen muss, dass die NPD ihren Titel „Atemlos“ öffentlich abspielt. Das Persönlichkeitsrecht der Künstlerin werde dadurch nicht derart stark beeinträchtigt, dass ihr Ruf oder Ansehen gefährdet würden. Eine einstweilige Verfügung, die Fischers Anwälte zunächst erwirkt hatten, werde daher aufgehoben. Der Anwalt der – in der Verhandlung abwesenden – Sängerin kündigte an, einen Berufungsantrag zu prüfen. Zuvor wolle man die schriftliche Begründung des heutigen Urteils abwarten (mdr).
Österreich: Neonazi-Übergriff: Opfer mitan?geklagt
Mitglieder des Fußball-Fanklubs „Unsterblich“ stürmten im Oktober den Raum des Migrantenvereins „ATIGF“. Am Dienstag stehen sie vor Gericht – gemeinsam mit Opfern, die sich gewehrt haben. Der Fanclub „Unsterblich“ wurde wegen rechtsradikaler Tendenzen Anfang 2013 von der Austria ausgeschlossen. Im Oktober marschierten 40 Mitglieder der Gruppierung zum Ernst-Kirchweger-Haus in Favoriten. Sieben Männer stürmten mit Besenstielen und Holzlatten ins Haus, um ein kommunistisches Gewerkschaftstreffen (KOMintern) zu stören. Auf den Stiegen eskalierte die Situation. Ein Angreifer schlug Rudi F. (54) mit Fäusten nieder. Zwei Kollegen des Opfers eilten zu Hilfe, attackierten den Aggressor. Auch sie sitzen wegen Körperverletzung vor Gericht. „Das wird behandelt wie eine Wirtshausschlägerei“, kritisiert KOMintern. Der rechtsradikale Aspekt sei nicht berücksichtigt worden (heute.at, vienna.at)
05.09.2014
Neue Verhandlung um Tod von Oury Jalloh: Es bleibt bei 10.800 Euro Geldstrafe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des Polizisten Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung des Asylbewerbers Oury Jalloh bestätigt. Eine zusätzliche Verurteilung wegen „Freiheitsberaubung mit Todesfolge“ hat der BGH dagegen abgelehnt.Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war im Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle des Dessauer Polizeireviers verbrannt. Das Landgericht Magdeburg stellte im Dezember 2012 nach 67-tägiger Hauptverhandlung fest, dass der schwer betrunkene Jalloh seinen Tod selbst verursacht habe. Mit einem Feuerzeug habe Jalloh – obwohl an Händen und Füßen fixiert – seine Matratze entflammt, um auf sich aufmerksam zu machen. Andreas S. war zu dieser Zeit Dienstgruppenleiter im Dessauer Polizeirevier. Er wurde vom Landgericht Magdeburg verurteilt, weil er unterlassen habe, Jalloh permanent beobachten zu lassen. Das wäre wegen des Rauschzustands und der vom Polizeiarzt festgestellten Selbstschädigungsversuche notwendig gewesen. Die Anwälte des Polizisten forderten erneut Freispruch. Doch der BGH lehnte ihre Revision ab, das Urteil weise insoweit keine Rechtsfehler auf (taz, Kommentar Berliner Zeitung).
03.09.2014
Erkelenz: NPD-Lokalpolitiker muss vor Gericht – wegen seiner Tattoos
Wegen einer auf seinem Unterarm tätowierten SS-Losung soll sich der NPD-Ratsmann Christian Remberg im Oktober vor Gericht verantworten. Remberg gehört seit den Kommunalwahlen im Mai 2014 für die NPD dem Rat der Stadt Erkelenz (Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen) an. Bis zum 1. September verwendete der 31-Jährige noch im sozialen Netzwerk Facebook ein Foto als Profilbild, das ihn beim Handschlag mit NPD-Parteichef Udo Pastörs zeigte. Zuvor soll Remberg indes auch ein Foto genutzt haben, auf dem die auf seinem Unterarm tätowierte SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“ zu erkennen war. Aufgrund einer Strafanzeige eines Nazigegners hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen den NPD-Lokalpolitiker erhoben. Der Prozess vor dem Amtsgericht Erkelenz soll Anfang Oktober stattfinden. In den ersten Jahren ihres Bestehens bewegte Remberg sich im engsten Umfeld der unterdessen verbotenen „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL). (Blick nach rechts).
02.09.2014
Freies Netz Süd: Neonazi-Organisation klagt gegen Verbot
Das rechtsextreme „Freie Netz Süd“ wehrt sich gegen das Verbot der Organisation und gegen die Beschlagnahme eines Grundstücks in Oberprex (Lkr. Hof). Mehrere Menschen haben Klage eingereicht, mutmaßlich Tony Gentsch und Matthias Fischer, die hier einen rechtsextremen Versandhandel betrieben, und die Mutter von Tony Gentsch, der das Grundstück gehört (BR).
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