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Prozess gegen „Gruppe Freital“ beginnt

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Auch wenn die "Gruppe Freital" nun vor Gericht steht - der Geist ihrer Aktionen bleibt: Teilnehmende einer Demonstration in Freital am 25.06.2016 - also ein Jahr nach den ersten Ausschreitungen in Freital. (Quelle: Flickr.com / Creative Commons CC by 2.0 / De Havilland)

Insgesamt acht Personen im Alter von 19 bis 39 Jahren stehen in Dresden wegen des Verdachts der Mitgliedschaft einer rechtsterroristischen Vereinigung, der „Gruppe Freital“, vor Gericht. Der Prozess findet in einem Gebäude statt, das ursprünglich als Asylunterkunft gedacht war und speziell für das Verfahren umgebaut wurde. Kläger ist der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der obersten Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland, neben acht Nebenklägern. Die Festnahme der Angeklagten durch die Spezialeinheit GSG 9 im April 2016, bei der es auch zu Wohnungsdurchsuchungen in Freital und Dresden kam, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Die „Gruppe Freital“ soll seit ihrer Gründung im Juli 2015 mehrere Sprengstoffanschläge, Brandanschläge und körperliche Angriffe verübt haben. In der Anklage wird ihnen deswegen versuchter Mord, gefährliche Köperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Drei Angeklagte sitzen schon seit November 2015 in Untersuchungshaft, der Rest der Gruppe seit April 2016. Als Motiv werden Hass auf Ausländer und politisch Andersdenkende vermutet.

Im Juli 2015 zerstörte eine Sprengladung das Auto eines Kommunalpolitikers und auch das Büro der Partei „Die Linke“ wurde Ziel eines Sprengsatzes. In zwei Wohnungen, in denen sich zu dieser Zeit Geflüchtete aufhielten, wurden Böller geworfen. Dabei erlitt ein Bewohner Schnittwunden im Gesicht und eine Augenverletzung. Auf ein linkes Wohnprojekt in Dresden wurde mit Steinen, Böllern und Buttersäure geworfen.

Freital wurde im Frühjahr 2015 durch rassistische Gewalt und Ausschreitungen bekannt. Vor einer Flüchtlingsunterkunft kam es nach einer Demonstration zu verbalen und körperlichen Angriffen gegen  Geflüchtete und Unterstützer_innen. Auch in den darauffolgenden Tagen gelang es der Polizei nicht, Gewalt zu verhindern und die Lage in den Griff zu bekommen (Genaue Chronik: http://www.belltower.news/artikel/freital-eskaliert-der-hass-gegen-fl%C3%BCchtlinge-gesch%C3%BCrt-wird-er-auch-im-netz-10446). Auch die Mitglieder der „Gruppe Freital“ sollen bei den Protesten involviert gewesen sein. Einer der Angeklagten, Philipp W., hatte die erste Antiasyl-Demonstration angemeldet. In diesem Zusammenhang soll sich dann die Gruppe gegründet haben, deren Mitglieder alle entweder in Freital oder Dresden wohnen.

Der Prozess ist das erste Verfahren gegen eine terroristische Vereinigung in Sachsen. Allein die Gründung kann zu Strafen von einem bis zehn Jahren Gefängnis führen. Die Dauer des Prozesses ist bis Ende September anberaumt. Besonders brisant ist der Fall, da im Vorfeld auch gegen Polizeibeamte ermittelt wurde. Ihnen wurde vorgeworfen, in Kontakt mit den Angeklagten gestanden zu haben und Informationen weitergegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte jedoch die Ermittlungen ein. Gegen einen dritten Beamten, der derzeit vom Dienst suspendiert ist, wird noch ermittelt.

 

Wer? 

„Gruppe Freital“, insgesamt 8 Personen im Alter von 19 bis 39 Jahren (drei seit November 2015, fünf seit April 2016 im Gefängnis) 7 Männer, 1 Frau Die zwei Rädelsführer, Busfahrer Timo S., 28, und Pizzabote Patrick F., 25,  treffen sich  im Juli 2015 bei der Anti-Asyl-Demonstration vor dem Hotel Leonardo in Freital. Dazu kommen ein weiterer Busfahrer, ein Azubi, ein Paketzusteller, ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes, ein Selbständiger und eine gelernte Goldschmiedin Alle wohnen in Freital oder im nahegelegenen Dresden. 

Prozess 

Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe legt den Angeklagten laut Pressemitteilung zur Last:

o   wirft Bildung in einer terroristischen Vereinigung

o   versuchten Morg und Beihilfe zum versuchten Mord

o   gefährliche Körperverletzung

o   versuchte gefährliche Körperverletzung

o   Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion

o   Sachbeschädigung

o   Vorbereitung eines Explosionsverbrechens

 

Die Anklage wegen versuchten Mordes ist eine Verschärfung im Vergleich zu anderen Verfahren, in denen es um Gewalt gegen Flüchtlingsunterkünfte ging; bisher lauteten die meisten Anklagen „Brandstiftung“ Motiv: Hass auf Ausländer und politische Andersdenkende Sowohl den Organisationsgrad der Gruppe, die Planung der Übergriffe als auch der Hass, der den Taten zugrund liegt, lässt sich im Messenger-Chat der Gruppe nachvollziehen, den einer der Anführer laut Süddeutscher Zeitung so beschrieb: „Dort werden ausschließlich Aktionen besprochen. Kein Gequatsche, nur Pläne. Teilnehmer sind da ausschließlich die Terroristen.“ Und: „Wir sind Nazis bis zum bitteren Ende.“

 

Quellen:

http://www.sz-online.de/sachsen/die-radikalen-von-nebenan-3627518.html

https://www.sz-online.de/sachsen/sachsens-terrorprozess-beginnt-3628107.html

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/gruppe-freital-rechtsterrorismus-prozess-polizisten-verfahren-eingestellt

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/freital-in-sachsen-die-fluechtlinge-und-die-rechten-hetzer-a-1084030.html

http://www.belltower.news/artikel/freital-eskaliert-der-hass-gegen-fl%C3%BCchtlinge-gesch%C3%BCrt-wird-er-auch-im-netz-10446

 

Das Foto wurde auf Flickr.com veröffentlicht unter der Creative Commons-Lizenz CC BY 2.0.

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