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Querdenken BKA sieht kaum Rechtsextreme, dafür gefährliche Linke

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Nazis? Welche Nazis? Kritiker*innen des Infektionsschutzgesetz gegen Wasserwerfer am 18.11.2020 vor dem Bundestag.
Nazis? Welche Nazis? Kritiker*innen des Infektionsschutzgesetz gegen Wasserwerfer am 18.11.2020 vor dem Bundestag. (Quelle: Nicholas Potter)

Die Gefahr der „Querdenken“-Bewegung ist gut belegt: So werden Medienvertreter*innen wiederholt angegriffen, Grillanzünder auf Polizeiautos gelegt, Feuerwerk gegen Beamt*innen geworfen oder der Reichstag „gestürmt“. Kritiker*innen der pandemischen Infektionsschutzmaßnahmen legten im Oktober 2020 sogar einen selbstgebastelten Sprengsatz mit Bekennerschreiben vor einem Forschungsinstitut in Berlin-Mitte. Die Bombe explodierte, zum Glück wurde niemand verletzt. Auch unstrittig sollte sein, dass die Bewegung längst von Rechtsextremen und Reichsbürger*innen unterwandert wurde.

Anders sieht das aber offenbar das Bundeskriminalamt. Das findet nämlich, es könne zur politischen Ausrichtung von Menschen, die auf solche Demos Gewalt ausüben, „keine verlässliche Aussage“ treffen, auch wenn es einräumt, dass Rechtsextreme und Hooligans zu „Querdenken“-Demonstrationen mobilisieren. Auch inwiefern Rechtsextreme an gewaltsamen Ausschreitungen beteiligt waren, könne „aktuell nicht valide beurteilt werden“. Die Beteiligung von „Reichsbürger*innen“ an solchen Demonstrationen sei „weiterhin nicht prägender Natur“, eine Beeinflussung oder Unterwanderung der „rechten Szene“ könne „aktuell nicht konstatiert werden“, obwohl zum Beispiele viele Kernforderungen der Querdenken-Bewegung auch „Reichsbürger*innen“-Positionen sind. Nicht einmal eine Radikalisierung der Bewegung, die in den vergangenen Monaten ausführlich dokumentiert werden konnte, will die Behörde erkennen, sondern nur die Radikalisierung von „Einzelpersonen und Kleinstgruppen“.

Eine solche Einschätzung einer Bundesbehörde erklärt zumindest die bisweilen geringe Menge Polizist*innen, die die Demonstrationen der Corona-Maßnahmen-Kritiker*innen begleiten. Warum also vor der Reichstagstür drei Polizisten ausreichen mussten, um den Weg ins Innere zu sichern im August 2020.

Doch das BKA sieht auch eine Gefahr im Rahmen der „Querdenken“-Proteste: Es sind linke Gegendemonstrant*innen. Die Begründung in dem internen Papier: Wiederholt sei es zu „erheblichen gewalttätigen Wechselwirkungen zwischen mutmaßlichen Linksextremisten und Teilnehmern der Veranstaltung“ gekommen, so das BKA – beispielsweise durch Blockaden. Anders als das BKA ordne die „linke Szene“ die „Querdenken“-Proteste als von „Rechten dominiert“ bzw. „faschistisch geprägt“ ein. Ein Irrtum in den Augen der Polizei, ein gefährlicher sogar: Denn die „linke Szene“ könne so stinknormale Demonstrant*innen mit Nazis verwechseln und diese angreifen. Oder wie es im Papier heißt: Menschen könnten ins Zielspektrum der „linken Szene“ geraten, „die der Versammlung zwar physisch beiwohnen, die jedoch irrtümlicherweise für Anhänger der rechten Szene gehalten bzw. als solche eingeordnet werden.“ Im Papier werden solche vermeintlich nicht-rechte Anhänger*innen der „Querdenken“-Bewegung wiederholt dem „zivil-demokratischen Spektrum“ zugeordnet. Das Fazit der Behörde: „Folglich muss auch künftig im Rahmen des Corona bezogenen Versammlungsgeschehens mit antifaschistischen Interventionen in Form von (schweren) Gewalttaten oder auch Blockadeaktionen gerechnet werden.“

Die steilen Thesen gehen aus einem internen und geheimen Bericht des BKA hervor, das Belltower.News vorliegt. Das fünfseitige Papier mit dem Titel „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ wurde am 27. November 2020 verfasst und unter anderem an alle Landeskriminalämter, das Bundesministerium für Inneres, den Bundesnachrichtendienst, den Verfassungsschutz und die Bundesanwaltschaft verschickt. Geleakt wurde das Papier offenbar von einer*m BKA-Beamt*in, der oder die den Bericht für problematisch hält. So gelangte das Papier an der „Querdenken“-nahen Whistleblower-Plattform „Mutigmacher“, die das Papier am 8. Dezember 2020 online zur Verfügung stellte.

Ende Januar bekam die Plattform „Mutigmacher“ allerdings Post vom BKA: das interne Papier müsse umgehend von ihrer Seite entfernt werden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Für jeden einzelnen Fall der Weiterverbreitung des Papiers werde die Plattform mit 10.000 Euro Strafe angedroht, so die Betreiber*innen der Seite. Fast so, als würde das BKA gar nicht wollen, dass ihre innovative Analyse der „Querdenken“-Bewegung eine breitere Öffentlichkeit findet. Der „Mutigmacher“-Vorstandsvorsitzende Hardy Groeneveld, hat das BKA-Papier inzwischen gelöscht, die Unterlassungserklärung will er allerdings nicht unterschreiben: Eine Notwendigkeit dazu könne er aktuell nicht erkennen. Doch die Geschichte hat einen Twist: Hardy Groeneveld selber steht der „Querdenken“-Szene nahe und macht Werbung für ihre Demonstrationen auf Instagram und Twitter. Er teilt auch Inhalte der verschwörungsideologischen Möchtegern-Medienmacher Ken Jebsen und postet Fotos mit impfkritischen Botschaften.

Gegenüber der Zeitung Nordkurier bestätigte eine Sprecherin des BKA, dass das Papier authentisch sei, die Neubrandenburger Zeitung nimmt es allerdings für bare Münze und sieht darin einen Freispruch für die „Querdenken“-Bewegung. Auch Belltower.News ließ das Dokument vom BKA verifizieren: Die Echtheit des Papiers dementierte die Behörde nicht. Inzwischen hat das BKA das Papier gegenüber dem Bayerischen Rundfunk als authentisch bestätigt. Ein Fragenkatalog von Belltower.News an das BKA blieb allerdings bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Eine BKA-Sprecherin wollte nur bestätigen, dass solche Papiere intern sind und die „Polizeien des Bundes und der Länder zur Unterstützung bei der dortigen Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt“. Das heißt: Die problematischen Einschätzungen im Bericht, die unter anderem die wahre Gefahr der Bewegung verkennen und verharmlosen, fließen in die polizeiliche Praxis bundesweit.

Bleibt die spannende Frage: Wenn linke Gegendemonstrant*innen tatsächlich eine der größten Gefahren der „Querdenken“-Bewegung sind, warum will das BKA diese Einschätzung verheimlichen und aus dem Netz verklagen? Die Antwort des BKA: „Es handelt sich dabei um einen polizeiinternen Nachrichtenaustausch, der ausschließlich für die polizeiinterne Verwendung vorgesehen ist. Daher sind solche Unterlagen eingestuft und werden nicht veröffentlicht.“ Auf weitere Nachfrage, warum diese offenbar wichtige Ergebnisse nicht auf anderen Kanälen verteilt werden, wenn sie doch von öffentlichem Interesse wären, blieb die Behörde stumm.

Das BKA wollte auch keine Erklärung dafür anbieten, warum seine Erkenntnisse über die politische Ausrichtung der „Querdenken“-Proteste so stark von den Einschätzungen von Journalist*innen, antifaschistischen Recherchestellen und auch ersten wissenschaftlichen Untersuchungen abweichen. Ebenfalls gab es keine Antwort darauf, ob das BKA diese Position bis heute vertritt. Schließlich wollte die Sprecherin auch nicht kommentieren, warum prominente Beispiele für die Radikalisierung und Gewalt der „Querdenken“-Bewegung, wie eingangs geschildert, im Bericht kaum oder gar keine Erwähnung finden.

Doch es wäre unfair zu behaupten, dass das BKA-Papier keine bereichernden Erkenntnisse bietet. Schließlich zeigt auch eine kaputte Uhr zweimal am Tag die richtige Zeit. Dem BKA gelingt es, den grassierenden Antisemitismus der „Querdenken“-Bewegung angemessen zu identifizieren: Das Papier beschreibt „prosperierende Verschwörungsmythen“, die durch Galionsfiguren der Szene verbreitet werden. Es erkennt auch, dass die Bewegung antisemitische Narrative und Ressentiments verbreitet und geschichtsrevisionistische Positionen vertritt, indem zum Beispiel von einem „Impf-Holocaust“ fabuliert oder das Infektionsschutzgesetz mit dem „Ermächtigungsgesetz von 1933“ geleichgesetzt wird. Sogar Jana aus Kassel und krude Anne-Frank-Vergleiche werden erwähnt. Immerhin: Ein Anfang.

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