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Rassismus vor Gericht Jens Maier (AfD) hat 7.500 Euro Schmerzensgeld an Noah Becker gezahlt

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Maier vor einer Rede in Hoyerswerda, 2018. (Quelle: (c) dpa)

Als „kleinen Halbn[****]“ bezeichnete der Twitter-Account von AfD-Rechtsaußen Jens Maier den Künstler Noah Becker im Januar 2018. Becker hatte in einem Interview darüber gesprochen, dass Berlin, im Vergleich zu anderen Metropolen eine „weiße Stadt“ sei. Die rassistische Beschimpfung folgte schnell.

Maier gab an, ein Mitarbeiter habe den Tweet verfasst, in einer Erklärung behauptete er, der Tweet widerspreche „nicht nur meinem Stil, er gibt auch nicht mein Gedankengut wider.“ Das wurde von dem mittlerweile ehemaligen Mitarbeiter vor Gericht bestätigt. Ein Strafverfahren gegen Maier wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt. „Die Einlassung ist für uns nicht glaubhaft,“ ließ Beckers Anwalt Christian Oliver-Moser wissen und strengte die Schmerzensgeldklage an. Maier wurde derweil von seiner Partei „abgemahnt“. Weitere Konsequenzen gab es nicht. Dass die ganze Geschichte vielleicht doch Maiers Stil oder seinem Gedankengut entspricht, zeigt sich in einem Interview, dass Maier dem Spiegel einige Monate später im Rahmen einer Reportage gibt: „Für die Familie Becker ist diese Geschichte mit einem erheblichen Imagegewinn verbunden.“ Noah Beckers Vater Boris könne „ablenken von der eigenen Schulden-Misere“. Und überhaupt sehe er im „N-Wort“ „nichts Beleidigendes“.

Maier – selbst ehemaliger Richter – versuchte Becker und seinen Anwalt von einer Klage abzuhalten. Er sprach in einem Schreiben von einem „inakzeptablen Ausrutscher“ des Mitarbeiters. „Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, einen vermutlich wegen Beleidigung gestellten Strafantrag gegen mich zurückzunehmen.“ Außerdem war Maier sicher, dass eine Strafbarkeit „nach Prüfung aller rechtlichen Gesichtspunkte“ ausscheide.

„Rassismus gegen Weiße“

Das sah das Gericht allerdings anders. Noah Becker klagte auf 15.000 Euro, da es sich um eine schwerwiegende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte handele. Als Besitzer des Accounts sei Maier auch für diesen verantwortlich. Vorher hatte er Maier allerdings angeboten, 7.500 Euro an eine karitative Organisation zu spenden, die Klage hätte er dann fallengelassen. Darauf ging der Abgeordnete nicht ein. Das Landgericht Berlin verurteilte Maier im Januar 2019 zur Zahlung. Laut Urteilsbegründung muss Maier für den Post haften, auch wenn er von einem Mitarbeiter verfasst wurde. Maier betrieb lieber Täter-Opfer-Umkehr und behauptete, eigentlich hätte sich Becker „selbst zunächst rassistisch geäußert“ und „der, der austeilt“ müsse auch einstecken können. Offenbar witterte Maier „Rassismus gegen Weiße“.

Maier und sein Rechtsanwalt Maximilian Krah – der inzwischen für die AfD im EU-Parlament sitzt – kündigten Berufung an, Krah nannte die Summe „grotesk überzeichnet“. Ohnehin sei sein Mandant sowieso nicht haftbar, immerhin sei ja der Mitarbeiter der eigentliche Verfasser. Bis zum Bundesgerichtshof wollten Krah und Maier ziehen, um zu ihrem Recht zu kommen.

Soweit kam es dann allerdings doch nicht. Ende Juli haben sich die beiden Seiten auf einen Vergleich geeinigt. Maier zahlte 7.500 Euro an Becker, auch die Anwaltsgebühren übernimmt der Ex-Richter. Das Berliner Kammergericht, vor dem der Vergleich abgeschlossen wurde, betonte dabei – laut Beckers Anwalt Moser – besonders zwei Punkte: Der Anspruch auf Schmerzensgeld sollte bestätigt werden und das Gericht wollte „eine persönliche Haftung Maiers bejahen“.

Nur einer von vielen „Ausrutschern“

Der „inakzeptable Ausrutscher“ ist tatsächlich eher keiner. Denn Maier fällt regelmäßig mit ähnlichen Äußerungen auf. Bei einer Veranstaltung des Verschwörungshefts „Compact“ soll Maier die Mordserie des Rechtsterroristen Anders Breivik relativiert und gesagt haben: „Breivik ist aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“. 2017 sprach der Jurist auf einer Veranstaltung der „Jungen Alternative“ vom „Schuldkult“ und von der Herstellung von „Mischvölkern“. Die NPD bezeichnete er als die „einzige Partei, die immer entschlossen zu Deutschland gestanden hat“. Das Dresdener Landgericht entzog dem Richter damals die Zuständigkeit für Zivilverfahren aus den Bereichen Presserecht und Ehrschutz. Das Landgericht Dresden sprach im Sommer 2017 eiunen Verweis gegen Maier aus. Er habe „dem Ansehen der Justiz allgemein und des Landgerichts Dresden im Besonderen Schaden zugefügt“.
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