Weiter zum Inhalt Skip to table of contents

Rechtsextremer Mord Der Lübcke-Prozess steht kurz vor dem Urteil

Von|
Die Neonazipartei "Die Rechte" hatte nach dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke zu einer Demonstration in Kassel aufgerufen. Es gab massiven Gegenprotest. (Quelle: picture alliance/dpa | Swen Pförtner)

Mithilfe von nur einer Hautschuppe kamen die Ermittler*innen auf S. E. Sie wurde auf dem Hemd des Ermordeten gefunden und führte per DNA-Analyse zum Täter. Am 15. Juni 2019 wurde er festgenommen. Wie auch schon beim Täter im Halle-Prozess hat Belltower.News entschieden, den Namen des Mörders von Walter Lübcke in diesem Text nicht zu nennen, um ihm keine weitere Aufmerksamkeit zu geben.

„Brandgefährlich“ und nicht auf dem Schirm der Behörden

S. E. ist mehrfach vorbestraft. Mit 16 verübte er einen Brandanschlag auf ein hauptsächlich von Migrant*innen bewohntes Haus in Michelbach. Drei Jahre später griff er im Wiesbadener Hauptbahnhof einen Imam mit einem Messer an und verletzte ihn schwer. 1993 legte er zwischen zwei Wohncontainern in einer Asylbewerberunterkunft in Steckenroth eine Rohrbombe. Nach mehreren Bewährungsstrafen wurde E. für diese Tat zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. 2003 dann ein gemeinschaftlicher Totschlag in Kassel, Verstöße gegen das Waffen- und Versammlungsgesetz. Am 01. Mai 2009 ist E. dabei, als mehrere hundert Neonazis aus ganz Deutschland eine Gewerkschaftskundgebung in Dortmund angreifen und bekommt sieben Monate auf Bewährung wegen Landfriedensbruch. Zwischen 2000 und 2004 war er Mitglied der NPD. Laut Recherchen von Exif gab es auch Verbindungen zur „Oidoxie Streetfighting Crew“, die wiederum mit der internationalen Rechtsterrororganisation „Combat 18“ verbunden ist. 2009 bezeichnet das hessische Amt für Verfassungsschutz E. noch als „brandgefährlich“, beobachtet wurde er seit diesem Jahr jedoch trotzdem nicht mehr. Strafrechtlich tritt er zunächst nicht mehr in Erscheinung. 2016 spendete er 150 Euro an den Thüringer Landesverband der AfD. Im Verwendungszweck steht „Gott segne euch“.

Mehr zu den Verbindungen zum NSU gibt es bei CORRECTIV.

Ein gefestigtes rechtsextremes Weltbild dürfte nach dem Prozess kaum mehr in Frage stehen. Durch seine Geständnisse ist die Schuld von S. E. zweifelsfrei bewiesen. Auch wenn durch immer wieder andere geschilderte Tathergänge und Widersprüche in den Aussagen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptangeklagten bestehen, stellte ein psychologischer Gutachter fest, dass bei E. keine psychiatrische Störung oder Erkrankung vorliegt. Der Gutachter betonte dabei besonders, dass, auch wenn der Angeklagte Aussagen erfunden habe, dies keine Anhaltspunkt für eine Erkrankung sei. 

Die Nebenklage: Familie Lübcke und Ahmed I.

Am 1. Juni 2019 sollte der Enkel des Ehepaars Lübcke zum ersten Mal bei den Großeltern übernachten. Irmgard Braun-Lübcke, die Witwe des Ermordeten und Nebenklägerin im Prozess, berichtete vor Gericht von diesem Abend: „Der erste Abend mit Oma und Opa sollte ja gelingen“. Sie hatte sich mit dem Enkel ins Bett gelegt, damit er gut einschläft. Sie wird von ihrem Sohn mit den Worten „der Papa, der Papa“ geweckt. Braun-Lübcke berichtet in ihrer Aussage von einer schlimmen Ahnung, mit einem Mord habe sie allerdings nicht gerechnet. „An diesem Tag ist auch unser Leben zerstört worden“, berichtet sie. „Und ich weiß nicht, ob wir noch einmal ins Leben zurückkehren können.“ Sie erzählt auch von den Plänen, die das Paar hatte. Der Regierungspräsident stand kurz vor der Rente. Die beiden wollten verreisen und sich der Familie, vor allen den Enkeln, widmen: „Jetzt ist ihm sein Opasein genommen worden, durch einen perfiden Mord.“

An fast jedem Prozesstag ist die Familie des Opfers im Gerichtssaal. Schon vor dem Prozess hatte sie mitgeteilt, dass sie dies als Verpflichtung gegenüber dem Ehemann und Vater sehen. Auch Jan-Hendrik Lübcke, der Sohn des Opfers, sagt aus und schildert, wie er seinen ermordeten Vater auf der Terrasse gefunden hat. „Komm, Papa, wach auf!“, habe er noch zu ihm gesagt. Dass Walter Lübcke erschossen wurde, wurde erst im Krankenhaus klar, als Ärzte das Projektil in seinem Kopf fanden. Zunächst ging die Familie von einem Herzinfarkt aus. 

Ahmed I. wurde im Januar 2016 von einem Mann auf einem Fahrrad mit einem Messer von hinten schwer verletzt. In der Vernehmung gab E. auch an, dass er im Januar 2016 einen „Ausländer“ getroffen habe, während er, aufgebracht durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln, dabei war, Wahlplakate der Grünen und SPD abzureißen. Er hätte ihn angeschrien und bedroht, einen Angriff bestritt er. Ein Täter für den Angriff auf Ahmed I. wurde nicht gefunden. Bei einer erneuten Durchsuchung bei E. fand die Polizei ein Messer mit DNA-Spuren  im Keller des Hauses von S.E., die laut einem Experten mit einiger Wahrscheinlichkeit von I. stammen könnten. Ahmed I. ist neben der Familie von Walter Lübcke nun Nebenkläger im Prozess.

Trotz der mutmaßlichen Tatwaffe scheint das Gericht aber Zweifel an der Täterschaft von Ernst zu haben, der die Tat weiterhin bestreitet. „Wenn der Senat seine Arbeit ernst meint, muss er auch diese Tat verurteilen“, sagt Alexander Hoffmann, der Anwalt von Ahmed I. Er wirft den Ermittler*innen institutionellen Rassismus vor. Statt mit Empathie seien sie Ahmet I. mit Vorurteilen gegenübergetreten. Als I. aus Angst nach der Tat umziehen wollte, unterstellte ihm die Ermittler*innen, sich Vorteile verschaffen zu wollen. 2020 sollte er sogar abgeschoben werden. Ein Vorgehen, das fatal an die NSU-Ermittlungen und sogar an den Halle-Prozess erinnert. Das Opfer richtete sich zum Ende des Prozesses noch einmal ans Gericht: „Ich hoffe, dass die Gerechtigkeit siegt und die Verbrecher bestraft werden.“

Die Geständnisse

Insgesamt drei Versionen gibt es vom Geständnis des mutmaßlichen Mörders von Walter Lübcke. Nachdem er zunächst geschwiegen hatte, legte E. am 25. Juni 2019 sein erstes Geständnis ab und räumte die Tat ein. Er sei im Oktober 2015 auf der Bürgerversammlung in Lohfelden gewesen, auf der Walter Lübcke gesprochen hatte. Der Regierungspräsident hatte damals gesagt: „Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.“ Die Aussage hätte ihn „die ganze Zeit“ beschäftigt, so E. In Chatgruppen mit anderen Rechtsextremen sei das Thema zusammen mit dem angeblichen „Großen Austausch“ ebenfalls immer wieder aufgetaucht. Jahrelang hätte er darüber nachgedacht, Walter Lübcke zu töten, mehrmals sei er auch zum Haus gefahren, ohne die Tat auszuführen. Am 01. Juni 2019 habe er den Regierungspräsidenten schließlich wortlos erschossen. E. erzählte auch, wo er die Tatwaffe versteckt hatte. Sie wurde seinen Angaben entsprechend auf dem Gelände seines Arbeitgebers gefunden. E.s Anwalt war zu diesem Zeitpunkt Dirk Waldschmidt, ehemaliger NPD-Vorsitzender in Hessen. Später sagt E., Waldschmidt hätte ihm finanzielle Hilfe versprochen, wenn er M. H. nicht belaste. Auch E.s Frau soll Waldschmidt Geld angeboten haben. Waldschmidt bestreitet die Vorwürfe.

E.s Mitangeklagter M. H. taucht bereits im ersten Geständnis auf, allerdings nicht als Mittäter. Die beiden kannten sich schon früher, trafen sich aber 2013 oder 2014 wieder. Angeblich hätte H. ihn mit zu der Veranstaltung in Lohfelden genommen.

Am 2. Juli 2019 wiederrief E. sein Geständnis vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Mittlerweile hatte der Angeklagte von seinem ersten Verteidiger getrennt und wurde nun von Frank Hannig vertreten, einem Anwalt aus Dresden, der einer der Mitgründer von Pegida ist. Am 8. Januar 2020 legt E. ein neues Geständnis ab. Diesmal belastet er M. H. Er habe ihn radikalisiert und immer wieder politische Themen angesprochen. In der Tatnacht sei er mit ihm zum Haus der Lübckes gefahren, um Walter Lübcke einzuschüchtern. Nach einem verbalen Schlagabtausch hätte sich der Schuss aus der Waffe in der Hand von M. H. gelöst. Am Tatort gibt es keine Spuren von einem zweiten Täter und auch weitere Widersprüche zeigen sich im neuesten Geständnis von E. Ein weiteres Geständnis legt E. im Februar 2020 ab. Diesmal wirkt es schlüssiger und detailreicher als Version zwei aus dem Januar. Wieder räumt er die Tat ein, belastet aber auch H. und gibt an, dass er von ihm während der Tat begleitet wurde. Im Gerichtsverfahren wurden alle drei Version angehört. Die Ermittler*innen gehen offenbar weiter eher nicht von einer Mittäterschaft von H. aus, und vermuten, dass E. allein gehandelt hat. Neben den Videoaufnahmen der Geständnisse sagt E. auch direkt vor Gericht aus und bestätigt mehr oder weniger Version drei. Demnach hat S. E. Walter Lübcke ermordet. H. sei allerdings vor Ort gewesen. Die Tat hätten die beiden gemeinsam geplant. H. soll E. radikalisiert und angestachelt haben. Den endgültigen Entschluss zur Tat hätten die beiden Männer nach der AfD-Demo in Chemnitz am 1. September 2018 gefasst. An dem sogenannten „Trauermarsch“ nahmen neben AfD-Politiker*innen auch Vertreter*innen rechtsextremer Parteien, Neonazis und Hooligans teil. Nach der Demonstration „stand fest, dass wir das machen“. 

Anwaltsstreitereien

Nachdem das Gericht E.s teils widersprüchlichen Aussagen aus den drei per Video aufgenommenen Vernehmungen angenommen hat, kommt es zu einem Eklat vor Gericht. E.s Anwalt Frank Hannig stellte mehrere Anträge, mit denen offenbar ein Zusammenhang zwischen einer angeblichen Beteiligung der Familie Lübcke an Windkraftanlagen und ein mutmaßlicher Dokumentendiebstahl im Regierungspräsidium Kassel konstruiert werden sollte. Scheinbar sollte der Ermordete durch diese Strategie in ein schlechtes Licht gerückt werden, seine Ermordung mit angeblich illegalen Machenschaften oder Korruption in Verbindung gebracht werden. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Anträge als „gequirlten Unsinn“ und fragte laut, inwiefern es sich hierbei noch um eine ordentliche Verteidigung handeln könne. Mustafa Kaplan, ehemaliger Opferanwalt im NSU-Verfahren und E.s zweiter Verteidiger, sagte, die Anträge seien nicht abgesprochen gewesen und E. habe kein Interesse daran, „dass Herr Lübcke und seine Söhne mit Dreck beworfen werden, ohne Sinn und Verstand.“ E. trennte sich daraufhin von Hannig.

Kaplan und Hannig müssen im Verlauf des Prozesses schließlich selbst in den Zeugenstand treten. Dabei stellt sich heraus, dass die zweite Tatversion Hannigs „Erfindung gewesen ist“, so Kaplan. Hannig habe ihm sinngemäß erklärt, dass Strafverteidiger auch lügen dürften. Hannig selbst sagt im Zeugenstand nur wenig aus

Welche Rolle spielte M. H.?

Während S. E. den Mord an Walter Lübcke gestanden hat, bleibt vor allem die Rolle von M. H. fraglich. Schon im Oktober wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit großen Zweifeln an E.s Glaubwürdigkeit und der Vermutung, dass E. einen Mitschuldigen brauche, um zu vermeiden, dass eine besondere Schwere der Tat festgestellt werden könne. Damit würde er auch einer Sicherheitsverwahrung entgehen. Auch die Bundesstaatsanwaltschaft unterstellt H. nur noch die Beihilfe zum Mord.

Die Familie des Ermordeten ist dagegen davon überzeugt, dass H. als Mittäter beteiligt war. „Ohne M. H. hätte es den Mord an Walter Lübcke nicht gegeben“, betonte der Anwalt der Familie, Holger Matt in seinem Schlussplädoyer. Die Nebenklage geht davon aus, dass M. H. am Abend des 1. Juni 2019 anwesend war. Dabei glauben sie den Worten des Hauptangeklagten, der geschildert hatte, dass er gemeinsam mit H. Lübcke als Ziel ausgemacht hatte, dass die beiden gemeinsam das Lebensumfeld des späteren Opfers ausspäten und schließlich auch gemeinsam die Tat begingen. Dazu passt, dass die Witwe des Ermordeten sich an zwei Autos erinnert, die in der Tatnacht vor dem Haus vorgefahren waren.   

Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz

Ein „Komplettversagen“ attestiert der Nebenklageanwalt dem Verfassungsschutz. Der Nachrichtendienst hatte S. E. nicht nur komplett vom Radar verloren, sondern wie auch schon im NSU-Prozess zeigen sich weitere Merkwürdigkeiten. Der hessische Verfassungsschutz sagt zwar, dass E. „zu keiner Zeit“ als V-Mann geführt worden sei, allerdings sei ausgerechnet der ehemalige Mitarbeiter Andreas Temme mit dem Mörder von Walter Lübcke „dienstlich befasst“ gewesen. Temme war bereits im NSU-Verfahren ins Zwielicht gerückt. Er war vor Ort, als Halit Yozgat 2006 in seinem Internetcafé von der Terrorgruppe ermordet wurde. Angeblich war er in dem Café, um privat auf einer Flirtseite zu chatten. Dabei bekam er angeblich nichts von dem Mord an Yozgat mit und soll sogar an dessen Leiche, die hinter dem Tresen lag, vorbeigegangen sein. 

Damals war Temme mit der Führung eines V-Manns aus der rechtsextremen Szene in Hessen betraut. Mit diesem Mann soll wiederum S. E.  gut bekannt gewesen sein. Zwei Berichte über S. E. sind mit dem Namen von Temme gezeichnet. Darüberhinaus gab es zwischen 2001 und 2010 offenbar regelmäßige Kontakte zwischen Thorsten Heise, dem einflussreichen NPD-Mann aus Hessen und S. E. Die beiden besuchten gemeinsam Kundgebungen und nahmen an einer Winter- und einer Sommersonnenwendfeier in Hessen und Thüringen teil. 

Besondere Schwere der Tat

An der Schuld von S. E. bestehen keine Zweifel. Er selbst hat die Tat mehrfach zugegeben, es gibt DNA-Spuren.  Auch dass eine besondere Schwere der Tat vorliegt, S. E. also selbst nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe in Sicherheitsverwahrung bleiben muss, scheint wahrscheinlich. Offen ist, wie das Gericht bei M. H. entscheiden wird. Es ist nicht klar, ob er von der Tat wusste, oder gar dabei war. Und auch die Rolle des Verfassungsschutzes ist, wie schon oft zuvor, schwammig und viele Fragen bleiben offen: Warum verloren die Behörden S. E. aus dem Blickfeld?  Welche Rolle spielten Neonazi-Netzwerke, bis hin zur NPD? Hätte der Mord an Walter Lübcke verhindert werden können?

Weiterlesen

Prozessauftakt im Mordfall Lübcke

Frankfurt Der Prozess im Mordfall Walter Lübcke hat begonnen

Am 16.06.2020 hat vor dem Oberlandesgericht der Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke begonnen. Vor Gericht müssen sich Stephan E. und Markus H. verantworten. 

Von|
Eine Plattform der