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Schwerpunkt Rechtsterrorismus Neue Urteile gegen die „Gruppe Freital“

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Von Sommer bis Anfang November 2015 verübte die "Gruppe Freital" in der sächsischen Kleinstadt Anschläge auf Geflüchtete und Andersdenkende.
Von Sommer bis Anfang November 2015 verübte die "Gruppe Freital" in der sächsischen Kleinstadt Anschläge auf Geflüchtete und Andersdenkende. (Quelle: Wikimedia/SeptemberWoman/CC BY-SA 3.0)

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, 2015 an mehreren Taten der rechtsterroristischen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein oder sie unterstützt zu haben. Die drei Männer waren demnach am Sprengstoffanschlag auf das Auto des Freitaler Linken-Abgeordneten Michael Richter am 27. Juli 2015 beteiligt, der sich in der sächsischen Kleinstadt für Flüchtlinge engagiert hatte. Das Fahrzeug wurde vollständig zerstört, andere Autos beschädigt. Am 20. September 2015 zerstörte die Gruppe die Schaufensterscheibe des Parteibüros der Linken in Freital mit einem Sprengsatz. Am 31. Oktober 2015 warfen sie drei Sprengkörper an die Fenster einer Geflüchtetenunterkunft. Durch die Explosion lösten sich Teile des Fensters aus der Mauer, durch herumfliegende Glassplitter wurde einer der Bewohner im Gesicht verletzt. Drei andere konnten sich in den Flur der Wohnung retten.

Schon im März 2018 wurden acht Mitglieder der Gruppe zu zum Teil hohen Haftstrafen verurteilt. Timo S. und Patrick F. erhielten zehn, bzw. neuneinhalb Jahre Gefängnis. Justins S., der im Prozess ausgesagt hatte, bekam vier Jahre Jugendstrafe. Im aktuellen Verfahren, das seit September 2020 lief, wurde ein 27-Jähriger Mann zu zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der Mann hatte seine Beteiligung an Sprengstoffanaschlag auf das Auto des Abgeordneten eingeräumt. Vom Vorwurf der Beteiligung am Anschlag auf die Unterkunft wurde er freigesprochen. Bemerkenswert milde klingen die merkwürdig formulierten Worte der Richter zum Urteil. Der Angeklagte habe sich „aus sehr schwierigen, asozialen Verhältnissen“ herausgearbeitet. Aber „schweren Herzens“ könne er trotzdem keine Bewährung aussprechen, so Richter Hans Schlüter Staats. Dafür kündigt er aber an, dass der Rechtsterrorist seine Strafe im offenen Vollzug verbüßen darf.

Ein ehemaliger Stadtrat der NPD wurde wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Laut den Richtern handele es sich bei ihm um ein aktives Gruppenmitglied, der seine Position als Ratsmitglied ausgenutzt habe, um die anderen Mitglieder auf dem Laufenden zu halten. Ein 31-Jähriger wurde wegen Sachbeschädigung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er war ebenfalls am Anschlag auf Michael Richters Auto beteiligt, wurde danach aber aus der Gruppe geworfen. Auch hier findet der Richter milde Worte: „Der Senat hat den Eindruck, dass er die Taten wirklich bereut.“

Außerdem stand auch noch eine 31-jährige Unterstützerin der Gruppe vor Gericht. Die Frau war mit einem der schon 2018 verurteilten Haupttäter verlobt und war wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt. Sie hatte schon zu Beginn des Prozesses gestanden, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Das Gericht beschrieb sie als „ideologisch überzeugte Anhängerin des Nationalsozialismus“. Sie wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Ein dritter und letzter Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer*innen der Gruppe läuft seit dem 4. Februar vor dem Oberlandesgericht Dresden. Zwei Männer und eine Frau stehen hier vor Gericht.

 

Schwerpunkt Februar 2021: Rechtsterrorismus

Im Februar 2021 beschäfigt sich Belltower.News vertieft mit dem Thema Rechtsterrorismus. Im Schwerpunkt sind erschienen:

Alle Schwerpunkte 2021:

https://www.belltower.news/schwerpunkte-2021/
Foto: Wikimedia / SeptemberWoman / CC BY-SA 3.0 

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Prozess gegen die „Gruppe Freital“ – Eine erste Bilanz

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