Germar Rudolf war zeitweise Mitglied der Jungen Union und 1986 Jugendreferent der Kreisgruppe Bonn der Landsmannschaft Schlesien. Von September bis Dezember 1989 wurde er im Impressum der Jungen Freiheit als Redakteur geführt. 1990 war er Aktivist des Republikanischen Hochschulverbandes in Frankfurt.
Einschlägig bekannt wurde Rudolf durch sein „Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Zyanidverbindungen in den ‚Gaskammern‘ von Auschwitz“ (kurz: „Rudolf-Gutachten“). Erstellt hatte er es 1991/92 im Auftrag des Düsseldorfer Szene-Anwalts Hajo Herrmann zur Unterstützung der strafprozessualen Verteidigung des in anderer Sache beschuldigten Holocaustleugners Otto-Ernst Remer. Fazit des „Gutachtens“: „Aus chemisch-physikalischen Gründen können die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen ‚Gaskammern‘ in Auschwitz nicht stattgefunden haben.“ Weil er dafür Briefbögen seines Arbeitgebers, der Max-Planck-Gesellschaft in Stuttgart, benutzt, wurde ihm fristlos gekündigt. Weitere „Forschungsergebnisse“ publizierte Rudolf (der zeitweise den Nachnamen seiner inzwischen geschiedenen Scheerer angenommen hatte) als „Ernst Gauss“ beim geschichtsrevisionistischen Tübinger Grabert Verlag.
1995 wurde Rudolf vom Landgericht Stuttgart wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Beleidigung und Aufstachelung zum Rassenhass zu 14 Monaten Haft verurteilt. Der Haft entzog er sich durch Flucht nach Spanien, England, Mexiko und die USA. Vom Ausland aus wurde er zu einem der einflussreichsten Holocaustleugner und einer zentralen Figur der internationalen Geschichtsrevisionistenszene. Er gründete die revisionistischen Verlage Castle Hill Publishers (GB) und Theses and Dissertations Press (USA), rief die Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung sowie die englischsprachige Zeitschrift The Revisionist ins Leben und übernahm die Homepage der rechtsextremen belgischen Organisation Vrij Historisch Onderzoek.
2004 pfändete das Landgericht Mannheim ein Konto Rudolfs bei der schwäbischen Volksbank Heidenheim. Nach Feststellungen der Ermittlungsbehörden waren dort zwischen Dezember 2000 und Juli 2004 Zahlungen in Höhe von 200.000 Euro ein, die Rudolf durch den Vertrieb seiner Schriften erzielt hatte. Eine Unterschriftenvollmacht zu dem Konto hatte der Burschenschafter Rudolf Großkopf, Autor der antisemitischen Hetzpostille Phoenix und Unterzeichner des „Appells für Pressefreiheit“ der Jungen Freiheit. Zuletzt hielt sich Rudolf in den USA auf und stellte dort einen Antrag auf politisches Asyl. Der Antrag wurde abgelehnt, Rudolf im November 2005 in die Bundesrepublik abgeschoben und sofort in Haft genommen.
2006 veröffentlichte die Preußische Allgemeine Zeitung, das Sprachrohr der Landsmannschaft Ostpreußen, einen Leserbrief von Rudolf über die Opferzahlen im NS-Vernichtungslager Majdanek. „Rechtlich riskant“, so Rudolf, sei „das zitieren neuerer, niedrigerer Opferzahlen, wenn man damit die Aussage verknüpft, überhöhte Opferzahlen seien aus politischen oder finanziellen Erwägungen erfolgt.“
Das Landgericht Mannheim verurteilte Rudolf im März 2007 wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die er derzeit in der JVA Mannheim absitzt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Rudolf in Referaten, im Internet und in Druckschriften geschichtsverfälschende Thesen verbreitet hat, in denen er den industriell betriebenen Massenmord an den Juden in Auschwitz leugnete.