Umgeben von lautem Protest versammelten sich am Samstag, den 18. September, rund 20 Anhänger:innen der faschistischen Kleinstpartei „III. Weg“ in Würzburg, um gegen eine angebliche „Asylflut“ zu demonstrieren. Auf dem Boden drapierten sie drei menschengroße Puppen, überdeckt mit weißen Tüchern, beschmiert mit roter Farbe. Sie sollen drei Leichen darstellen. Am Kopf der Leichen-Attrappen ein Aufsteller mit den Bildern der drei Kanzlerkandidat:innen, Olaf Scholz (SPD), Annalena Baerbock (Grüne) und Armin Laschet (CDU) und der Aufschrift „Schön bunt hier“. Dahinter ein blauer Lautsprecherwagen mit einem großen Plakat der faschistischen Partei. Darauf steht: „RESERVIERT FÜR VOLKSVERRÄTER!“.
Leichen-Attrappen: „Reserviert für Volksverräter!“
Die Neonazis des „III. Wegs“ behaupten, bei der Aktion hätten sie an die Morde vom 25. Juni erinnern wollen. Vor drei Monaten tötete ein Migrant drei Frauen in Würzburg, an eben jenem Platz der Kundgebung der Kleinstpartei. Das dürfte ein reiner Vorwand sein: Denn vielmehr erwecken die Bilder der Kundgebung den Eindruck, dass die drei Leichen-Attrappen die drei Kanzlerkandidat:innen darstellen, zumal noch mit dem Hinweis des Plakats „RESERVIERT FÜR VOLKSVERRÄTER!“.
Die Polizei Unterfranken sah das jedoch offensichtlich anders. Die Rechtsabteilung und ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hätten die Aktion geprüft, konnten aber „keinen strafrechtlichen Tatbestand“ erkennen. Somit bleibt diese grenzüberschreitende Aktion des „III. Wegs“ wieder mal ungeahndet und die Neonazis kommen abermals unbeschadet davon.
„Hängt die Grünen“-Plakat
Erst vor knapp zwei Wochen machte der „III. Weg“ bundesweit Schlagzeilen durch eine widerliche Plakatkampagne (Belltower.News berichtete). „Hängt die Grünen“ lautet der menschenverachtende Slogan des „III. Weg“, ergänzt mit der Aufforderung „Wählt deutsch“. Die Neofaschist:innen hängten das Plakat direkt vor das Wahlkreisbüro der Grünen im sächsischen Zwickau auf. Viele erkannten darin einen unmissverständlichen Mordaufruf an Grünen-Politiker:innen. Nicht so jedoch die Staatsanwaltschaft in Sachsen. Das Chemnitzer Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Plakate weiter hängen bleiben dürfen – allerdings nur in 100 Meter Entfernung zu Wahlwerbung der Grünen.
In Bayern, wo ebenfalls Plakate des „III. Wegs“ aufgetaucht waren, werden diese grundsätzlich von der Polizei abgehängt. Die Polizeipräsidien seien angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium in München mit.
Das Spiel mit der Doppeldeutigkeit
In Sachsen dürfen die Plakate hängen bleiben, weil man nicht wisse, „wer konkret angesprochen wird“, so eine Sprecherin der Zwickauer Staatsanwaltschaft. Und genau mit dieser Doppeldeutigkeit spielen die Neonazis vom „III. Weg“. Im Kleingedruckten heißt es auf dem rechtsextremen Wahlplakat: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“. Die rechtsextremen Aktivist:innen behaupten, der Slogan fordere zum Aufhängen weiterer Plakate auf. Ein anderes Plakat des „III. Wegs“ behauptet: „Wir sind die Grünen! Echtes grün ist national!“ „Demnach sind auch unsere Plakate mit dem grünen Balken eben ‚die Grünen‘. Diese müssen umso mehr gehängt werden, da unsere Partei nicht nur besonders von linksextrem motivierten Zerstörungswahn betroffen ist“, so die faschistische Partei.
Der „III. Weg“ gibt sich jetzt als Opfer. Als Opfer der Presse, der sogenannten „Gutmenschen“ und einer linken, „gesteuerten“ Justiz. Doch wir können davon ausgehen, dass die Plakate, die viele als Aufruf zu Lynchjustiz verstehen und die drei Leichen-Puppen, die viele als Darstellungen der Kanzlerkandidat:innen verstehen, nicht zufällig gewählt sind. Die Neonazis spielen mit dieser Doppeldeutigkeit. Und sicherlich werden sie im Vorfeld juristischen Rat geholt haben, was im Rahmen des Gesetzes ist und was nicht. Durch derartige Provokationen versuchen die Neonazis immer und immer wieder die Grenzen zu verschieben. Und auch wenn Justiz und Polizei beurteilen, keine rechtliche Handhabe gegen derartige Provokationen zu haben, kommen die Aussagen bei den Zuschauer:innen an. Demokrat:innen aber auch Rechtsextreme verstehen sehr wohl die Botschaft, die der „III. Weg“ platziert.
Aufrufe zur Gewalt
Denn eines ist klar, der „III.Weg“ ist keine Partei wie jede andere, sie ist zutiefst nationalistisch, antisemitisch und rassistisch. Daher steht sie unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzbehörden auf Länder- und Bundesebene, die die Partei als verfassungsfeindlich und ihre Mitglieder als gewaltbereit einstufen. Mitglieder dieser menschenfeindlichen Partei fallen immer wieder durch ihr aggressives Verhalten auf. In dieser gewaltbereiten Szene ist es daher auch nicht verwunderlich, dass es zahlreiche Verbindungen von Parteimitgliedern in das rechtsterroristische Milieu gibt.
Zufällig sind derartige Motive demnach auf keinen Fall gewählt. Es sind grenzüberschreitende Provokationen, die verstanden werden und einschüchternd auf Demokrat:innen wirken sollen. Und auch wenn die Neofaschist:innen nun wieder behaupten, falsch verstanden worden zu sein, ist den allermeisten Menschen klar: Das ist ein Aufruf zur Gewalt.