Im September 2000 war Schrank einer der Erstunterzeichner von Horst Mahlers Aufruf „Ja zu Deutschland, ja zur NPD“. Bis hin zum Bundesverfassungsgericht vertrat er die NPD, wenn sie Aufmärsche gerichtlich durchsetzen wollte; auch dem NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt stand Carsten Schrank juristisch zur Seite. Er war Verteidiger in den Verfahren gegen die Täter der Menschenjagd in Guben und gegen Mitglieder der zwischenzeitlich als kriminelle Vereinigung verbotenen „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS). Als Mitglieder der Neonazi-Band Landser hinter Gitter verschwanden, wurde zu Spenden für die Inhaftierten auf ein Konto Schranks (Verwendungszweck: „Freiheit“) aufgerufen.
Schrank hat mehrfach Rechtsschulungen für NPD-Gliederungen durchgeführt.
Im Jahr 2009 hat der Anwalt die NPD-Bundesspitze bei einer Klage gegen den Bundestag vertreten, als dieser 2,5 Millionen Euro staatliche Gelder zurückforderte. 2001 veröffentlichte er in der Reihe Beck-Rechtsberater des Deutschen Taschenbuch-Verlages (DTV) den Band „Richtiges Verhalten im Strafverfahren. Ein Ratgeber für Beschuldigte“ – redaktionell verantwortet vom renommierten Verlag C.H. Beck. Das Buch beantwortet Fragen wie: Was ist zu tun, wenn man aufgefordert wird, zu einem polizeilichen Schreiben Stellung zu nehmen? Wie verhält man sich bei einer Hausdurchsuchung? Was ist nach einer Festnahme zu tun? Wie verhält man sich vor Gericht? Wie baut man eine Verteidigungslinie auf? Welche Rechtsbehelfe sollte man sinnvollerweise einlegen? Zahlreiche Beispielsfälle, Musterschreiben, Formulierungshilfen und Strafverteidiger-Tipps, so die Verlagswerbung, verleihen dem Ratgeber einen hohen praktischen Nutzwert. Das Buch, so rät der Neonazi Christian Worch, solle in keinem „Bücherschrank eines Aktivisten fehlen“. Beworben wird der Ratgeber immer wieder in den monatlich erscheinenden „Nachrichten“ der neo-nationalsozialistischen HNG.
Anmerkung: Carsten Schrank fühlt sich in diesem Lexikon falsch dargestellt, daher hat er folgende Anmerkung geschrieben:
„Das ‚Netz gegen Nazis‘ führt mich in seinem Lexikon auf, weil ich als Rechtsanwalt die NPD und Rechtsextremisten vertreten habe. Ich stelle klar, dass ich in meiner beruflichen Tätigkeit das Recht zum Maßstab meines Handelns mache. Ich habe daher Menschen unterschiedlichster Kulturen und politischer Auffassungen vertreten. Auch im übrigen bin weder Nazi noch Rassist oder Antisemit. Ich fühle mich daher zu unrecht in diesem Lexikon aufgenommen. (Rechtsanwalt für Straf- und Steuerrecht Carsten Schrank)