Im Januar 2008 wurde Sylvia Stolz vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass und versuchter Strafvereitelung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Rechtsanwältin, Lebensgefährtin des Ex-RAF-Terroristen und späteren zeitweiligen NPD-Mitglieds Horst Mahler, wurde zudem mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt. Im Revisionsprozess im Mai 2009 wurde die Strafe bestätigt. In beiden Prozessen zeigte Stolz u.a. den Hitlergruß.
Stolz, die Hitler für einen ?Erlöser? hält, hatte im Frühjahr 2006 vor dem Landgericht Mannheim in einem Prozess gegen den Holocaustleugner Ernst Zündel als dessen Verteidigerin holocaustleugnende Äußerungen gemacht. Außerdem
drohte sie den Schöffen mit der Todesstrafe, wenn die Nazis wieder an die Macht kommen. Der Gericht sah darin jedoch keinen Straftatbestand. Allerdings wurde sie als Wahlverteidigerin ausgeschlossen und im April 2006 aus dem Gerichtssaal getragen, weil sie die Entscheidung ignorierte. Dabei winkte Stolz dem Publikum zu und rief: ?Das deutsche Volk erhebt sich.?
Den Holocaust hatte Stolz als ?gigantische Propagandalüge? bzw. ?Erfindung der Juden? bezeichnet und Juden als ?Feindvolk? beschimpft, das andere Völker ?versklave?. Dem Gericht warf sie ?talmudische Barbarei? vor und drohte Schöffen wegen ?Feindbegünstigung und Volksverleumdung? mit der ?Todesstrafe?. Öffentlich erklärte Stolz, ?dass der Hauptsieger des Zweiten Weltkrieges vermittels .. (eines) Fremdherrschaftsapparates in Fortsetzung des Vernichtungskrieges gegen das Deutsche Reich jetzt mit den Mitteln der psychologischen Kriegsführung ? insbesondere mit der ?Auschwitzkeule? ? sein Kriegsziel, die Vernichtung des Deutschen Volkes als rassisch geschlossene Lebens- und Schicksalsgemeinschaft weiterverfolgt?. Einen Beschwerdebrief an den 3. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe unterzeichnete sie mit ?Eure Zeit ist abgelaufen. Heil Hitler!? Im Briefkopf des Schreibens prangte ein Reichsadler mit dem Zusatz: „In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich.“ Als Wohnanschrift gab Stolz die (schon vor Jahren umbenannte) ?Hindenburgallee? in ihrem bayerischen Wohnort Ebersberg an.
Zu Stolz? Klienten zählten neben Holocaustleugnern wie Ernst Zündel auch sogenannte ?Reichsbürger? wie Christian Bärthel. Diese sektiererischen Rechtsextremisten, denen auch Stolz zuzurechnen ist, glauben, das Deutsche Reich sei nie untergegangen und somit die Bundesrepublik Deutschland nicht existent.
Szene-wirksam trat die von Gleichgesinntenn liebevoll „Fräulein Stolz“ angeredete Antisemitin erstmals im September 2005 als Referentin gemeinsam mit Mahler auf einem Seminar der bundesweit bekannten rechtsextremen Schulungsstätte „Collegium Humanum“ im nordrhein-westfälischen Vlotho im September 2005 in Erscheinung. Kurz darauf, im November 2005, referierte Stolz bei der Mitgliederversammlung des von Mahler initiierten „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreiten des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV).
Zum Thema
| Horst Mahlers Revisionismus-Kampagne
Weblinks
| Fräulein Stolz. Ein Porträt von Axel Vornbäumen
| Rechts jenseits des Rechts
Mehr als drei Jahre zieht sich ihr Schaukampf hin: Die wegen Volksverhetzung verurteilte Anwältin Sylvia Stolz streitet mit dem Rechtsstaat. (Süddeutsche Zeitung, 21.04.2009)