So wie struktureller Rassismus auch in Deutschland überall präsent ist, gibt es hier ebenso rassistische Polizeigewalt. Solche Fälle sammelt in verschiedenen Städten beispielsweise die „Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)“, eine 300-seitige Chronik von 2000 bis 2020 nur für Berlin ist hier veröffentlicht. Immer wieder sterben auch Schwarze Menschen und People of Colour durch rassistische Polizeigewalt. Eine beträchtliche Anzahl der Opfer institutionellen Rassismus ist in Polizeigewahrsam unter teilweise haarsträubend ungeklärten Umständen umgekommen. Für Aufklärung dieser Fälle setzt sich „Death in Custody“ ein. Eine Liste der bisher bekannten 159 Fälle seit 1990 findet sich hier.
Im Folgenden eine Auswahl der bekanntesten – aber immer noch wenig beachteten – Todesfälle Nicht-Weißer in und durch Polizeigewalt, die sich über ganz Deutschland verteilen. Fast alle Gestorbenen hatten einen Fluchthintergrund, suchten in Deutschland also eigentlich Sicherheit und Schutz.
Schweinfurt 2019: Rooble Warsame
In der Nacht vom 26. Februar 2019 streitet sich der aus Somalia geflohene Rooble Warsame mit einem anderen Mann in seiner Sammelunterkunft. Niemand wird handgreiflich, wegen des angeblich verbotenen Alkoholkonsums führt die vom privaten Sicherheitsdienst zugerufene Polizei beide jedoch auf die Polizeiwache, sie wehren sich nicht. Stunden später ist Warsame tot, die zuständige Polizei spricht von Suizid. Wie genau dieser vonstatten gegangen sein soll, kann sie allerdings nicht erklären. Die Angehörigen Warsames forschen nach, die Polizei zeigt sich wenig kooperativ. Ein Selbstmord erscheint angesichts seiner stabilen Verfassung wenig wahrscheinlich und insbesondere in der betreffenden Zelle kaum möglich. An der Leiche finden sich stattdessen Verletzungen, die eher auf einen Kampf hindeuten. Die Familie Rooble Warsames fordert Aufklärung, unterstützt wird sie von „KOP Berlin“.
Am 6. Juli 2018 wird der syrische Geflüchtete Amad Ahmad festgenommen. Da auf seinen Namen im Fahndungssystem angeblich bereits zwei Haftbefehle wegen mehrfachen Diebstahls laufen, kommt er in der JVA Kleve (NRW) in Vollstreckungshaft. Diese angebliche Verwechslung habe nach „Monitor“-Recherchen gar nicht passieren können, da die tatsächlich gesuchte Person erst drei Tage später auch mit dem ähnlichem Alias-Namen „Amed Amed“ zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Zudem habe die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach WDR-Informationen nach drei Wochen erneut auf die Verwechslung hingewiesen. Im September 2018 starb Ahmad bei einem Feuer in seiner Zelle, welches er selbst mit suizidaler Absicht gelegt haben soll. An der Schilderung der Behörden gibt es erhebliche Zweifel, völlig unklar ist zudem, warum das Gefängnispersonal erst nach 15 Minuten reagierte. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss kommt zu keinem Ergebnis. Unter anderem die „Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD)“ sammelt Geld für die Aufklärung dieses Falls.
Fulda 2018: Matiullah Jabarkhil
Am 13. April 2018 streitet sich der afghanische Geflüchtete Matiuallah Jabarkhil heftig mit einem Bäckerei-Lieferanten. Er wirft Steine gegen das Fenster der Bäckerei und verletzt auch den Mitarbeiter. Der hinzugezogenen Polizei widersetzt er sich und entwendet einen Schlagstock. Letztendlich gibt ein Polizist zwölf Schüsse auf ihn ab, zwei davon verletzen Jabarkhil tödlich. Warum die fünf mit schusssicheren Westen, Pfefferspray und Schlagstöcken ausgestatteten Polizist*innen es nicht schaffen ihn einfach festzunehmen bleibt unklar. Die polizeiliche Schilderung, dass die Schüsse aus Notwehr abgegeben wurden, verwundert auch angesichts der Tatsache, dass Jabarkhil hunderte Meter von der Bäckerei entfernt erschossen wurde. Demonstrationen zum Gedenken verbunden mit Aufklärungsforderungen werden von Anwohner*innen, Vertreter*innen der Stadt, sowie angereisten rechtsradikalen Akteur*innen massiv angefeindet, die Polizei reagiert auf Berichterstattung mit Anzeigen und Hausdurchsuchungen. Das „Migrant Support Network” sammelt Spenden zur Unterstützung der Hinterbliebenen bei der juristischen Aufarbeitung. Das „Afghan Refugee Movement“ erinnert weiter an den Fall.
Am 14. Februar 2016 wurde der aus Guinea-Bissau geflüchtete Yaya Jabbi von der Polizei mit 1,65 Gramm Cannabis erwischt. Trotz der in Hamburg geltenden Eigenbedarfsmenge von sechs Gramm unter der normalerweise nicht ermittelt wird, nehmen die Polizist*innen Jabbi fest. Der zuständige Haftrichter geht von Fluchtgefahr – wegen familiärer Verbindungen ins Ausland, wie bei nahezu allen Geflüchteten der Fall – aus und verordnet einen Monat Untersuchungshaft. Dort soll sich Jabbi sich in der Nacht zum 19. Februar das Leben genommen haben. Laut Justizbehörden gab es keine Anzeichen hierzu, auch Verwandte und Freund*innen sahen ihn nicht in der Gefahr. Die „Initiative in Remembrance of Yaya Jabbi“ gedenkt ihm, ein von ihr errichtetes Straßenschild und Gedenktafel wurden innerhalb von zwei Tage vom zuständigen Bezirksamt entfernt.
Der irakische Geflüchtete Hussam Fadl lebt mit seiner Familie in einer Sammelunterkunft. Nachdem ein anderer Bewohner seine Tochter sexuell belästigt hat, rufen wieder andere Bewohner*innen am 27. September 2016 die Polizei. Diese verhaften den Tatverdächtigen. Als Fadl auf das Polizeiauto zuläuft, wird er von einem Beamten erschossen. Angeblich aus Nothilfe, da er ein Messer getragen haben soll. Auf dem Messer, das am Tatort als Beweisstück eingesammelt wurde, konnten allerdings keine Fingerabdrücke gefunden werden. Zudem wurde Fadl von hinten erschossen, die Polizist*innen auf die er frontal zulief, haben kein Messer gesehen und gaben an, sich bereits passend hingestellt zu haben um ihn aufzuhalten. Die Witwe Zaman Gate war unterstützt von „KOP“ mit einem Klageerzwingungsverfahren erfolgreich. Eine Anklageerhebung blieb allerdings bisher aus.
Am 7. Juli 2012 frühmorgens rief der aus Gambia stammende Ousman Sey aus seiner Wohnung in Dortmund den Notruf. Zwei Rettungssanitäter*innen kamen und stellten Herzrasen fest, sahen ihn aber noch nicht als Fall für ein Krankenhaus. Er solle sich ausruhen, wenn es schlimmer würde nochmal anrufen. Das tat Sey bereits eine halbe Stunde später, sein mittlerweile aufgewachter Bruder sah, dass er krampfte. Zudem sei er aggressiv gewesen und habe eine Scheibe zerschlagen. Die Rettungssanitäter*innen kamen erneut, sahen aber weiterhin keine Notwendigkeit einer Krankenhauseinlieferung. Eine mittlerweile anwesende benachbarte Krankenschwester sah dies ganz anders, was sie auch der eingetroffenen, wahrscheinlich von Nachbar*innen gerufenen, Polizei mitteilte. Diese fesselte den sich heftig wehrenden Osman Sey mit Handschellen und sagte man werde ihn auf der Wache vom Polizeiarzt untersuchen lassen. Dort brach Sey aber sofort zusammen und starb kurze Zeit später im Krankenhaus an einem Atemstillstand. Die Ursache ist nicht genau geklärt, äußere Gewalt soll es aber nicht sein. Trotzdem sprach die zuständige Staatsanwältin von einer „ganz undurchsichtige[n] Geschichte“. Angehörige und Freund*innen vermuten unterlassene Hilfeleistung aufgrund rassistischer Vorurteile. Aktivist*innen eines Dortmunder Antifa-Bündnisses demonstrierten für die Aufklärung des Falls.
Frankfurt/Main 2011: Christy Schwundeck
Am 19. Mai 2011 versucht die in Nigeria geborene Christy Schwundeck beim Jobcenter einen Vorschuss von zehn Euro auf ihr Arbeitslosengeld einzufordern. Der zuständige Sachbearbeiter weigert sich und ruft den internen Sicherheitsdienst als Schwundeck den Raum nicht verlässt. Obwohl sie ruhig bleibt wird auch die Polizei gerufen. Als diese eintrifft, sitzt Schwundeck immer noch auf ihrem Platz. Der Polizist fordert sie auf sich auszuweisen, als sie dem nicht nachkommt, greift er nach ihrer Tasche, woraufhin Schwundeck ihn mit einem Messer verletzt. Er bringt sich in Sicherheit, seine Kollegin weicht ebenfalls rückwärts zurück und warnt „Lass das Messer fallen, oder ich schieße!“. Nach eigener Aussage tut sie das als Schwundeck sich auf sie zu bewegt. Eine solche Bewegung gibt kein anderer der Zeugen zu Protokoll, auch nicht der verletzte Polizist. Nach ihm sei Schwundeck auch erst auf die Kollegin aufmerksam geworden, als diese gesprochen habe, und habe sich lediglich umgedreht. Die Staatsanwaltschaft geht nichtsdestotrotz von einer Notwehrsituation aus, beschreibt die Situation zudem noch bedrohlicher als die Polizeibeamtin selbst. Für eine weitere Aufklärung des Falls engagieren sich neben Bruder und Ex-Mann Schwundecks die „Initiative Christy Schwundeck“.
Dortmund 2006: Dominique Kouamayo
Der aus dem Kongo geflohene Dominique Kouamayo geriet am 14. April 2006 in eine Auseinandersetzung mit einem Kioskbesitzer. Kouamayo trug wohl ein Messer bei sich, weshalb der andere die Polizei verständigte. Bei Eintreffen der Polizei war die Situation nach eigener Aussage der Beamt*innen nicht bedrohlich. Trotzdem eskalierte sie und ein Beamter erschoss Kouamayo mit zwei Schüssen in Bein und Brust. Wie es dazu kam ist nicht genau geklärt, die übereinstimmenden Aussagen, dass mindestens vier Meter Abstand zwischen den Polizist*innen und Kouamayo bestanden, lassen Zweifel an der Darstellung der Notwehr aufkommen. Seine Schwester fordert mithilfe von Anwält*innen sowie „Africa United“ und „Dominique Komitee“ auf mehreren Demonstrationen eine Prozesseröffnung.
Am 7. Januar 2005 morgens wurde der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh hochtrunken bei einer Personenkontrolle in Gewahrsam genommen, bei seiner Einlieferung notierte ein Arzt keine Verletzungen. Kurze Zeit später verbrannte Jalloh in seiner Polizeizelle. Nach Angaben der zuständigen Polizei, denen sich bisher sämtliche Gerichte anschlossen, soll er sich selbst angezündet haben. Nahezu unmöglich, da Jalloh an Armen und Beinen fixiert auf einer feuerfesten Matratze lag und bei Durchsuchung kein Feuerzeug bei ihm gefunden wurde. Auch sonst gibt es große Zweifel an der teilweise völlig widersprüchlichen offiziellen Darstellung. Zudem gibt es eklatante Ermittlungspannen und offensichtlich mangelnde Aufklärungsbereitschaft der Polizeidienststelle. Verletzungen Jallohs, die nicht durch das Feuer verursacht werden konnten, blieben ungeklärt. Verschiedene Brandgutachten legen nahe, dass das Feuer durch Dritte gelegte wurde, wahrscheinlich sogar mit Brandbeschleuniger. Von den zuständigen Polizeibeamt*innen wurde nichtsdestotrotz bisher bloß der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung – da er den Brandalarm ignoriert hatte – zu einer Geldstrafe verurteilt. 2014 wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Dessau wiederaufgenommen. 2017 wurde bekannt, dass der leitende Staatsanwalt annimmt, dass Jalloh um Gewalt gegen ihn zu vertuschen in seiner Zelle angezündet wurde. Kurz darauf wurde dem Staatsanwalt der Fall entzogen und von der dann zuständigen Staatsanwaltschaft Halle zu den Akten gelegt. Im Verlauf der Prozesse waren zudem zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Rahmen von Festnahmen der Polizei Dessau bekannt geworden, sogar ein Zusammenhang wurde vermutet. Ein medizinisches Gutachten ergab 2019, dass Jalloh vor seinem Tod noch schwerer verletzt wurde als bis dahin bekannt.
Dass Oury Jalloh der wohl bekannteste Fall ist, liegt neben der schockierenden Annahme einer bewussten Ermordung, wie den folgenden Vertuschungsversuchen, auch an der unermüdlich aktiven „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“. Sie gab verschiedene Gutachten in Auftrag und organisiert regelmäßig Gedenkdemonstrationen. Die bisher letzte fand im Januar 2020 statt, im November 2019 legte die Familie Beschwerde gegen die abgeschlossenen Ermittlungen beim Bundesverfassungsgericht ein.
Bremen 2004/05: Laya-Alama Condé
In der Nacht des 27. Dezembers 2004 wird Laya-Alama Condé aus Sierra Leone wegen des Verdachts auf Drogenhandel in Polizeigewahrsam genommen. Die Polizeibeamt*innen vermuten Condé habe Drogen verschluckt. Da Condé sich wehrt, wird er an Armen und Beinen fixiert, sein Kopf festgehalten. Ein Polizeiarzt verabreicht ihm Brechmittel und Wasser durch eine Nasensonde. Condé erbricht, versucht das Erbrochene aber durch seine Zähne zu filtern. Die Polizei findet ein Kokainkügelchen, was nicht reicht, um den Handel nachzuweisen. Sie macht weiter, Condé sackt zusammen, ein herbeigerufener Notarzt nimmt an er simuliere. Der Polizeiarzt flößt weiter Wasser und Brechmittel ein, erneut kommen zwei Kokainkugeln zum Vorschein. Als der Brechreiz verebbt, nutzt der Arzt einen Spatel und Pinzette, um weiter zu suchen, Polizist*innen drücken hierfür Condés Kiefer auseinander. Als Condé bewusstlos ist und kaum noch atmet, reagiert der Notarzt. Bevor er ihn beatmen kann, muss er zwei Liter Wasser aus Rachen und Magen abpumpen. Condé wird mit Wasser in der Lunge und schweren Hirnschäden in eine Klinik eingeliefert, am 7. Januar 2005 ist er tot. Das sichergestellte Kokain hatte einen Handelswert von unter 100 Euro. Erzwungenes Erbrechen zur Beweismittelsicherung wurde schon Anfang der 90er Jahre nur von fünf Bundesländern praktiziert und war von 33 Staaten des Europarates geächtet. 2006 erklärte der Europäische Menschengerichtshof die Praxis zur verbotenen Folter. Der Polizeiarzt stand dreimal vor Gericht, nach zwei Freisprüchen wurde das dritte Verfahren 2013 gegen eine Zahlung von 20.000 Euro an die Mutter Condés eingestellt. Die Polizei Bremen veröffentlichte 2014 eine ausführliche Broschüre zur Aufarbeitung, abzurufen hier. Für ein dauerhaftes Gedenken setzt sich die „Initiative in Gedenken an Laya-Alama Condé“ ein.
Auch der nigerianische Geflüchtete Achidi John – sein ursprünglicher Name war Michael Paul Nwabuisi – wurde am 8. Dezember 2001 wegen Verdacht auf Drogenhandel festgenommen. Auch ihm sollte, statt auf natürliches Ausscheiden zu warten, Brechmittel verabreicht werden – erst kurz zuvor vom damaligen Innensenator Hamburgs Olaf Scholz rechtlich ermöglicht. Eine Rechtsmedizinerin führte hierzu eine Magensonde ein, da sich John dagegen wehrte, wurde er von Polizeibeamt*innen fixiert. Nach Verabreichung fällt er zu Boden, Atmung und Puls setzten aus, Reanimierungsversuche blieben erfolglos. Nach vier Tagen im Koma stirbt Achidi John am 12. Dezember, laut Obduktion an einem Hirntod aufgrund von Sauerstoffmangel, der durch einen Herzstillstand verursacht wurde. Es wird zudem ein Herzfehler festgestellt. Das Verfahren gegen die beteiligte Rechtsmedizinerin wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt, ein durch die Angehörigen angestrengtes Klageerzwingungsverfahren bleibt erfolglos. Der Platz vor der „Roten Flora“ in Hamburg wird umgangssprachlich zum Gedenken Achidi-John-Platz genannt.
Foto: Flickr / strassenstriche.net / CC BY-NC 2.0