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Urteil Klage von Ex-AfD-Abgeordneten Stefan Räpple gegen Belltower.News abgewiesen

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(Quelle: Unsplash)

Am 29. November 2019 wurde auf Belltower.News ein Artikel mit dem Titel „AfD-Bundesparteitag in Braunschweig: Bringt sich der Flügel in Stellung?“ Im Artikel geht es auch um einen Antrag auf dem Parteitag, der von Stefan Räpple eingebracht wurde, „einem erklärten Antisemiten und Holocaust-Relativierer“, heißt es im Text. Diese Bezeichnung lehnte Räpple ab und forderte Unterlassung. Erfolglos. Das Landgericht Baden-Baden wies eine Klage des Ex-AfD’lers zurück.

Das Gericht betont, „die gewählten Bezeichnungen beruhten auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage“. Denn die Einordnung von Belltower.News kam nicht aus dem Nichts: Im Februar 2017 weigerte sich Räpple, eine Erklärung der AfD-Landtagsfraktion zur Abgrenzung von Antisemitismus und Rassismus zu unterschreiben. Seit Dezember 2018 lief ein Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Politiker, in der Begründung des Antrags attestiert selbst die AfD Räpple eine antisemitische Weltsicht: Räpple lasse „insgesamt eine Weltanschauung erkennen, die klar israelfeindlich bzw. antisemitisch ausgerichtet ist“. Auch Holocaustrelativierung ist belegt. Wie die Frankfurter Rundschau berichtete, erklärte Räpple, es sei „nicht mal mehr möglich zu fragen, ob sechs Millionen Juden in den KZ umgekommen sind oder ob es nicht vielleicht doch nur viereinhalb Millionen waren“. Als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Januar 2020 als erstes deutsches Staatsoberhaupt überhaupt anlässlich des Holocaust-Gedenktags eine Rede in Yad Vashem hielt, verunglimpfte der AfD-Politiker Steinmeier auf Facebook und forderte ein Ende des „deutschen Schuldkults“. Bereits seit Jahrzehnten wird dieser Begriff von Rechtsextremen genutzt, um die NS-Verbrechen zu verharmlosen oder gar zu leugnen.

„Wie haltlos die Anschuldigungen gegen die Amadeu Antonio Stiftung waren, spielte für Räpple jedoch keine Rolle“, erklärt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung. „Es ging bei dem Verfahren darum, Journalist*innen einzuschüchtern und ihnen das Leben schwer zu machen. Das Verfahren hatte für ihn den Zweck, sich als Verfolgten zu inszenieren – und ist damit ein gutes Beispiel für rechtsalternative Parallelwelten. Wir freuen uns sehr, dass diese Instrumentalisierung der Justiz gescheitert ist.“

Sowohl die AfD-Landtagsfraktion als auch die AfD Baden-Württemberg haben mittlerweile beschlossen, Räpple aus der Fraktion und Partei auszuschließen. Bevor das Urteil des Landesschiedsgerichts rechtskräftig wurde, verkündete Räpple Ende September selbst, dass er Fraktion und Partei verlassen werde.

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