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Verbot bestätigt K. o. für das rechtsextreme Kampfsport-Event KdN

Am Mittwoch bestätigte das Verwaltungsgericht Dresden die Rechtmäßigkeit des Verbots des rechtsextremen Kampfsport-Events „Kampf der Nibelungen“ aus dem Jahr 2019. Dieses Urteil könnte das Ende dieser Neonazi-Events für Deutschland bedeuten.

 
Alexander Deptolla beim Kampf der Nibelungen 2018 in Ostritz (Quelle: KA)

2019 wurde das neofaschistische Kampfsport-Event „Kampf der Nibelungen“ verboten. Am Mittwoch, dem 7. September 2022, hat das Verwaltungsgericht Dresden das Verbot bestätigt. Das könnte das Ende dieser Neonazi-Events für Deutschland bedeuten.

Das extrem rechte Kampfsport-Event „Kampf der Nibelungen“ (KdN) wurde 2019, kurz vor einer weiteren Veranstaltung im sächsischen Ostritz, von staatlichen Behörden verboten. In letzter Instanz sah es das Oberverwaltungsgericht damals in Bautzen als erwiesen an, dass auf dem KdN „Kampftechniken gezeigt werden, die auch gegen Polizeikräfte zum Einsatz kommen sollen“, und somit die „grundgesetzlich geschützte staatliche Ordnung betroffen sei“. Material für diese Entscheidung hatten ihnen die Organisatoren des Neonazi-Events selbst zuhauf über die vergangenen Jahre geliefert: Sponsoren verkaufen ihren Merch auf der Homepage „2yt4u“ – „Too white for you“. Organisatoren des KdN bezeichneten unsere Demokratie auf ihrer Website als „faulendes politisches System“ und sprechen vom Training für den „Straßenkampf“. Damit sind die Ziele klar formuliert: Hier trainieren Neonazis für den politischen Umsturz.

Zum ersten neofaschistischen Kampf-Event, damals noch in der pfälzischen Eifel, kamen knapp über 100 Neonazis. 2018 im sächsischen Ostritz waren es schon 1.000. „Hier hat sich über die Jahre eine Event-Kultur aus politischem Hass und gewalttätiger Männlichkeit geschaffen, die sich mit modernem Event-Management, internationalen Netzwerken und engen Verbindungen zum Rechtsrock an Hooligans und Neonazis richtete“, erklärt Robert Claus, Experte für Rechtsextremismus und Kampfsport, der den Prozess beobachtet hat, gegenüber Belltower.News.

Stetes Ziel dieses neofaschistischen Events war es, die Szene zu vernetzen, extrem rechte Strukturen zu finanzieren und Nachwuchs über die Gewalt zu rekrutieren. Denn „im Kampfsport hat die Szene ihre Gewalt professionalisiert“, sagt Claus. Sie trainieren für den politischen Umsturz am viel beschworenen Tag X.

Der Neonazi und Aktivist der rechtsextremen Kleinstpartei „Die Rechte“, Alexander Deptolla, klagte im Zuge einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Stadt Ostritz, die die Durchführung der Veranstaltung im Oktober 2019 untersagte. Er scheiterte. Deptolla gilt als Hauptverantwortlicher des KdN. Unterstützung erhielt Deptolla in Dresden von seinem alten Kameraden Michael Brück, der ebenfalls zum Gerichtstermin erschien. Der ehemalige stellvertretende NRW-Vorsitzende von „Die Rechte“ bemüht sich mittlerweile darum, bisschen weniger Nazi und bisschen bürgerlich zu wirken. 2020 zog er von Dortmund nach Chemnitz, von dort aus ist er mittlerweile eine zentrale Figur der rechtsextremen Splittergruppe „Freie Sachsen“. Die Verteidigung übernahm der sogenannte „Ufo-Anwalt“ Jens Lorek, der von sich selbst sagte: „Ich bin Deutschlands erster Anwalt für Alien-Opfer.“ Seit 2015 trat er als Anmelder von rassistischen Demonstrationen etwa in Freital und Heidenau auf.

Deptolla und Brück am Mittwoch im Gericht (Quelle: K. Pacheco)

Ab dem Verbot 2019 unterließ der öffentliche Social-Media-Auftritt des KdN allzu rassistische und neofaschistische Propaganda. Die Sätze über das „faulende politische System“ verschwanden plötzlich von der Website. Stattdessen schmücken Fitness-Slogans und immer mehr junge blonde Frauen die Social-Media-Accounts des KdN. Sie versuchten so, ein ungefährlicheres Image von sich in die Öffentlichkeit zu tragen. Man wolle sich nun auf die Verbreitung der Kleidungsmarke konzentrieren, gab das KdN-Team damals bekannt. Und tatsächlich scheinen die T-Shirts und Pullover des KdN-Merchandises bei jungen Nazis voll im Trend.

Doch obwohl Deptolla und sein Anwalt vor Gericht versuchten, den politischen Charakter der Neonazi-Veranstaltung zu entkräften, glaubte auch die Kammer das Märchen des unpolitischen Nazi-Kampfsport-Treffens nicht.

Als Grund für die Abweisung der Neonazi-Klage nannte das Verwaltungsgericht Dresden unter anderem die Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Das bedeutet, dass es wohl weiterhin kein KdN-Event in Sachsen geben wird, und das wiederum wird vermutlich Strahlkraft ins gesamte Bundesgebiet haben. Kommunen, Behörden und Gerichte könnten sich am aktuellen Fall orientieren. „Die Zukunft für neonazistische Kampfsport-Events in Deutschland sieht schlecht aus“, ordnet Robert Claus die Bedeutung des Urteils ein. Gegenüber Belltower.News sagte er: „Das nun bestätigte Verbot des ,Kampf der Nibelungen‘ wird die rechtsextreme Kampfsport-Szene vermutlich schwer treffen“.

So wohl auch das rechtsextreme Event „TIWAZ“, das sich am KdN orientiert. Zweimal hat diese sächsische Veranstaltung bereits stattgefunden: 2018 im Ortsteil Grünhain der Gemeinde Grünhain-Beierfeld im sächsischen Erzgebirge, mit rund 250, und 2019 mit 400 Teilnehmer*innen in Zwickau.

Der KdN hat mittlerweile angekündigt, Berufung zu beantragen.

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