Gedenkstätte Sachsenhausen in Brandenburg im Juni 2023. Im Bereich der ehemaligen Kommandantur des Konzentrationslagers Sachsenhausen, noch vor dem Eingang in das ehemalige Häftlingslager mit dem Eingangstor, an dem der menschenverachtende Spruch „Arbeit macht frei“ zu lesen ist. Hier wachsen Bäume, dazwischen Gras, Steine und Stelen. Es ist der Ort, an dem an verschiedene Opfergruppen und unterschiedliche Verfolgungsgeschichten im KZ Sachsenhausen erinnert wird. Zu DDR-Zeiten fokussierte sich die Erinnerung vor allem auf die politischen Häftlinge. In den 1990er-Jahren, mit der Neukonzeption der Gedenkstätte, entstand dieser Wald, in dem Angehörige und Initiativen Gedenkzeichen und -stelen nach Beratung durch ein Gremium der Gedenkstätte aufstellen können. Seit einigen Tagen wird hier auch an die als „asozial“ Verfolgten erinnert.
Unter den als „asozial“ Stigmatisierten waren unter anderem Bettler, Wohnungslose, Alkoholabhängige, Prostituierte, Menschen ohne festen Arbeitsplatz, Rom*nja und Sinti*zze und andere, die sich laut den Nationalsozialisten „gemeinschaftswidrig“ verhielten und sich dem „Dienst an der Volksgemeinschaft“ angeblich entzogen. Sie waren ab 1933 staatlicher Repression ausgesetzt und wurden in Konzentrationslager gesteckt.
Ein langer Weg der Erinnerung
Ohne die Initiative der Angehörigen gäbe es die Stele nicht. Erst jetzt, 78 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus, konnte auf Drängen der Angehörigen hier ein Gedenkzeichen für die verleugneten Opfergruppen errichtet werden. Dass so viel Zeit vergehen musste, steht sinnbildlich für die jahrzehntelange Stigmatisierung, die nicht erfolgte Anerkennung und die fehlende materielle Entschädigung in den beiden deutschen postnationalsozialistischen Staaten. Erst im Jahr 2020 gab es einen Beschluss des Bundestages zur Anerkennung der Menschen, die wegen angeblicher „Asozialität“ und „Berufsverbrechertum“ verfolgt wurden.
Schon im Jahr 1946 gründeten Überlebende, ehemalige Häftlinge, mit grünem und schwarzem Winkel aus dem KZ Dachau einen Verein: „Die Vergessenen“. Nach wenigen Monaten wurde der Verein von der US-Militärregierung verboten. Es wurde angenommen, dass die beiden Opfergruppen zu Recht inhaftiert gewesen seien. Diesem Stigma begegnen Überlebende und Angehörige bis heute. Erst mit dem Bundestagsbeschluss von 2020 wird endlich klar und deutlich formuliert, was längst hätte klar sein müssen: „Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält oder ermordet.“
Jetzt, im Jahr 2023, gründeten Angehörige wieder eine Organisation, die der beiden Opfergruppen gedenken soll: der Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus. Vorsitzende sind Ines Eichmüller und Frank Nonnenmacher, beides Angehörige von Menschen dieser verleugneten Gruppe. Nonnenmachers Onkel Ernst war selbst erst als „Asozialer“, dann als „Berufsverbrecher“ in Sachsenhausen inhaftiert. Der neue Verband, so Nonnenmacher auf Nachfrage, setzt sich dafür ein, dass der Bundestagsbeschluss von 2020 vollständig umgesetzt wird: „Dieser Beschluss, der nach über 70 Jahren die staatliche Diskriminierung der KZ-Häftlinge mit dem schwarzen und dem grünen Winkel beendet hat, ist ein wichtiger Meilenstein für die deutsche Erinnerungskultur. Gleichzeitig ist aber deutlich zu kritisieren, dass die ebenfalls vom Bundestag geforderten Gelder zur Finanzierung der jahrzehntelang unterbliebenen systematischen Forschungen über die Schicksale dieser NS-Opfer oder zur Rolle der beteiligten Verfolgungsinstanzen bis heute nicht geflossen sind.“
Es ist kein Zufall, dass so wenige Überlebende und Angehörige sich zusammengeschlossen haben, um sichtbar zu werden und Anerkennung zu fordern. Nicht nur schlugen ihnen auch nach 1945 dieselben Ressentiments entgegen, die Gruppe hatte als Gemeinsamkeit lediglich die nationalsozialistische Verfolgung. Nur die Fremdzuschreibung „asozial“ verband sie. Und in dieser fand man sich verständlicherweise nicht wieder. Die Scham, als „asozial“ zu gelten oder einen vermeintlich „asozialen“ Angehörigen zu haben, trug zusätzlich einiges zum Verstummen und der erzwungenen Unsichtbarkeit bei. Auch Mascha Krink, deren Einsatz die neue Stele nicht zuletzt zu verdanken ist, berichtet, dass ihr Vater erzürnt war, als er erfuhr, dass sein Vater Herbert Böhm als sogenannter „Asozialer“ verfolgt worden war. Er hatte seinen Vater als Widerstandskämpfer gesehen.
Die Kategorie „Asozialität“
Die Nationalsozialisten verfolgten von Anfang an alle, die ihnen und dem Aufbau ihrer Volksgemeinschaft im Weg standen. Dazu gehörten neben Jüdinnen*Juden, Sozialdemokrat*innen und Kommunist*innen auch Menschen, die sich in diese Gemeinschaft angeblich nicht einfügen. Schon 1933 wurden während der sogenannten „Bettelrazzia“ Obdachlose, Prostituierte und Bettelnde im Deutschen Reich verhaftet. In den Augen der Nationalsozialisten verweigerten diese Gruppen die Mitarbeit an der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft. Gemäß ihrer Arbeitsauffassung sollten aber alle „Volksgenossen“ Arbeit als Dienst an der Volksgemeinschaft verstehen – ohne Ausnahme. Niemand durfte sich dem entziehen.
1937 regelten die Nationalsozialisten in einem sogenannten Grunderlass, dass von jetzt an auch Personen, „die durch asoziales Verhalten die Allgemeinheit“ gefährden würden, in Vorbeugungshaft genommen werden durften, also ohne Prozess, ohne richterlichen Beschluss oder ähnliches in KZ-Haft gesteckt werden durften. Bis dahin galt das bereits für „Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher“. Dieser Grunderlass war die Voraussetzung für die „Aktion ‘Arbeitsscheu Reich’“ vom Juni 1938, während der 10.000 Männer verhaftet und in Konzentrationslager inhaftiert wurden. Mehr als 6.000 davon landeten in Sachsenhausen. Darunter viele, die fortan einen schwarzen Winkel tragen mussten. Sie standen in der von den Nazis erdachten Lagerhierarchie weit unten.
1940 definierten die Nationalsozialisten noch einmal genauer, wer als „asozial“ gelten sollte. In den Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) werden als „asozial“ und „gemeinschaftsfremd“ definiert, wer zum Beispiel „fortgesetzt“ mit dem Gesetz in Konflikt gerät, „arbeitsscheu“ ist, wer vom Staat Unterhalt bekommt oder Alkoholiker ist. Der Titel des Gesetzes zeigt es an: Die Nationalsozialisten glaubten, dass sich diese Eigenschaften vererben. Arbeitsauffassung und Eugenik verschränken sich hier. Das führte zu einer mörderischen Politik.
Die Einweihung der Stele
Auf den Monat genau 85 Jahre nach dieser „Aktion ‘Arbeitsscheu Reich“ wird in der Gedenkstätte Sachsenhausen endlich eine Gedenkstele für alle enthüllt, die den schwarzen Winkel tragen mussten. Die Initiativgruppe dazu wurde von Mascha Krink ins Leben gerufen. Wie so oft in der kritischen Erinnerungskultur: die Stele verdankt sich des Kampfes vieler, die sich selbstorganisiert, von unten, gegen Widerstände für sie einsetzten. Am 18. Juni 2023 war endlich die Einweihungsfeier. Die Stele besteht aus einer etwa 2 Meter hohen, schmalen Metallstrebe, ganz oben ein schwarzes Dreieck. „Die Stele mag zwischen den anderen Gedenkzeichen auf den ersten Blick unscheinbar wirken“, merkt Mascha Krink bei der feierlichen Eröffnung an. „Aber wir finden, an dieser Stelle hat sie genau durch ihre Schlichtheit eine Präsenz, die die Besucher*innen anregen mag, sich mit den vergessenen Opfergruppen auseinander zu setzen.
Krinks Großvater, Herbert Böhm, ein Zimmermann mit mehreren Kindern, wurde 1940 nach Sachsenhausen deportiert. Er wurde als „asozial“ stigmatisiert. Vom Außenlager Lichterfelde wurde er später ins KZ Ravensbrück verschleppt. Vermutlich starb er dort. Mascha Krink beschreibt, wie Böhm und seine Familie vor der Inhaftierung leben mussten: „Sie waren jahrelang, wie Millionen anderer Menschen zu dieser Zeit, von einer Stadt zur nächsten auf der Suche nach Arbeit zu Fuß unterwegs. Wenn sie lange keine Arbeit fanden, mussten sie betteln. So mussten sie einige Male, wie viele andere Menschen in ihrer Zeit, wenn sie beim Betteln erwischt wurden, ins Gefängnis.“
Mascha Krink steht nun bei der Einweihung der Stele hier, nachdenklich und auch froh, gemeinsam mit anderen Enkel*innen und hält eine Rede. Für ihren Großvater, aber auch für die lange verleugneten Opfergruppen des Nationalsozialismus. Neben den als „asozial“ Stigmatisierten waren darunter auch die sogenannten „Berufsverbrecher“, die mit dem grünen Winkel versehen wurden. Auch für diese Gruppe soll eine Gedenkstele folgen.
Kontinuitäten bis heute
Viel zu lange wurden insbesondere die Schicksale dieser beiden Gruppen im Nationalsozialismus ignoriert, verleugnet oder übergangen. Das hat auch viel mit den Kontinuitäten im Hass auf diese Gruppen zu tun. „Asozial“ ist bis heute ein weitverbreitetes Schimpfwort, Sozialdarwinismus weiterhin allgegenwärtig und Obdachlose sind bis heute wenig beachtete Opfer rechter Gewalt. Von den über 200 Personen, die seit 1990 von deutschen Neonazis ermordet wurden, waren etwa 29 Menschen Obdachlose. Der Hass auf Arme und Nicht-Arbeitende, auf diejenigen, die sich angeblich verweigern und nicht mitmachen, lebt ungebrochen fort. Die Erinnerung an ihre Verfolgung im Nationalsozialismus ist eine Voraussetzung dafür, diesem gegenwärtigen Hass etwas entgegenzusetzen.