Antidiskriminierung ist in der Landesverfassungs verankert – aber wie lässt sich das im Alltag umsetzen? Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg der Opferperspektive e.V. hat 10 Anregungen zusammengestellt. Brandenburg braucht:
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz
Bundesweit gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es dient vor allem dem Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) könnte sich vor allem um die Bereiche Bildung und staatliches Handeln kümmern – beides fällt in den Regelungsbericht der Länder.
Eine starke Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung
Brandenburg hat zwar eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung als Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung betroffenen Bürger*innen – aber diese ist nur mit einer Personalstelle ausgestattet. Das reicht nicht als angemessene Ausstattung.
Eine flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene
In Brandenburg gibt es kaum staatlich finanzierte Beratungsstrukturen, die explizit den Auftrag haben, diskriminierte Personen zu unterstützen und keine Angebote auf kommunaler Ebene. Brandenburg braucht in allen Landesteilen qualifizierte Antidiskriminierungs- und Beratungsangebote.
Wissen über Diskriminierungsformen und -ausmaße
Es fehlen zentrale Studien oder Statistiken für Brandenburg etwa: Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Brandenburg Diskriminierung? Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden?
Eine diversitätsbewusste Landesverwaltung mit Vorbildfunktion
Die Landesverwaltung Brandenburg ist eine große Arbeitgeberin und sollte ihre Vorbildfunktion wahrnehmen, also Vielfalt leben und allen einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlichen Positionen und Stellen ermöglichen, um so die Vielfalt der Bevölkerung widerzuspiegeln
Eine wirksame Inklusion und Bildungsgerechtigkeit
Der Zugang zu Schule, Schulübergängen und Fördermaßnahmen muss diskriminierungsfrei umgesetzt werden, so dass Kinder Vielfalt im Klassenzimmer kennenlernen und Kinder optimal gefördert werden, um zu Bildungserfolgen zu gelangen, die für ihre Zukunft wichtig sind.
Eine Diskriminierungssensibilität in Justiz und Rechtsprechung
Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt sollte fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen der Justiz sein – zumal Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Prof. Dr. Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) – das heißt, sie machen die Erfahrung mit Diskriminierung oft selbst nicht und müssen sich umso mehr damit auseinandersetzen.
Eine Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung
Polizeibeamt*innen sind oft die ersten, die im Falle einer Diskriminierung von Opfern angesprochen werden. Deshalb müssen sie kontinuierlich fortgebildet werden, um helfen zu können und nicht selbst diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren oder sich von ihnen beeinflussen zu lassen. Es fehlen auch Untersuchungen, wie weit die Brandenburgische Polizei aktuell diskriminierungssensibel handelt – und wo Verbesserungen nötig sind.
Die Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs
Kultur kann helfen, gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen aufzuzeigen. Dazu ist es hilfreich, wenn Bevölkerungsgruppen, die bisher in Filmen, auf Bühnen oder in Museen unterrepräsentiert sind, in die Arbeit der Kulturinstitutionen einzubinden und damit Zugangsbarrieren abzubauen.
Die Umsetzung der Antirassismus-Klausel der Landesverfassung
Im Jahr 2011 ist eine Antirassismus-Klausel in die Landesverfassung Brandenburg eingefügt worden. Um diese mit Leben zu füllen, brauchte es Strategien nicht nur gegen Rechtsextremismus und rassistische Gewalt, sondern auch gegen Alltagsrassismus. Um ein gesellschaftliches Bewusstsein für Rassismus und Diskriminierung zu schaffen, hilft nicht nur die Förderung politischer Akteur*innen, sondern auch die Bildung einer öffentlichkeitswirksamen Enquete-Kommission wie in Thüringen („Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“). Die könnte auch Handlungsempfehlungen entwickeln.
Alle 10 Punkte mit ausführlichen Erklärungen im Internet:
Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg des Opferperspektive e.V. setzt sich seit 2009 für eine Antidiskriminierungspolitik in Brandenburg ein und berät landesweit Betroffene von rassistischer Diskriminierung. Sie ist zu erreichen unter:
Tel: 0331 58 10 7676
E-Mail: antidiskriminierung(at)opferperspektive.de
Mehr im Internet:
www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/category/fachstelle/